Hallo, ich habe mir ein altes Haus in Luxemburg gekauft und lasse es renovieren. Die Fenster müssen erneuert werden. Ich habe mir einen Handwerker aus Deutschland für den Einbau der neuen Fenster kommen lassen. Er schreibt mir nun eine Rechnung für die Fenster und den Einbau mit der deutschen Mehrwertsteuer über 19%. Ich habe ihn drauf hingewiesen, dass er die Fenster nach Luxemburg liefert und einbaut und ich dafür einen Mehrwertsteuersatz von 15% bzw. 3% für den 1. Bau zahlen muß. Er will sich aber darauf nicht einlassen. Welcher Mehrwertsteuersatz ist nun richtig? Ich bitte um schnelle Hilfe, da sich der Streit zuspitzt. Danke. Grüße susane
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Falls Du die Renovierung als Privatmann ausführen läßt: Da der Unternehmer eine Leistung an einen 3. (also Dich) erbringt, ist die Rechnung mit 19% (Steuer aus dem Land des Unternehmers) ok!
Falls Du die Renovierung als Unternehmer (mit Lux VAT-Nummer) erbringen läßt: Da der Unternehmer (Fensterbauer) seine Leistung an einen Unternehmer (evtl. Du, mit gültiger VAT Nummer) erbringt, muss er die Rechnung "Netto", aber mit dem Verweis auf "Reverse-charge" erstellen. Das bedeudet der Lux-Unternehmer muss die VAT in seiner VAT-Erklärung angeben, kann sie sich aber direkt wieder als Vorsteuer abziehen... also Null-Summen-Spiel!
Alle Klarheiten beseitigt? :smoking:
Ich liess mir Fenster in Luxemburg einbauen, von einem Handwerker aus D und bezahlte 15 % TVA. In Deutschland bezahlte ich 19 % TVA, gleicher Handwerker. Jedoch hat dieser Handwerker einen Sitz in L und eine Niederlassung in D!!! Du kannst ja mal hier anrufen und fragen:
Administration de l'Enregistrement et des Domaines
Adresse : 1-3 avenue Guillaume L-1651 Luxembourg
Adresse postale: Boîte postale 31 L-2010 Luxembourg
Tél: +352 44 905 - 1 Fax: +352 45 42 98 E-mail: [email protected]
Ohne die Steuernummer darf der deutsche Unternehmer in Lu nicht tätig werden und Sie als Auftraggeber müssen das sogar überprüfen.
Ansonsten viel Spass wenn der Lu Zoll kommt. Pro Mann auf der Baustelle waren das vor ein paar Jahren schon 2500Euro, zahlbar sofort sonst fahren alle mit ins Kaffee Viereck mit Aussicht durch die Schwedische-Gardine.
Also da es sich um eine Bauleistung handelt ist der Ort der Leistung in Zusammenhang mit einem Grundstück in Luxemburg. Also muss auch der Deutsche Unternehmer 3% TVA (mit vorheriger Genehmigung, ansonsten 15% TVA) ausweisen und in Luxemburg abführen. Aber bevor er überhaupt Leistungen in Luxemburg ausführen darf benötigt er erstmal eine Handelsermächtigung und muss sich bei der Verwaltung registrieren lassen.