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Forum / Steuern und Finanzen

Wichtige Frage zu Lohnsteuererklärund LUX und D  

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2205649
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Ich arbeite in Luxembourg und meine Frau arbeitet in Deutschland. Nun muss sowohl in Luxembourg als auch in Deutschland eine Lohnsteuererklärung erstellt werden.

Frage: Muss ich auf der Luxembourger Erklärung auch die Daten meiner Frau eintragen oder nur auf der Deutschen? Auf der Deutschen Erklärung muss definitiv meine Frau drauf...klar. Meine Daten müssen dort unter irgendeinem Anhang erfasst werden, ist das so korrekt? Welcher Anhang ist das genau?

Wo trage ich meine Versicherungsbeiträge, Bausparverträge ein? Auf der lux oder der deutschen?

Danke im Voraus!


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2205649
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12 Jahren  ago  

Noch ein Hinweis: Wir werden getrennte Veranlagung wählen.

Gibt es irgendeine Übersicht, was ich wo in der Deutschen Erklärung eintragen muss? (Matchingtabelle Lux. Erklärung - Deutsche Erklärung)?

Mir geht es nur darum, diese blöden €300 zu sparen, die mir ein Steuerberater aus der Tasche zieht für 30 Minuten Arbeit.

Bitte um Hilfe


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cw32
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12 Jahren  ago  

Hmm, erstmal entwirren...

Aus den Angaben entnehme / schließe ich Folgendes:

- Der Fragesteller --> hat in Lux LStKl 1 --> muss in Lux eine StErkl abgeben (warum? zu versteuerndes Einkommen > 100k EUR???) <-- das ist wichtig! --> nutzt für seine Frau in D die StKl 1 (sonst geht getrennt veranlagen nicht...)

Wenn das wirklich stimmt (also, in Lux MUSS eine Erkl abgegeben werden), dann:

--> Bei getrennt-Veranlagung und ohne eigenes Einkommen in Deutschland kann der Fragesteller eine StErkl in Deutschland abgeben, in Formular AUS wird dann das Einkommen aus Lux unter der Rubrik Doppelbesteuerungsabkommen angegeben. Dann noch den anderen blabla ausfüllen. Abgeben, es kommt ein 0 EUR Steuerbescheid zurück (hört sich blöd an, hab ich aber auch lange gemacht, das schafft Rechtssicherheit)

--> Die Frau gibt einfach ihre StErkl in Deutschland ab, wie immer, nur mit ihren Einkommensbeträgen und Freibeträgen / Werbungskosten...

--> Der Fragesteller gibt eine StErkl in Lux ab

Grundsätzlich siehe http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident/index.html# Abschnitt Voraussetzungen und weitere

Versicherungsbeträge, Bausparbeiträge, etc kommen dann in die Lux. StErkl (bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen)

Achtung: Wenn eine StErkl in Lux abgegeben werden muss, kann es zu einer Nachzahlung kommen.

Außerdem noch der Hinweis, dass alle Tage, die nicht in Luxemburg gearbeitet wurden, in Deutschland versteuert werden müssen, wenn man 19 Tage im Jahr überschreitet.

Gruß!


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Wenn man wirklich in Lux eine Steuererklärung abgeben muss, dann ist das Gehalt der Frau mit anzugeben, da in Lux kein Wahlrecht der Besteuerung besteht.

In Lux ist man immer "zusammenveranlagt" wenn man verheiratet ist.


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2205649
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12 Jahren  ago  

Hallo!

Danke schonmal für die Antworten!!!

Ich habe in LUX Steuerklasse 2, da verheiratet + Kind und >50% in LUX erwirtschaftet wird. Abgeben muss ich eine Erklärung, da ich für 2011 bereits eine abgegeben habe. (Jahr unserer Hochzeit, durch Steuerklärung erhielten wir Rückzahlung) Dachte bislang: "Einmal erstellt, immer erstellt."

Meine Frau arbeitete 2011 ab September in Deutschland, also ganze 4 Monate. Hat Steuerklasse 4 angegeben. Daher sollten wir von wegen Nachzahlungen erstmal auf der sicheren Seite sein.

Frage: Was trage ich für meine Frau auf der lux. Erklärung ein? Hat ja in LUX kein zu versteuerndes Einkommen? Bleibt somit die rechte Spalte für den "Partner" leer?

Für die deutsche Erklärung: Da ich über 50% aus Luxembourg verdiene, wollen wir uns getrennt veranlagen. Bedeutet meines Wissens nach ja zwei eigenständige Erklärungen, oder?

Wo genau muss ich meinen Verdienst eintragen? In Anlage AUS oder Anlage N? Lese viel unterschiedliches...

Vielen Dank schonmal...


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Also auf alle Fälle Anlage AUS zu verwenden,, die wurd eja extra dafür eingeführt.

"Für die deutsche Erklärung: Da ich über 50% aus Luxembourg verdiene, wollen wir uns getrennt veranlagen. Bedeutet meines Wissens nach ja zwei eigenständige Erklärungen, oder? "

Naja ob das der Maßstab dafür ist. Würde eine Berechnung machen, was günstiger ist, denn oft ist Zusammenveranlagung in D aufgrund doppelter Werbunkskosten, Freibeträge und dem Splittingtarif günstiger... HÄngt aber vom individuellen Fall ab...


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cw32
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12 Jahren  ago  

Ich stimme hakes 1701d zu...

Man kann sich in Lux aber auch von der Steuererklaerung wieder abmelden, solange man keine Erkl abgeben MUSS. Einfach ein formloses Schreiben ans Steueramt, dann sollte das klar gehen.

Gruss.


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2205649
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12 Jahren  ago  

Dachte getrennte Veranlagung sei in unserem Fall günstiger...Sie geht ja nur halbtags arbeiten. Ich verdiene in Luxembourg mehr als das dreifache von Ihr. Wie gesagt, will mir eine überteuerte Beratung sparen. Was trage ich denn nun auf der "Partner-Seite" in der Luxembourger Erklärung ein?

S wie ich jetzt verstanden habe, erstelle ich einmal eine deutsche Erklärung komplett für meine Frau, bei meiner Erklärung Fülle ich nur Anlage AUS aus + Werbungskosten, Fahrtkosten, etc. Der Rest ist ja irrelevant.

Stimmt das so?


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cw32
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12 Jahren  ago  

Naja, ohne alle Zahlen genau zu kennen, ist es wirklich schwierig eine hieb- und stichfeste Aussage zu treffen.

Aber soviel: Fuer D: In der Anlage AUS wird Dein luxemburger Lohn eingetragen (under der Rubrik Laender mit DBA). Der dient dann NUR dem Progressionsverobehalt. Wenn ihr euch zusammen veranlagen lasst, dann koennen Deine Werbungskosten mit in die Steuererklaerung Deiner Frau eingetragen werden. Lasst ihr euch getrennt veranlagen, dann kannst Du keine Werbungskosten in Deiner Steuererklaerung geltend machen, weil Du ja dann kein zu versteuerndes Einkommen in D hast...

Solltest Du mehr als 19 Tage ausserhalb Lux gearbeitet haben, dann muss noch die Anlage N-AUS ran, aber dann wird es auch zu einer vollen Steuererklaerung, also lassen wir das, sollte es nicht der Fall sein...

In Lux: Wenn Du unbedingt eine StErkl machen moechtest... Hakes1701d schreibt man ist immer zusammenveranlagt (ich bin Ledig, daher k.A.,) Ich nehme an dass der "Partner"-Abschnitt sich auf eingetragene Lebenspartnerschaften bezieht, und nicht auf eine Ehe?! hakes1701d, richtig? In diesem Fall einfach bei 312 und 313 Haken setzen. Und dann die 90% Rechnung unten nachweisen.

Dann kannst Du die Daten aus Deinem certificat de salaire in das Formular 100D uebertragen, dann noch die ganzen Werbungskosten bis zu den Hoechstbetraegen eintragen. Das Gehalt Deiner Frau muss dann jeweils rechts bei den steuerbefreiten Einkuenften unter dem steuerpflichtigen Partner mit rein (wird dann in Lux ebenfalls zu einer Art Progressionsvorbehalt verwendet).

Du kriegst dann von der Lux Steuerbehoerde irgendwann ein Schreiben, ob die StErkl fuer Dich Sinn macht oder nicht (wenn ja ist sie bearbeitet, wenn nicht kommt die Ablehnung zurueck)...

Grundsaetzlich darfst Du (dieselben) Werbungskosten nur einmal absetzen, entweder in D oder in L..

Gruss


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2205649
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12 Jahren  ago  

Super! Besten Dank für die Info, hat sehr geholfen. Habe mit WISO mal simuliert, bei Zusammenveranlagung müssten wir nachzahlen...so bekommen wie wohl eine Erstattung.

Vielen Dank!

P.S.: Bezüglich Luxemburger Erklärung: Ist es dann nicht so, dass ich immer eine Erklärung abgeben muss, da ich in der Vergangenheit bereits einmal eine erstellt habe? Meine Bausparverträge, Kreditzinsen, etc. machen sich doch bemerkbar, so dass es nur Sinn macht, eine Erklärung abzugeben, oder?


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cw32
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12 Jahren  ago  

Hi,

also, erstmal wegen des Mythos der "einmal Steuererklaerung in Lux abgeben, immer...". Wenn Du keine StErkl abgeben MUSST, dann kannst Du Dich auch wieder beim Steueramt loeschen lassen. Da in diesem Fall eh keine Nachzahlung (= Einkommen fuers Lux FA) rauskommen kann, sind die Dir da gerne behilflich.

Siehe auch hier: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=13643&page=1#Item_13

Dann zu Deinem anderen Punkt, wenn Du in Lux eine StErkl machst, dann muss ja da auch das Gehalt Deiner Frau mit rein. Und das wird wohl Deine absetzbaren Betraege aus Versicherungen, etc wieder aufheben, bzw sogar verschlechtern. Wenn Du Dir die Stunde Arbeit machen willst, dann wuerde ich vorschlagen einfach mal eine StErkl einzureichen und zu sehen was passiert - Nachzahlen musst Du eh nicht (wenn Du keine StErkl machen MUSST in Lux - nur um das nochmal ganz klar zu sagen).

Gruss!


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2205649
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12 Jahren  ago  

Habe noch eine Frage bzgl. Schuldzinsen. Würde gerne meine KFZ Finanzierung reinbringen. Meines Erachtens muss ich die Daten in die Felder 1312 ff. eintragen. Meine Frage: Woher bekomme ich den Wert für Zinsgutschrift / Zinszuschuss? Schuldzinsen etc. kenne ich...

Danke


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cw32
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12 Jahren  ago  

Hi,

Dein Arbeitgeber kann Dir anbieten (nach seiner Wahl) einen Teil Deiner Schuldzinsen fuer Anschaffungen oder fuer Hyptohekendarlehen (Hauskredit) umzuwandeln gegen eine Sonderzahlung (Bonus).

Also, mann bekommt dann zB einen Teil seinen Jahresbonus netto ausgezahlt.

Wenn Du das nicht hast, dann kommt da einfach 0 rein.

Gruss!