logo site
icon recherche
INFO FLASH
Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Wohnwirtschaftliche Verwendung eines BSV-Guthabens (nicht Kredit)  

Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Hallo in die Runde,

hat ggfls. jemand Erfahrung sammeln können, ob der Erwerb einer Photovoltaikanlage als "wohnwirtschaftliche Verwendung" akzeptiert wird?

Zählt es vielleicht zu den "Umbau-Renovierungsarbeiten" am Eigenheim/selbstgenutzer Woihnung?


Profilbild von
Vera79
1756 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Das hängt vom Vertrag ab. Bei manchen BSK gilt das als "Energiesparmassnahme" oder "Erneuerbare Energien (unschädlich)".


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Hallo Vera,

Danke für die Rueckmeldung. Vermute allerdings nicht, dass dies "Vertragsabhängig" sein koennte,

da die Vorgaben hinsichtlich der Verwendung vom Gesetzgeber "definiert" sind:

"Verwendungsmöglichkeiten:Nach Zuteilung des Bausparvertrages muss das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen wohnwirtschaftlich verwendet werden:

– Bau und Kauf einer Wohnung oder eines Hauses,– Umbau oder Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses,– Kauf eines Grundstücks zum Bau eines Hauses,– Rückzahlung einer bestehenden Finanzierung im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einem Haus.

Die Wohnung, beziehungsweise das Haus, muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Nach Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist von 10 Jahren kann über das Bausparguthaben frei verfügt werden.Ab 1. Januar 2017 ist es allerdings so, dass wenn Sie das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, dürfen Sie keine Sparbeiträge mehr von der Steuer absetzen."

...mmmmhhhhh, ist das nun ein "Umbau oder Renovierung" ...?

 

 


Profilbild von
Vera79
1756 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Es gibt spezielle Foren für PVA Betreiber, wahrscheinlich findest du dort eher eine passende Antwort.

 


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Mitunter hast du Recht ... jedoch geht es um die luxemburgische Regularien, nicht die deutschen ...

Danke dir !

Wundere mich generell, dass in dem Forum hier leider kein "traffic", sprich Austausch mehr zu sein scheint ...gerade Themen wie diese betreffen eigentlich "fast" alle ...


Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Wenn die Solaranlage auf der eigenen Imobilie ist geht es, wenn es sich um PV Anteile einer Anlage handelt die sonstwo steht geht es nicht.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Hallo info,

das klingt gut bis sehr gut 🙂

Hast du vielleicht "Literatur" dazu ...?

Danke auch dir


Profilbild von
Grenzer777
16 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Ich denke, im Zweifel wäre eine direkte Anfrage an das zuständige Luxembourger Finanzamt hier erforderlich.

Ich habe einmal gehört, der Einbau einer neuen Küche gilt z.B. auch nicht als "Umbaumaßnahme", die den Tatbestand einer "wohnwirtschaftlichen Verwendung" erfüllt. Eine Liste mit Beispielen was geht und was nicht habe ich nicht gefunden.

Wer also keine Finanzierung mehr am laufen hat, wo er den Betrag ggfs. als Sondertilgung einbringen kann, sollte in jedem Fall die Ablauffristen der Bausparverträge im Auge behalten und allfällige Reparaturen am Haus entsprechend einplanen.


Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Leider nein, PV mit Eigennutzung fällt aber unter das Kapitel Energie-Sanierung. Vergleichbar der Anbringung einer Isolierung, neue Heizung oder neue Fenster.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Danke ? 


Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

finde das hier recht gut:

Aides_DE_mars2019.pdf (myenergy.lu)