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Forum / Steuern und Finanzen

Wohnungsbauprämie  

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Lux2015
134 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Wohnungsbauprämie. Die existierenden Threads hierzu sind schon extreme veraltet.

Hat man als Grenzgänger Anspruch hierauf? Ist die Gehaltsgrenze dann egal?

Vielen Dank

Leider gibt es keine verbindliche Aussage hierzu.

Einfach mal machen, kommt für mich nicht in Betracht...


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LuxusFux
354 Messages

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9 Jahren  ago  

die letzten Jahre immer beantragt und immer bekommen.


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ondskapt
423 Messages

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9 Jahren  ago  

Die "prime d'acquisition" erhält man nur für Häuser / Wohnungen welche sich in Luxemburg befinden. Ausserdem sind zahlreiche Konditionen daran gekoppelt, wue maximale Größe der Wohnung usw


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mimsafreddi1
985 Messages

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9 Jahren  ago  

Ondskapt liegt richtig. Guckst Du hier: http://www.ml.public.lu/fr/aides-logement/aides-individuelles-logement/acquisition/prime_acquisition/


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Sarceni
137 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Lux2015,

es ist zwar keine richtige Wohnungsbauprämie, doch von Einkommensgrenzen und Standort der Immobilie unabhängig: der steuerliche Abzug der Darlehenszinsen.

Einzige Voraussetzung: In der Steuererklärung muss angekreuzt werden, dass man wie ein Gebietsansässiger besteuert werden möchte, d.h. auch die Einkommen angibt, die nicht dem lux. Arbeitsverhältnis entstammen und 90% des Arbeitseinkommens in Lux. verdient wird.

Näheres hier:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/logement/acquisition/aides-indirectes/declarer-residence-principale-secondaire/index.html

Du kannst aber auch deinen Arbeitgeber fragen, ob er die Bonuszahlung in einen - betraglich limitierten - Zinsbonus umwandelt. Der ist dann steuer- und sozialabgabenfrei, d.h. Brutto = Netto.


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Lux2015
134 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo,

vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Es geht mir aber in der Tat nur um die Wohnungsbauprämie in DEUTSCHLAND (da ich in D wohne).


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JoMaDa
4 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Herr / Frau Wir bieten Ihnen ein Darlehen von 2000 € bis 70.000 € in einfachen Worten. wir machen auch Beteiligungen und Darlehen zwischen insbesondere alle Arten .we Credits kurz-, mittel- und langfristig bieten. Wir wissen nicht, Ihre Anwendungen und unsere Überweisungen von einer Bank für die Sicherheit der Transaktion zur Verfügung gestellt. E-mail: [email protected]


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Luxi1
645 Messages

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9 Jahren  ago  

Die Wohnungsbauprämie für deinen BSV bekommst du, sofern dein zu versteuerndes Gehalt unter den Grenzen liegt. Das Lux Gehalt wird dafür nicht eingerechnet, aber Einkommen aus D, also Zinsen, Mieten, Gehalt des Ehepartners usw Also: in den allermeisten Fällen kein Problem.


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Lux2015
134 Messages

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9 Jahren  ago  

Nochmal Danke für die Beiträge.

Hat auch jemand die rchtliche Grundlage hierfür. Die meisten machen es einfach und schauen mal was da kommt. Ich habe keine Lust auf Diskussionen mit dem Finanzamt...

@Administrator: Bitte mal Miranda sperren bzw. diese ... Werbung unterbinden

Vielen Dank


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Luxi1
645 Messages

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9 Jahren  ago  

Das steht bei der BHW auf dem Wisch drauf, mit dem man die Prämie beantragt, Wikipedia sagt das dazu: Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 25.600 € (Alleinstehende) bzw. 51.200 € (für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner) übersteigt, haben keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (§ 2a WoPG).

Sehe ich kein Problem.


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corvin
125 Messages

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9 Jahren  ago  

Hatte auch noch nie Probleme, aus Deutschland gibts die WoP und in Luxemburg nochmal die Sonderausgaben für Bausparbeiträge. Immer ausschöpfen! 🙂

Nur haben Sie mir dieses Jahr die Rückzahlung des Bausparkredites verneint, das ging letztes Jahr (irrtümlicherweise) noch 🙁 So hab ich doch glatt ein paar Euro verschenkt. 🙁

Eine Diskussion mit dem (dt.) Finanzamt gibt es hier nicht, die Rechtslage ist eindeutig. Die Grenzen bezieht sich auf das "zu versteuernde Einkommen" und da fällt steuerfreies Einkommen (=DBA Lux) nunmal nicht rein.

Gruß, corvin