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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Weniger Geld weil Steuerkarte nicht  

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Krissy000
38 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo Kann es sein das ich weniger Geld habe, weil ich die Steuerkarte noch nicht abgegeben habe? War noch bis 31.12.11 in Deutschland seit 1.1.12 bin ich in Lux und das hat etwas gedauert mit der Sreuerkarte, bekommt man weniger dann weniger Geld und bekommt es wenn sie da ist es Geld nachbezahlt? Gruß


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ketch
2 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo,

ich denke das ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Wir versuchen die steuerrelevanten Daten weitestgehenst schon so einzugeben, dass es passt. Im Zweifelsfall gewähren wir aber auch keinen Freibetrag, wenn wir nicht sicher sind wie hoch er ausfallen wird. Wenn dann die Steuerkarte eintrudelt wird alles angepasst und die Differenz dann bei der kommenden Abrechnung ausbezahlt oder einbehalten. LG


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Jenny20
17 Messages

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13 Jahren  ago  

Wie hoch sind den die Abzüge im normalfall wenn keine Karte vorliegt? Gibt es da einen Prozentsatz? Bekommt man die Differenz immer nach bezahlt wenn die Karte dann endlich vorliegt??


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mimsafreddi1
985 Messages

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13 Jahren  ago  

War bei mir auch so. Der Hoechststeuersatz (glaube ca 30%) wurde berechnet. Mit der naechsten Abrechnung , als die Karte vorlag dann aber korrigiert


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Krissy000
38 Messages

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13 Jahren  ago  

Ja genau so um den Dreh soll es sein mal abwarten hab das jetzt auch erfahren


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wiegandt
17 Messages

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13 Jahren  ago  

Wenn keine Karte vorliegt wird mit dem Höchstsatz von 30% versteuert. Sobald die Karte aber vorliegt bekommst du dass, was du zuviel versteuert hat mit der nächsten Lohnbescheinigung zurück und dies dann auch mit dem nächsten Lohn ausgezahlt.


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herbea
122 Messages

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13 Jahren  ago  

Stimmt soweit, aber der Steuersatz, der seit 1.1.2013 einbehalten wird ist auf 33% gestiegen. IdR wird der Ausgleich nach Vorlage der Steuerkarte durch den Arbeitgeber vorgenommen und man bezahlt dann weniger Steuern für den Rest des Jahres. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der Steuererklärung, um Geld zurückzuverlangen. LG herbea