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Forum / Steuern und Finanzen

Wo und wie Zinserträge aus Lux. in lux. Steuererklärung angeben?  

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CaptainHook
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1 Jahr  ago  

Hallo,

bin etwas unsicher wie und wo ich meine lux. Zinserträge der BCEE als Grenzgänger in der Einkommenssteuererklärung im Luxemburger Formular angeben muss.

Normalerweise wird das Welteinkommen als in D Ansässiger steuerbefreit nur für den Progressionsvorbehalt berücksichtig, demnach in der Spalte "Steuerbefreite Einkünfte".

Ist dem auch so bei lux. Zinserträgen? Oder werden diese anders behandelt, d.h. sie unterliegen der lux. Abgeltungssteuer und sind dann gar nicht anzugeben?


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CaptainHook
635 Messages

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1 Jahr  ago  

Und werden diese Zinsen, da sie aus Lux. stammen, auch bei der 90% beziehungsweise 13.000.- Euro Grenze für die Gleichstellung mit Gebietsansässigen berücksichtigt oder fallen sie raus, da sie ja auch aus Lux. stammen?


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Schaoten
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1 Jahr  ago  

Hallo Captain,

(Frage 1) Ob und wo Zinsen eintragen:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/patrimoine-financier/banque-dividende-interets/banque-luxembourgeoise.html

"In Luxemburg müssen nicht ansässige Steuerpflichtige, die die steuerliche Gleichstellung mit Gebietsansässigen beantragen, ihre Zinsen auch in Luxemburg melden."

 


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Schaoten
483 Messages

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1 Jahr  ago  

(Frage 2) 90% Grenze und Einkünfte aus Kapitalvermögen: 

https://jinfa.tax/aktuelles/deutsche-grenzgaenger-90-grenze-luxemburg-deutschland-lohnsteuerklassenwahl/#:~:text=13.000%20Euro%2DGrenze&text=Wird%20die%2090%20%25%2DGrenze,dennoch%20die%20Steuerklasse%202%20angewendet.

"Deutsche Grenzgänger, die auch als „Nicht gebietsansässige Steuerpflichtige“ bezeichnet werden, die mehr als 90 % ihres Welteinkommens aus Luxemburg beziehen, können für eine steuerliche Gleichstellung mit in Luxemburg ansässigen („Gebietsansässigen“) optieren (Artikel 157ter LEStG). Bemessungsgrundlage für die 90%-Grenze sind sowohl berufliche Einkünfte 1) als auch Einkünfte aus Vermögen 2)."

1)Einkünfte unselbständiger und selbständiger Arbeit, Einkünfte aus einem Gewerbetrieb, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Pensionen und Renten

2) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Veräußerungsgewinne etc.

 


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CaptainHook
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1 Jahr  ago  

Danke für die Antwort und die Mühe, aber das war leider nicht meine Frage. Ich versuche es anders zu formulieren. 

Werden die in LUX erzielten Zinserträge (z.b. bei der Spuerkees) in der lux. St.erkl. anders behandelt als die deutschen Zinseinkünfte? Zählen die lux. Zinseinkünfte zu den aus lux. Sicht inländlischen Einkünften und gehen damit nicht in den steuerfreien Progressionsvorbehalt? 


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Mojie
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1 Jahr  ago  

Hallo,

die selbe Frage habe ich mir, der Spuerkees und der LCGB auch schon gestellt und keine richtige Antwort erhalten. Spuerkees: Ich soll in D nachfragen. LCGB: die Zinsen wurde in L generiert, also müssten sie in L in die Steuererklärung. Aber da gibts nichts wo man die eintragen kann, nur Gewinne aus ETFs, Aktien usw. Die LCGB meinte ebenfalls, dass die Spuerkees das alles automatisch Ende des Jahres dann melden würde usw usw. Die Info, die ich aus allem gezogen habe: Einfach mal nichts machen und warten bis irgend jemand irgendetwas sagt/schreibt.

Leider sehr unzufriedenstellend.


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Schaoten
483 Messages

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1 Jahr  ago  

Hallo Captain,

Ich finde leider auch nichts Schriftliches dazu aber persönlich würde ich deiner Argumentation folgen und sie als steuerbefreit für die Lux Steuererklärung betrachten (nur Progression). Da mich die Frage spätestens nächstes Jahr auch persönlich betrifft suche ich mal weiter nach etwas Verwertbarem. Falls du etwas findest, bitte poste es auch hier. 

Danke


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Holger78
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1 Jahr  ago  

Dazu hat das neue Änderungsprotokoll zum DBA eine Regelungsergänzung (Art 5): Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und deren Nutzungsberechtigter eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person ist, können nur im anderen Staat besteuert werden.“

Somit  sollten die Zinsen als in Lux steuerbefreite Einkünfte anzugeben sein.