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Forum / Steuern und Finanzen

Wohnen in Lux, vermieten in D --> wo wird versteuert?  

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schweicher
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12 Jahren  ago  

Hi zusammen,

wir hatten gestern eine interessante Stammtischdiskussion, wo sich keiner wirklich sicher war. Wie sieht es aus, wenn man in Lux wohnt und arbeitet, aber in Deutschland noch eine Wohnung vermietet, wo wird dann der "Gewinn" versteuert?

Viele Grüße


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Hugo1
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12 Jahren  ago  

Einkommen aus D. wird in D. versteuert.


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Schaoten
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12 Jahren  ago  

Ein kurzer Blick ins Gesetz kann helfen....wie von Hugo1 schon geschrieben: §1 EStG (4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. § 49 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21), soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1 bis 5 gehören, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden;


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12 Jahren  ago  

Naja, letztlich hat es in beiden Länder Auswirkungen.

Steuererklärung muss für die Mieteinnahmen in D gemacht werden und die Einkünfte aus Lu müssen angegeben werden um den Steuersatz zu bestimmen.

Die Mieteinnahmen müssen im Gegenzug in Lu angegeben werden, da damit der Steuersatz in Lu berechnet wird.


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Anonyme

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12 Jahren  ago  

Wir wohnen und arbeiten Luxemburg und haben Mietwohnung in Deutschland. In Luxembourg machst du ganz normal deine Steuererklärung. Auf dieser solltest du deine Einkünfte respektive deine Verluste aus der Vermietung erklären. In Deutschland bist du beschränkt steuerpflichtig wg. der Mietwohnung. Wenn ihr als Ehepaar zusammen die Wohnung besitzt müssen 2 Steuerklärungen gemacht werden. Da ich keine Lust habe alles auseinander zu dividieren, mache ich 2 mal die selbe und lasse das Finanzamt auseinander dividieren. Auf der deutschen Steuererklärung tauchen nur die Angaben zur Mietwohnung in Deutschland auf, keine Angaben zum Verdienst in Luxemburg. Du hast in Deutschland keine Grenze, jeder Euro wird leider auch besteuert, pauschal fester Steuersatz. Ich glaube es sind 25%, wir machen rechnerisch für das Finanzamt bis Dato nur Verlust.


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12 Jahren  ago  

Hallo Maisy, natürlich muss man in der deutschen Steuererklärung alle Einkünfte angeben (weltweit – auch Lu), weitere Vermietung egal wo auf der Welt sowieso, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte. Egal was man sonst noch hat. Die Einkünfte aus Luxembourg sind steuerfrei, führen allerdings für die deutschen Einkünfte aus Vermietung zum Progressionsvorbehalt. Hier kannst du dir ja mal das Formular ansehen. Findet man unter Bundesministerium für Finanzen, Formular ESt 1C für das jeweilige Jahr. Dort ist ja alles aufgelistet was man angeben muss. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0 Abgeben muss man das bei dem Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich das Haus liegt.

Daher ist dein Verhalten mit dem Verschweigen deines Einkommen in Luxembourg leider Steuerhinterziehung. Liegst du dabei in Summe für 5 Jahre unterhalb von 500Euro ist es mit einem Bußgeld erledigt, über 500Euro geht es an die Strafgeldstelle und man ist dann ab 2500 Euro dabei.

Übrigens beginnt Ende 2013 der automatische Datenaustausch zwischen den Finanzämter in D und Lu, dh die Angaben die du in Lu gemacht hast werden D zur Verfügung gestellt und ab da ist das Einkommen in dem Fa in D bekannt.


Anonymous
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12 Jahren  ago  

In diesem speziellen Fall interessiert das deutsche Finanzamt das luxemburger Gehalt eben nicht, es ist eine beschränkte Steuerpflicht. Wir haben das mit dem deutschen Finanzamt damals abgeklärt.


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12 Jahren  ago  

Die Antwort oben ist vom Finanzamt Sankt-Wendel. Immerhin von einem Diplom Finanzwirt zuständig für Fachbereich Grenzüberschreitende-Steuerangelegenheiten für Luxembourg und Frankreich. Mitglied im Steuer-Fachausschuss zur Umsetzung der Verständigungsvereinbarung DBA Deutschland Luxembourg.

Ich hoffe nur das dir die Auskunft in Schriftform gegeben wurde und diese jährlich erneuert wurde, denn Auskünfte gelten nur für das jeweilige Steuerjahr.