Naja, ohne alle Zahlen genau zu kennen, ist es wirklich schwierig eine hieb- und stichfeste Aussage zu treffen.
Aber soviel: Fuer D: In der Anlage AUS wird Dein luxemburger Lohn eingetragen (under der Rubrik Laender mit DBA). Der dient dann NUR dem Progressionsverobehalt.
Wenn ihr euch zusammen veranlagen lasst, dann koennen Deine Werbungskosten mit in die Steuererklaerung Deiner Frau eingetragen werden.
Lasst ihr euch getrennt veranlagen, dann kannst Du keine Werbungskosten in Deiner Steuererklaerung geltend machen, weil Du ja dann kein zu versteuerndes Einkommen in D hast...
Solltest Du mehr als 19 Tage ausserhalb Lux gearbeitet haben, dann muss noch die Anlage N-AUS ran, aber dann wird es auch zu einer vollen Steuererklaerung, also lassen wir das, sollte es nicht der Fall sein...
In Lux: Wenn Du unbedingt eine StErkl machen moechtest...
Hakes1701d schreibt man ist immer zusammenveranlagt (ich bin Ledig, daher k.A.,)
Ich nehme an dass der "Partner"-Abschnitt sich auf eingetragene Lebenspartnerschaften bezieht, und nicht auf eine Ehe?! hakes1701d, richtig?
In diesem Fall einfach bei 312 und 313 Haken setzen. Und dann die 90% Rechnung unten nachweisen.
Dann kannst Du die Daten aus Deinem certificat de salaire in das Formular 100D uebertragen, dann noch die ganzen Werbungskosten bis zu den Hoechstbetraegen eintragen. Das Gehalt Deiner Frau muss dann jeweils rechts bei den steuerbefreiten Einkuenften unter dem steuerpflichtigen Partner mit rein (wird dann in Lux ebenfalls zu einer Art Progressionsvorbehalt verwendet).
Du kriegst dann von der Lux Steuerbehoerde irgendwann ein Schreiben, ob die StErkl fuer Dich Sinn macht oder nicht (wenn ja ist sie bearbeitet, wenn nicht kommt die Ablehnung zurueck)...
Grundsaetzlich darfst Du (dieselben) Werbungskosten nur einmal absetzen, entweder in D oder in L..
Gruss