Hi kcolor,
das ist nur dann möglich wenn man innerhalb der sg Fiskalfristen bleibt. Prüft das deutsche Finanzamt deine Steuer rückwirkend auf 5 Jahre dann muss man zahlen und da die Fristen in Luxemburg lange rum sind bekommt man 0,0Euro zurück.
Einfach mal auf den Steuerbescheid von Luxemburg drauf schauen - rechtswirksam nach 2 Wochen soweit ich das im Kopf habe. Danach ist der Zug abgefahren und es gibt nix mehr.
"CaptainHook.....Wie soll das denn in der Praxis aussehen?"
In der Realität wird das ganze über das sg Amtshilfeverfahren abgewickelt - dh im Klartext das dein Chef Besuch vom FA Luxemburg bekommt und die Unterlagen geprüft werden. IdR gibt es in einem Betrieb Aufzeichnungen wer, wann, wo gearbeitet hat. Das ganze fängt für den Chef recht harmlos an, mit einer Anfrage nach Daten. Da es jedoch für den Chef nur unangenehm werden kann (Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist strafbar) wird er dem FA wohl die Daten zur Verfügung stellen. Diese werden ungefiltert von Luxemburg nach Deutschland verschickt. Das Finanzamt legt den Fall entweder als iO ab, oder geht gegen den Steuerpflichtigen vor sofern es Abweichungen gab.
Nebenbei, wenn keine Unterlagen durch den Steuerpflichtigen vorgelegt werden können darf der Finanzbeamte einen Betrag schätzen den man versteuern muss. Das werden einige jetzt für einen Scherz von mir halten, leider ist dem nicht so. Der Schätzbetrag soll den Druck erhöhen evtl vorhandene Unterlagen doch noch auf den Tisch zu legen.