logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg billiger
Forum / Steuern und Finanzen

Wenn man mehr als 19 Tage in D. arbeitet!  

Profilbild von
info
3697 Messages

Online

11 Jahren  ago  

Hi kcolor,

das ist nur dann möglich wenn man innerhalb der sg Fiskalfristen bleibt. Prüft das deutsche Finanzamt deine Steuer rückwirkend auf 5 Jahre dann muss man zahlen und da die Fristen in Luxemburg lange rum sind bekommt man 0,0Euro zurück.

Einfach mal auf den Steuerbescheid von Luxemburg drauf schauen - rechtswirksam nach 2 Wochen soweit ich das im Kopf habe. Danach ist der Zug abgefahren und es gibt nix mehr.

"CaptainHook.....Wie soll das denn in der Praxis aussehen?"

In der Realität wird das ganze über das sg Amtshilfeverfahren abgewickelt - dh im Klartext das dein Chef Besuch vom FA Luxemburg bekommt und die Unterlagen geprüft werden. IdR gibt es in einem Betrieb Aufzeichnungen wer, wann, wo gearbeitet hat. Das ganze fängt für den Chef recht harmlos an, mit einer Anfrage nach Daten. Da es jedoch für den Chef nur unangenehm werden kann (Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist strafbar) wird er dem FA wohl die Daten zur Verfügung stellen. Diese werden ungefiltert von Luxemburg nach Deutschland verschickt. Das Finanzamt legt den Fall entweder als iO ab, oder geht gegen den Steuerpflichtigen vor sofern es Abweichungen gab.

Nebenbei, wenn keine Unterlagen durch den Steuerpflichtigen vorgelegt werden können darf der Finanzbeamte einen Betrag schätzen den man versteuern muss. Das werden einige jetzt für einen Scherz von mir halten, leider ist dem nicht so. Der Schätzbetrag soll den Druck erhöhen evtl vorhandene Unterlagen doch noch auf den Tisch zu legen.


Profilbild von
raschid
Deutschland | 213 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hast du offizielle Dokumente in denen die Vorgehensweise beschrieben wird? Insbesondere die Versteuerung der Stunden und nicht von Tagen. Danke


Profilbild von
VDKnex
0 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo,

ich schreibe mal in diesen Thread hier rein, damit ich keinen Neuen eröffnen muss. Meine Fragen beziehen sich auf o.g. Thema, nämlich Einsatz in D an mehr als 19 Tagen.

Bin deutscher Grenzgänger und arbeite in Luxemburg. In den letzten Jahren hatten wir eher wenige Einsätze in Deutschland, sodass wir noch lange nicht an der Bagatellgrenze von 19 Tagen gekratzt haben. Eine Steuererklärung habe ich dementsprechend weder in Deutschland noch in Luxemburg abgegeben (bzw. abgeben müssen). Es könnte nun sein, dass ich von meinem Arbeitgeber für 2017 dauerhaft oder zumindest eine längere Zeit bei einem Kunden in Deutschland eingesetzt werde. Über die Bagatellgrenze komme ich in jedem Fall hinaus. Mir ist die Problematik klar, ich habe versucht mich so gut es ging einzulesen. Trotzdem sind mir noch einige Dinge unklar:

1. Sozialversicherung Greift hier die 183 Tage-Regelung? Werde ich irgendwann sozialversicherungspflichtig in Deutschland? Wenn ja, wie läuft dies in der Praxis ab? Muss ich dann selbständig die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge übernehmen oder läuft dies über den Arbeitgeber?

2. Lohnsteuer Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich die Tage, die ich in Deutschland gearbeitet habe auch dort versteuern. Die abgeführte Lohnsteuer nach Luxemburg für diese Tage kann ich mir mit einer entsprechenden Erklärung zurückerstatten lassen. Aufgrund der verschiedenen Steuersätze ist dann natürlich eine höhere Nachzahlung nach Deutschland zu erwarten. Wie hoch ist die Differenz oder einfach gefragt: Wieviel Geld sollte ich mir monatlich auf Seite legen, damit nicht das böse Erwachen Anfang 2018 auf mich zukommt? Mir ist klar, dass man hier keine pauschalen Aussagen machen kann aufgrund der Unkenntnis meiner Daten (Gehalt, Steuerklasse etc.). Ich habe versucht mir eine Faustformel herzuleiten bzw. einen entsprechenden Betrag auszurechnen. Ich habe ein Bruttogehalt unter Annahme meiner Steuerklasse in einen deutschen und einen luxemburgischen Gehaltsrechner eingegeben. Somit konnte ich die Lohnsteuer ermitteln. Sozialversicherung lasse ich außen vor. Beispiel: D: Gehalt 3000 € brutto, Steuerklasse 1, RK, RLP --> 431 € Lohnsteuer in D L: Gehalt 3000 € brutto, Steuerklasse 1 --> 305 € Lohnsteuer in L

Wenn ich mir diese Differenz nun monatlich auf die Seite lege, dazu dann die Erstattung aus Luxemburg mit einkalkuliere, reicht das dann für die Nachzahlung aus (auf Tage runtergebrochen) ? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Nachzahlung zu ermitteln?

Bin für jede Hilfe dankbar…


Profilbild von
info
3697 Messages

Online

11 Jahren  ago  

Zu 1: Nein für dich gilt nicht die 183Tage Regelung sondern die 25% Einkommensgrenze vom Jahresbrutto. Wird diese überschritten fällt die Sozialversicherungspflicht in Luxemburg komplett weg und man muss in Deutschland in die Sozialversicherungen rein. Was zusätzlich bitter ist wenn man zB den Unterschied bei den Renten betrachtet. Es bleibt bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteilen, allerdings sind die Arbeitnehmeranteile für dich halt höher.

Zu 2: Die Überschlagsrechnung bei den Steuern passt schon, allerdings wird der Betrag der Sozialversicherungen der Teil sein der richtig weh tut, da ja das vollständige Jahr mit allen Beiträgen an Deutschland fällt.

Wenn du zB 3 Monate in Deutschland bist wird von deinem Einkommen nicht viel übrig bleiben wenn du das Delta bei Renten.-, Kranken.-, Pflege.- und Arbeitslosenversicherung fü 12 Monate bezahlt hast.

Mein Tipp daher - FINGER WEG WENN ES >25% WERDEN!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Informier dich bei der Gewerkschaft.... nur als Tipp. Auch falls du Probleme mit dem AG bekommst.


Profilbild von
VDKnex
0 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten!

Gewerkschaft ist ein guter Tipp 😉

Das mit der 25% Einkommensgrenze ist ein komplett neuer Aspekt - das hab ich so noch gar nicht gelesen. Auch in den Infobröschuren vom Trierer Finanzamt hab ich nichts entsprechendes gefunden. Es würde bedeuten, dass wenn ich mehr als 25% meines Jahresbruttos in D erwirtschafte, ich dort auch sozialversicherungspflichtig werde....nur für die Zeit, die ich in D arbeite oder für das ganze Jahr dann? Wie auch immer, wenn diese Info zutrifft, ist die Situation ziemlich kritisch


Profilbild von
info
3697 Messages

Online

11 Jahren  ago  

Das Sozialversicherungsrecht hat ja auch nix mit dem Finanzamt zu tun, warum sollte das Finanzamt also dazu irgendwas in seine Erklärung rein schreiben?

http://www.deutsche-im-ausland.org/sozialversicherung-im-ausland/krankenversicherung/beschaeftigte-im-ausland.html


Profilbild von
VDKnex
0 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Danke für die Info und auch vielen Dank für den Link. Dass das Finanzamt erstmal nichts mit Sozialversicherung zu tun hat, ist mir durchaus klar. Auf der verlinkten Seite finde ich leider keine Information zu besagter 25 % Einkommensgrenze. Den einzigen Satz, den ich dazu gefunden habe ist dieser hier:

"Ist ein Arbeitnehmer gewöhnlich in mehreren EU-Mitgliedstaaten für mehrere Arbeitgeber tätig, die ihren Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten haben (beispielsweise Saisonarbeitskräfte), unterliegt er insgesamt den Rechtsvorschriften seines Wohnstaats. Ist er nur für einen Arbeitgeber in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig (beispielsweise Fernfahrer oder Flugbegleiter), gilt dies gleichermaßen, wenn er im Wohnstaat einen wesentlichen Teil (mindestens 25 Prozent) seiner Arbeit leistet. Anderenfalls gelten die Sozialgesetze des EU-Mitgliedsstaats, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat."

Das erscheint mir noch ziemlich unkonkret daher die Frage:

Gibt es eine zitierfähige Stelle oder Rechtsvorschriften / Gesetze, in denen genau die besagte Einkommensgrenze drin steht? Wo ich mit dem Finger drauf zeigen und sagen kann: "Hier lieber Arbeitgeber, die Lage sieht konkret so aus und das kommt auf uns beide zu....."

Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Was muss ich als Arbeitnehmer tun? (muss ich mich beispielsweise direkt mit deutscher Renten-/ Arbeitslosen-/ und Krankenversicherungen auseinandersetzen? Oder geschieht dies in der Praxis über den Arbeitgeber)

Fragen über Fragen.....


Profilbild von
info
3697 Messages

Online

11 Jahren  ago  

Der Teil ist für mich sehr klar: Ist er nur für einen Arbeitgeber in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig (beispielsweise Fernfahrer oder Flugbegleiter), gilt dies gleichermaßen, wenn er im Wohnstaat einen wesentlichen Teil (mindestens 25 Prozent) seiner Arbeit leistet.

wenn es jedoch so genau sein muss, bitte hier die links http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:166:0001:0123:de:PDF http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:284:0001:0042:de:PDF http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1971R1408:20070102:de:PDF http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1972R0574:20060228:de:PDF

viel Spass mit 123 + 42 + 152 + 223 Seiten EU Gulasch.


Profilbild von
VDKnex
0 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ok - dann such ich vielleicht doch schnellstens professionelle Hilfe über Gewerkschaft / Steuerberater 🙂

Nochmal die Fragen zur Handhabung der Sozialversicherungsthematik: Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Was muss man als Arbeitnehmer tun? Muss ich mich beispielsweise direkt mit deutscher Renten-/ Arbeitslosen-/ und Krankenversicherungen auseinandersetzen? Geschieht dies über den Arbeitgeber? Gibt es hier Mitglieder, die in einer ähnlichen Situation sind und berichten können, wie sich ihr Fall in der Praxis darstellt?

In jedem Fall nochmal vielen Dank für die Informationen und Links insbesondere an "info" 🙂


Profilbild von
info
3697 Messages

Online

11 Jahren  ago  

Die Anmeldung muss deine Personalabteilung machen.


Profilbild von
VDKnex
0 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Sorry, wenn ich nochmal nerven muss, aber nach der Lektüre des ersten Links, bin ich noch verwirrter. Und zwar heißt es da:

Bei der Bestimmung des auf eine Person anwendbaren Rechts (Kollisionsrecht) treten durch die neue Verordnung (EG) Nr. 883/2004 folgende Neuerungen zum 1. Mai 2010 in Kraft:

Bei Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, die voraussichtlich die Höchstdauer von 24 Monaten nicht überschreitet, gelten die Rechtsvorschriften des Entsendestaates so weiter, als wäre der Arbeitnehmer weiterhin dort beschäftigt , sofern er nicht einen anderen Arbeitnehmer ablöst. Bisher lag die Höchstdauer bei 12 Monaten.

Das heißt bei korrekter Entsendung durch den Arbeiter, ändert sich nichts an der Sozialversicherung!? Ich finde in all diesen Texten nichts konkretes. Alles irgendwie interpretationsfähig. Eine Stelle an der steht "Einsatz in D > 25% = Sozialvers. in D" habe ich noch nicht gefunden.


Profilbild von
Fredde
361 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Entsendung ist was anderes. Wenn LUX dich nach DE entsendet und du wohnst in DE dann gelten die 25%! Die 25% sind nicht im gesetztes text drin sonder dort steht etwas von wesentlichen Anteil. Und als wesentlich ist 25% anzunehmen. Das mit den 25% gilt nur wenn du diese in deinem Wohnsitzland arbeitest. Wenn du ausserhalb von Lux in einem anderen EU Land arbeitest gilt diese Regel nicht.

Hier noch ein Link: http://www.deutsche-im-ausland.org/sozialversicherung-im-ausland/krankenversicherung/beschaeftigte-im-ausland.html


Profilbild von
VDKnex
0 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Dir auch vielen Dank für den Beitrag Fredde, der Link von dir ist zwar der gleiche den Info schon 6 Beiträge vorher gepostet hat, aber trotzdem Danke! Aus diesem Link habe ich sogar die zitierten Stellen in meinen Beiträgen übernommen z.B. das Zitat mit der Entsendung. Du schreibst "Entsendung ist was anderes. Wenn LUX dich nach DE entsendet und du wohnst in DE dann gelten die 25%!" - genau das macht mein Arbeitgeber: Er entsendet mich offiziell zu einem Kunden nach Deutschland und das sogar mit dem dafür vorgesehenen Entsendungsformular (für lux. Sozialvers).

Und hier die Stelle ist genau das, was ich mit unkonkret meine: Die 25% sind nicht im gesetztes text drin sonder dort steht etwas von wesentlichen Anteil. Und als wesentlich ist 25% anzunehmen. Wer nimmt 25% als wesentlich an? Wo steht das?

Versteht ihr worauf ich hinaus will? Das ist alles so undurchsichtig und in verschiedenen Richtlinien und Gesetzen verteilt, dass da meiner Meinung nach keiner so richtig durchblickt. Deswegen meine Frage nach der Handhabung in der Praxis. Auch die Aussage von "info" Die Anmeldung muss deine Personalabteilung machen. hilft nicht wirklich weiter, weil unsere Personalabteilung auf Nachfrage davon nichts weiß.

Wie gesagt, ich bin dankbar für jeden Beitrag und will auf keinen Fall undankbar erscheinen, aber nochmal: Meiner Meinung nach ist das alles nicht so richtig klar (außer der Steuerfrage) oder ich versteh es einfach nicht.


Profilbild von
info
3697 Messages

Online

11 Jahren  ago  

Wie jetzt, sind die 540 Seiten schon gelesen worden und du hast nix gefunden? Oder ist das zuviel Stoff und eine Angabe der Seitenzahl soll dir einer geben. Das wäre dann allerdings nicht gerade die Einstellung ich gut finde.

https://www.expat-news.com/17724/recht-steuern-im-ausland/grenzgaenger-die-wichtigsten-steuer-und-sozialversicherungsrechtlichen-fakten/