Hallo Vera,
Danke für die Rueckmeldung. Vermute allerdings nicht, dass dies "Vertragsabhängig" sein koennte,
da die Vorgaben hinsichtlich der Verwendung vom Gesetzgeber "definiert" sind:
"Verwendungsmöglichkeiten:Nach Zuteilung des Bausparvertrages muss das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen wohnwirtschaftlich verwendet werden:
– Bau und Kauf einer Wohnung oder eines Hauses,– Umbau oder Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses,– Kauf eines Grundstücks zum Bau eines Hauses,– Rückzahlung einer bestehenden Finanzierung im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einem Haus.
Die Wohnung, beziehungsweise das Haus, muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Nach Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist von 10 Jahren kann über das Bausparguthaben frei verfügt werden.Ab 1. Januar 2017 ist es allerdings so, dass wenn Sie das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, dürfen Sie keine Sparbeiträge mehr von der Steuer absetzen."
...mmmmhhhhh, ist das nun ein "Umbau oder Renovierung" ...?