Ich bin Deutscher, wohne und arbeite in Luxemburg und habe in 2010 in Deutschland ein Haus gebaut, auf dem im Oktober eine PV-Aufdachanlage installiert wurde. Gleichzeitig wurde die Anlage ans Netz angeschlossen, speist also Strom ein. Beim deutschen Finanzamt wurde eine Steuernummer beantragt und erteilt und die Vorsteuer rückerstattet. Ebenfalls erstelle ich monatliche Vorsteuererklärungen über ELSTER.
Allerdings ist das Haus immer noch ncht 100% bezugsfertig und deswegen haben wir unseren Wohnsitz (noch) nicht in Deutschland. Dies ist in den nächsten Wochen erst geplant.
Nun bin ich allerdings aufgefordert worden, in D eine Umsatzsteuererklärung zu machen (OK), PLUS eine Einkommensteuererklärung - m.E. nicht OK, da ich ja in Luxemburg steuerpflichtig bin und nicht in D.Oder geht es hier eventuell "nur" um die Einnahmen aus Gewerbebetrieb, die Bestandteil der Steuererklärung sind?
Ich denke, der kritische Punkt ist, dass das deutsche FA ggf. fälschlicherweise davon ausgeht, dass ich schon meinen Erstwohnsitz in D habe. Wenn ich das nun klarstelle, bekomme ich dann Probleme mit der Vorsteuerrückerstattung? Oder kann sonst noch was passieren?
Ich würd ja am liebsten einfach mal nachfragen - aber man weiss ja nie..
Danke im voraus,