Hallo, ich hab mal ne Frage zum Thema Zinszuschuss und Steuererklärung: Wenn man vom Arbeitgeber einen Zinszuschuss für eine selbstgenutzte Eigentumswohnung erhält (nach Artikel 115, Absatz 22 steuerfrei bis 3000 Euro), dann wird das ganze ja auf der Steuerbescheinigung unter dem Kürzel PH erfasst und sowohl dem Bruttogehalt zugeschlagen und später wieder als steuerbefreit abgezogen. Aber wie gebe ich das ganze auf der Steuererklärung an? Ich muss meines Verständnisses nach ja das komplette Bruttogehalt (also inklusive der Subvention) als zu versteuernde Einkunft aus Dienstverhältnis angeben, aber dann sehe ich nicht, wo ich das ganze wieder absetzen kann. Da die Subvention ja nur auf den Zinssatz über 3% anfällt, setze ich die Zinsen bis 3% (und bis max. Betrag) als negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an, aber das sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe. Für jeglichen Hinweis wär ich sehr dankbar...
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo, Du gibst dein gesamtes Bruttogehalt unter Teil S "Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit" an (Feld 701), im Feld "sonstige Befreiungen" (Feld 734) kannst du dann "Zinssubvention" als steuerfreie Einkunft eintragen und somit wieder abziehen. Im Teil L2 gibst du unten deine gesamten geleisteten Schuldzinsen im Zshg. mit dem Wohneigentum an (Feld 1054 etc.) und ziehst davon auch hier wieder den erhaltenen Zinszuschuss ab (Feld 1055 etc., Spalte "Zinsgutschrift, Zinszuschuss"). Ich hoffe ich konnte helfen.:bigsmile: