Vorausgesetzt man bekommt einen Bescheid der CNPF über die Gesetzänderung ab 01.10. (was mich ehrlich gesagt wundern würde...) und vorausgesetzt man hält das neue Gesetz für rechtswidrig, müsste man bei der CNPF gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, um dann, falls die Klage der OGBL beim EU-Gericht erfolgreich wird, den fehlenden Betrag für die Familienzulage und den Kinderbonus zu erhalten. Oder ist es nicht notwendig, weil es sich um ein Gesetz handelt und nicht z.B. wie bei einer Steuererklärung ? (Sorry langer Satz...). Was meint ihr bzw. was meinen Juristen unter euch?
Danke im voraus für sachliche Tips ! (habe genug polemisierende Kommentare gelesen... :devil:)