Hallo Maisy,
natürlich muss man in der deutschen Steuererklärung alle Einkünfte angeben (weltweit – auch Lu), weitere Vermietung egal wo auf der Welt sowieso, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte. Egal was man sonst noch hat.
Die Einkünfte aus Luxembourg sind steuerfrei, führen allerdings für die deutschen Einkünfte aus Vermietung zum Progressionsvorbehalt.
Hier kannst du dir ja mal das Formular ansehen.
Findet man unter Bundesministerium für Finanzen, Formular ESt 1C für das jeweilige Jahr.
Dort ist ja alles aufgelistet was man angeben muss.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Abgeben muss man das bei dem Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich das Haus liegt.
Daher ist dein Verhalten mit dem Verschweigen deines Einkommen in Luxembourg leider Steuerhinterziehung. Liegst du dabei in Summe für 5 Jahre unterhalb von 500Euro ist es mit einem Bußgeld erledigt, über 500Euro geht es an die Strafgeldstelle und man ist dann ab 2500 Euro dabei.
Übrigens beginnt Ende 2013 der automatische Datenaustausch zwischen den Finanzämter in D und Lu, dh die Angaben die du in Lu gemacht hast werden D zur Verfügung gestellt und ab da ist das Einkommen in dem Fa in D bekannt.