Hallo,
bin etwas unsicher wie und wo ich meine lux. Zinserträge der BCEE als Grenzgänger in der Einkommenssteuererklärung im Luxemburger Formular angeben muss.
Normalerweise wird das Welteinkommen als in D Ansässiger steuerbefreit nur für den Progressionsvorbehalt berücksichtig, demnach in der Spalte "Steuerbefreite Einkünfte".
Ist dem auch so bei lux. Zinserträgen? Oder werden diese anders behandelt, d.h. sie unterliegen der lux. Abgeltungssteuer und sind dann gar nicht anzugeben?