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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Wenn man mehr als 19 Tage in D. arbeitet!  

Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Danke euch nochmal. Habe jetzt auch eine Quelle gefunden, in welcher man schwarz auf weiss nachlesen kann, dass man ein A1 bei Beschäftigung im Wohnsitzstaat nicht bekommen kann. Siehe Internetseite der CCSS bei den Formularen zur "Demande en cas de détachement d'un salarié" - Instructions: "Anweisungen für Arbeitnehmer betreffend den Antrag auf Versicherungsnachweis bei Ausübung der Berufstätigkeit außerhalb Luxemburgs" ( http://www.ccss.lu/formulaires/formulaires/); dort steht im Abschnitt 4:

4. Tätigkeit, die üblicherweise in zwei oder mehreren Ländern ausgeübt wird

Im Rahmen der Verordnungen EG Nr. 883/2004 und EG Nr. 987/2009 sind Lohnempfänger, die einen wesentlichen Teil ihrer Berufstätigkeit für ihren Arbeitgeber in dem Land ausüben, im Gebiet dessen sie ihren Wohnsitz haben, in diesem Land anzumelden. Eine Bescheinigung A1 kann in diesen Fällen nicht vom CCSS ausgestellt werden. Unter wesentlicher Berufstätigkeit im Land, im Gebiet dessen der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat, ist eine Tätigkeit zu verstehen, die mehr als 25% der Arbeitszeit und/oder des Entgelts im besagten Land darstellt. Demzufolge verpflichtet sich der Arbeitgeber, der einen Antrag einreicht, um die Anmeldung bei den Luxemburger Sozialversicherungen eines nicht in Luxemburg wohnhaften Arbeitnehmers aufrechtzuerhalten, dass dieser Arbeitnehmer nicht mehr als 25% seiner Tätigkeit im Land ausübt, im Gebiet dessen er seinen Wohnsitz hat.


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info
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11 Jahren  ago  

Wäre nett wenn du uns mitteilen würdest wie die Personalabteilung darauf reagiert hat. Offensichtlich hat sich die ja über Jahre hinweg nicht an geltendes Recht gehalten.

Übrigens haben wir es genau dieser Einstellung zu verdanken dass wir Grenzgänger in den Fokus der Finanzbehörden und der Sozialversicherungen geraten sind. Zuviele haben den Sonderstatus der Grenzgänger missbraucht für Arbeitsverhältnisse die diesen Status nicht zulassen.


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Gregorymix
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11 Jahren  ago  

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danke


Anonymous
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11 Jahren  ago  

@cw 193: "-> Als in Deutschland Ansässiger muss man rein rechtlich IMMER eine Steuererklärung machen, auch wenn man (nur) in Luxemburg Einkünfte erzielt. "

FALSCH, das stimmt nicht. Siehe dazu auch die Unterlagen (PDF) des Finanzamtes Trier, welche auf Seite 29/30 ganz klar schildern, dass nicht allen Fallen eine Steuererklärung in D verpflichtend ist!


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11 Jahren  ago  

In dem Satz fehlt „nach Aufforderung...immmer eine Steuererklärung machen“

BTW. Ursprünglich ging es in der Frage um das Baugewerbe und hier ist in der Zwischenzeit die Entscheidung das der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Nachteile zu ersetzen.


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diegeigerin
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1 Jahr  ago  

Hallo Rashid

ich würde gerne das Angebot dieses Rechners annehmen bzw die Formel oder was du da hast:)

 

meine Emailadresse lautet : [email protected]

deine Erklärung ist sehr gut & der Rechnet wûrde mir sehr helfen. Vielen Dank im Voraus , LG. Christina

 


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abc123
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1 Jahr  ago  

ob rashid nach 10 jahren noch aktuell hier ist?