Hallo ihr Lieben, bezieht hier noch wer Rente aus beiden Ländern. Die Sozialversicherungsbeträge der luxemburgischen Rente werden ja von der Krankenkasse in Deutschland gefordert. Normalerweise werden diese Sozialversicherungsbeträge ja Immer vom Einkommen abgezogen und wirken somit steuermindernd. Nur im Falle der Grenzgänger habe ich da noch keine Möglichkeiten gefunden. Wenn dies wirklich so ist, wäre dies ja eine riesige Ungerechtigkeit! Wie macht ihr das? Wer weiß was? Danke schon mal
Ich - kann Dir Deine Frage aber leider nicht beantworten.
Mich überfordert schon diese bescheuerte Steuerreform völlig, will gar nicht an die nächste Steuererklärung denken. Ja, ich weiß, manche behaupten, es ist ne Sache von ein paar Minuten - bei mir aber nicht. War mein Leben lang Handwerker, da sind das für mich böhmische Dörfer.
Ich bin jetzt mal gespannt, was mir von der nächsten Rente, die ja in den nächsten Tagen eingeht, von Lux. abgezogen wird. Falle in Klasse 1
effe,
wenn Du in Deutschland eine Rente aus Lux beziehst, zahlst Du den halben Krankenversicherungsbetrag (bei Renten aus D zahlt die DRV die andere Hälfte, bei Renten aus LU entfällt diese). Krankenvericherungszahlungen für eine LU-Rente werden steuerlich genauso wie Beiträge für eine DE Rente behandet und sind in der Zahlunhgsbestätigung Deiner deutschen Krankenkasse enthalten, die automatisch an das FA übermittelt wird.
Hallo, ich bekomme eine Lux-Rente und eine Deutsche-Rente. Wohne in DE und bin dort Krankenversichert. Bei der KK hier in DE zahle ich wg. meiner Auslandsrente zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge wg. dieser Rente an die DE-KK. Jedes Jahr bekomme ich ein Schreiben von der KK wo nach der Höhe der Rente nachgefagt wird. Von der Auslandsrente zahle ich monatl. ca. 11% Beiträge. Ich hoffe diese Info reicht aus.
Gruss Paolo
elfes Frage habt Ihr meines Erachtens noch nicht beantwortet!
Die Sozialversicherungsbeiträge für die deutsche Krankenversicherung sollten auch von der Lux. Rente absetzbar sein! Soviel ich weiß, wird aber die Steuer in Lux. immer von der Bruttorente abgezogen. Die Frage wäre: - Kann das nachträglich mit einem Lohnsteuerjahresausgleich korrigiert werden (Felder dafür sind vorhanden). - Könnte das auch auf der Steuerkarte eingetragen werden (die Werte sind ja berechenbar) - mit einer Einkommsteuererklärung sollte das auf jeden Fall berücksichtigt werden - oder gibt es hierfür eine andere Regelung?
das Problem wird sein, dass die deutschen Krankenkassen ihre Beiträge sicher nicht nach Luxemburg melden. Und ohne Info zur Höhe der Beiträge werden die Luxemburger dies auch nicht berücksichtigen.
Ich bin (noch) normaler Lohnempfänger, daher kann ich auch nur die Infos aus dem Internet zusammen tragen. Zu deiner Frage habe ich bisher noch keine richtige Antwort gefunden, ausser den o.g. "logischen" Möglichkeiten.