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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Weiterbildungstag in Deutschland zu versteuern?  

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luxinspe
93 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

im März 2010 war ich einen Arbeitstag zu einer Weiterbildung in Deutschland. Den Rest des Jahres habe ich ausschließlich in Luxemburg gearbeitet. Muss ich diesen Tag auch im entsprechenden Fragebogen des Finanzamts Trier angeben?

Danke im Voraus!

Erik


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gustavv1234
81 Messages

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14 Jahren  ago  

Andere Frage. Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit dass das irgendjemand merkt wenn dus nicht angibst?


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CaptainHook
635 Messages

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14 Jahren  ago  

Ist noch in Klärung, wie es gehandhabt wird. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, melde deinem FA den einen Tag als Schulung mit dem Hinweis, dass du aus verwaltungstechnischen Aufwandsgründen davon ausgehst, dass dieser nicht berücksichtigt wird. Sofern sie eine andere Position einnehmen, sollen sie sich bitte bei dir melden.

Ich wette, dass das FA sich niemals bei dir deshalb melden wird und du hast alles richtig gemacht. Vielzuviel Aufwand für 10,50 Euro (oder so).

Gruss


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info
3714 Messages

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14 Jahren  ago  

Hi Luxinspe, wenn du Steuerklasse 1 bist dann ist das cool. Denn dank der Absetzbarkeit aller Kosten aus 2010 ist der Tag steuerfrei. Das ist noch besser als wenig Steuern in Luxusburg.