Arbeitet jemand freiberuflich in LU (oder vielleicht in LUX und in DE) und wohnt in Deutschland? Was muss man steuer- und versicherungstechnisch beachten? Wo bekommt man am besten die Info? Ich würde gerne freiberuflich in DE und in LUx arbeiten, bin mir aber nicht sicher, ob dies sich finanziell lohnt..deswegen vielleicht besser ganz in Luxemburg? Ich wäre für jegliche Ratschläge sehr dankbar! LG, connie
Da helfen dir folgende links bestimmt weiter:
Hallo zusammen,
ich habe gerade gelesen, dass man nun wohl als Naturopathe /Heilpraktiker in Lux arbeiten darf. Kennt sich jemand damit aus? Wo könnte ich erfahren wo ich mich erkundigen kann? Was muss ich beachten, sollte ich grenznah eine Praxis, ohne Angestellte, eröffnen? Region Remich? Besten Dank Viele Grüße Sari
Kraxfin84, Ich bin seit Jahren selbstständig und habe meine Firma von klein her aufgebaut. Von daher weiss ich was es bedeutet einen Betrieb nachhaltig zu führen. Dazu gehören jede Menge Softskills und die von Sari1 gepostete Fragen sind nach dem Motto: "Ich will gerne eine Bäckerei aufbauen, soll ich Brot verkaufen und brauche ich einen Ofen?".
Überzeug mich vom Gegenteil ... Vera
Vera79, ich finde, es geht in einem Forum wie diesem darum, einerseits Nachrichten zu posten, die inhaltlich weiter bringen und andererseits auch konstruktiv zu bleiben. Wenn wir hier alle unsere persönliche Meinung zu dem Inhalt eines Post schreiben, ohne aber die Diskussion weiter zu bringen, können wir das Forum gleich zu machen. Wenn Du den Post von Sari1 nicht voranbringen willst, tust Du das am besten, indem Du ihn ignorierst.
Guten Abend Frau Herr.
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danke
Hallo Sari, da würde ich mich zuerst mal ans Gesundheitsamt werden. Die haben eigentlich für alles Regeln, was im medizinischen und paramedizinischen Bereich passiert. Normalerweise darf man sich hier so betiteln, wie es vom entspr. Ministerium (früher jedenfalls war's éducation supérieure) anhand des eingereichten Diplomes im Rahmen der Homologisierung anerkannt wurde. Das ist beim "Heilpraktiker" ein Problem, da es den nicht als anerkannte Berufsausbildung gibt, sondern dieser ein rechtliches Konstrukt in Deutschland darstellt, damit man auch als Nicht-Mediziner juristisch überhaupt Heilleistungen anbieten darf. Die bestandene Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt in D soll ja nur sicherstellen, dass man "keine Gefährdung für die Volksgesundheit" darstellt, und ist mithin nicht mit einem Diplom einer in D staatlich anerkannten Berufsausbildung zu vergleichen, das man anerkennen lassen könnte (theoretisch dürfte die Prüfung ja jeder mit Hauptschulabschluss und über 25 Jahre machen, der sich die Antworten auf Musterfragen reinpfeift und halbwegs versteht). Also erstmal nachfragen. ACHTUNG: In D darf der Heilpraktiker psychotherapeutisch tätig sein, das ist in L nicht der Fall seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetztes. Wer nicht Mediziner oder Psychologe mit entsprechender Zusatzausbildung ist und staatliche Anerkennung erhält, macht sich in Luxemburg seit Inkrafttreten des Gesetztes strafbar. Selbst das Führen von irreführenden "Titeln" (Bezeichnungen erworbener psychotherapeutischer Ausbildungen, die dem Laien den Eindruck erwecken, dass man Psychotherapie anbietet) ist verboten. Dann kommt noch die Frage der Umsatzsteuer. Heilleistungen sind eigentlich davon befreit. Wenn du vom MiSa nicht offiziell abgesegnet wirds als Dienstleister von Heilleistungen, müsstest Du Umsatzsteuer erheben und abführen. LG LP