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Forum / Steuern und Finanzen

Widerspruch KG und Kinderbonus ??  

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Bluepath
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14 Jahren  ago  

Vorausgesetzt man bekommt einen Bescheid der CNPF über die Gesetzänderung ab 01.10. (was mich ehrlich gesagt wundern würde...) und vorausgesetzt man hält das neue Gesetz für rechtswidrig, müsste man bei der CNPF gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, um dann, falls die Klage der OGBL beim EU-Gericht erfolgreich wird, den fehlenden Betrag für die Familienzulage und den Kinderbonus zu erhalten. Oder ist es nicht notwendig, weil es sich um ein Gesetz handelt und nicht z.B. wie bei einer Steuererklärung ? (Sorry langer Satz...). Was meint ihr bzw. was meinen Juristen unter euch?

Danke im voraus für sachliche Tips ! (habe genug polemisierende Kommentare gelesen... :devil:)


Anonymous
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14 Jahren  ago  

1. widerspruch einlegen. 2. widerspruchsbescheid abwarten. 3. klagen - hilfe bei gewerkschaft einholen ( musterklage) - wegen kostenrisiko.


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Bluepath
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14 Jahren  ago  

Danke für die Auskunft. Nächste Frage: Warum muss ein einzelner klagen ? (Gericht + Rechtsanwaltskosten usw...??) Reicht es nicht wenn die Gewerkschaft klagt ? (unnötige Belastung eines Gerichts für die selbe Klage oder?) Gilt es nicht für alle? Wenn es nötig ist, sollten die Gewerkschaften eigentlich eine Musterklage ins Netz stellen oder ?