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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Welche Steuerklasse für Ehepartner in Deutschland?  

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lillifee
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14 Jahren  ago  

Hallo Forum,

habe jetzt schon länger gesucht, konnte aber keine befriedigende Antwort finden: Mein Mann und ich (2 kleine Kinder) hatten in Deutschland bisher die "klassische" Steuerverteilung 3/5, da er Hauptverdiener mit 100% war und ich eine 50%-Stelle habe. Nun arbeitet mein Mann in Luxemburg. Bei mir wirft sich jetzt die Frage auf, ob ich in die Lohnsteuerklasse 3 wechseln sollte, oder besser weiterhin in 5 bleiben sollte...wenn ich es richtig verstanden habe, bleiben "unterm Strich" die Abzüge (für mich) gleich.

Hier sind bestimmt einige, bei denen es so oder so ähnlich läuft, oder? Wäre dankbar für Tipps! 😉 Liebe Grüße Lillifee


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Benya
93 Messages

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14 Jahren  ago  

Kommt halt immer aufs Einkommen x und y an. Wenn ihr nicht über ein bestimmtes Maß verdient, könntest du mit Klasse 3 etwas mehr herausbekommen. Im Zweifel hilft hier doch nur das schlaue Programm eines Professionellen;)


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Erkundige Dich lieber vorher bei einem Steuerberater. Ich weiß nur, dass wir die Konstellation auch einmal hatten, d.h. Ehepartner in D die 3 und dann durften wir das Jahr darauf saftige Steuern ans Finanzamt zurückzahlen. Klar verdienst Du dann in dem Moment netto mehr, aber eigentlich musst Du Dir dieses Geld widerum schon rüberlegen, wenn die Steuererklärung kommt. Und Steuern ans Finanzamt zurückzahlen, heisst auch gleichzeitig für die Zukunft Vorauszahlungen. Wie sich das ganze gestaltet, wenn Du nur Teilzeit arbeitest, weiss ich nicht so ganz genau. Also investiere diesen Betrag in einen Steuerberater und Du weisst woran Du bist und erlebst keine bösen Überraschungen. Kann Dir in Trier nur den Wonnebauer empfehlen; kennt sich perfekt mit Grenzgängern aus! Zimmer und Schulz in Trier-Zewen ist auch sehr gut! Also anrufen, fragen, was sie für die Info bekommen und dann nix wie hin!


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ist doch völlig Otze, welche Steuerklasse Du nimmst. Die Steuerklasse hat keinerlei Auswirkung auf Deine Steuerschuld. Sie regelt nur, wie Du übers jahr steuerlich "abgeschlagen" wirst. Strich drunter gibts doch am Jahresende. Wählst Du die eine, kriegst Du jetzt weniger abgezogen und wirst im Steuerbescheid nachzahlen müssen. Umgekehrt musst Du dann nachzahlen. As u like it, bei den Monsterzinssätzen aktuell nahezu egal.:shocked:


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Anonyme

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14 Jahren  ago  

Sorry: im umgekehrten Fall kriegste natürlich was zurück. Kleiner Dreher, sorry.


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lillifee
31 Messages

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14 Jahren  ago  

Danke für Eure Antworten Forum!

gestern sagte mir jemand, dass es sich für dieses Jahr nicht mehr lohne, die Steuerklasse zu wechseln. Es kämen ja nur Nov/Dez. zum tragen. Aber ist es nicht so, dass mein Mann auch in diesen Monaten mehr Steuern in Lux. bezahlt, weil in der Lohnsteuerkarte noch nicht alles vermerkt ist? 🙁 In unserer Personalstelle (Öffentl.Dienst) meinte man gestern, ich sei mit der Steuerklasse 4 "gut bedient". Mir persönlich ist es lieber, das Jahr über etwas mehr zu zahlen und dann nicht nachzahlen zu müssen...

Naja, ich glaub wirklich, dass da mal ein Steuerberater ran muss. Trier ist für mich jetzt recht weit, weiß jemand ein gutes Steuerbüro im Raum Prüm-Bitburg? Für Tipps bin ich dankbar!

Liebe Grüße lillifee


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herbea
122 Messages

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14 Jahren  ago  

Steuerklasse 4 in Deutschland entspricht der Besteuerung von Junggesellen und ist daher effektiv über's Jahr etwas mehr an Steuerabzug, hat aber den Vorteil , dass man eher noch Geld zurück bekommt (hatten mein Mann und ich auch so gehandhabt; mit Hilfe des WISO-programms war dabei die getrennte Vernlagung in D immer die bessere Lösung wegen Progressionsvorbehalt). Die Luxemburger Steuer hat keinen Einfluss darauf, ich denke Dein Mann wird mehr als 50% vom Haushaltseinkommen in Lux verdienen und daher die Steuerklassse 2 dort haben? In den meisten Fällen gibt es aber auch nichts/ nicht viel in Luxemburg zurück, wenn einer in Lux und der andere in Deutschland arbeitet. In Luxemburg wird dann geprüft was für den Steuerpflichtigen günstiger ist (nur steuerklasse oder gemeinsame Besteuerung mit Abzug von Sonderausgaben).

LG Herbea


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coco71
59 Messages

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14 Jahren  ago  

@ all

mir wurde gesagt dass wenn einer in Lux arbeitet , der andere in DE und keine sonstigen Einkuenfte wie Renten und Vermietung / Verpachtung dann braeuchte man ueberhaupt keine Steuererklaerung in DE zu machen ???


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo coco71

Zitat: "mir wurde gesagt dass wenn einer in Lux arbeitet , der andere in DE und keine sonstigen Einkuenfte wie Renten und Vermietung / Verpachtung dann braeuchte man ueberhaupt keine Steuererklaerung in DE zu machen ???"

Bei gemeinsamer Veranlagung stimmt das auf keinen Fall, das Luxemburger Einkommen muss in D angegeben werden (Progressionsvorbehalt) und das geht nur mit einer Einkommenssteuererklärung in D.

Bei getrennter Veranlagung muss derjenige, der in L arbeitet keine Steuererklärung in D abgeben, wenn er neben dem Gehalt aus L keine sonstigen Einkünfte hat.

In der Regel empfiehlt sich meiner Erfahrung nach für Grenzgängerpaare aber auf jeden Fall, die deutsche Steuererklärung z.B. im WISO Steuerprogramm durchzuspielen und die verschiedenen Veranlagungsmöglichkeiten zu rechnen. Danach kann man dann entscheiden, welche Erklärungen man in D abgibt.

Gruss

Martin


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

M.W. muss Du eine Erklärung machen, wenn Du 3/5 wählst.

Wär doch ein Witz in sich, wenn die Wahl einer Zahl über Deine Steuerschuld entscheiden würde.

Denk mal drüber nach...:wink:


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Fanirihasina Ravaloson
3 Messages

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2 Jahren  ago  

Hey. Darf ich bitte mal fragen, wie Du mit wiso ausgefüllt hast? Weil wenn ich einzelveranlagung mache(weil mein Mann in Lux arbeitet) dann sagen die mir dass zusammenveranlagung günstig ist, weil ich verheiratet ja angegeben habe. Und wenn ich aber dann auf Zusammenveranlagung korriegieren, dann ist die Erstattung richtig viel. Und das macht micht ein bisschen bedenklich. Danke


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info
3692 Messages

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2 Jahren  ago  

Hast du denn bei der Zusammenveranlagung auch brav die Anlage N-Aus mit dem Gehalt von deinem Mann nachgetragen?


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Fanirihasina Ravaloson
3 Messages

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2 Jahren  ago  

Genau das wusste ich nicht wo und wie man das macht, aber nach lange sucherei habe ich es endlich gefunden und es hat sich alles geändert und geklappt. Vielen Dank


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info
3692 Messages

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2 Jahren  ago  

Und lass mich raten du bleibst doch bei der Einzelveranlagung.


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Fanirihasina Ravaloson
3 Messages

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2 Jahren  ago  

 Ne zusammenveranlagung