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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Weiterbildung zum Bankfachtwirt als Werbungskosten  

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grenzgaenger4711
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13 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe heute eine erste Reaktion auf meine Steuererklärung von 2008 (!!) erhalten.

Sie wollen meine Weiterbildung zum Bankfachwirt nicht als Werbungskosten anerkennen, da es sich um eine private Ausbildung handeln würde.

In D wird der Bankfachwirt ja ohne weiteres anerkannt. Ich kann das Verhalten der lux. Steuerbehörden also überhaupt nicht nachvollziehen.

Hat jemand Erfahrungen damit?


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uhu001
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13 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe vor 10 Jahre eine ähnliche Fortbildung gemacht. Die hat das Steueramt in Luxemburg im ersten Jahr anerkannt und im zweiten Jahr nicht. Ich hab Einspruch eingelegt. Hast Du die Möglichkeit Dir von Deinem Arbeitgeber evtl. eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass du die Fortbildung für die Erhaltung Deines Arbeitsplatzes benötigt hast.....und das die Fortbildung in Absprache erfolgt ist. Oder ist die Fortbildung und Deine Tätigkeit nicht im selben Bereich. Mit welcher Begründung lehnt das Steueramt die Werbungskosten ab? LG


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Luxapp
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13 Jahren  ago  

Hi,

also ich habe das gleiche Problem! In 2009 habe ich über die FernUni ein Studium B.of Sc. in Wirtschaftswissenschaften begonnen, um meine kaufmännischen Kenntnisse zu intensivieren (bin gelernte Kauffrau). In DE wurde dies selbstverständlich anerkannt, in DE nicht, da die Lux-Behörde sagt, dass es sich um eine private Weiterbildung handelt, da Ihrer Meinung Wirtschaftswissenschaften nichts mit meiner Ausbildung als Kauffrau zu tun haben. Auch Begriffe wie Ökonomie kennt die Behörde nicht, also denke ich, dass die sich nichts unter diesem Studiengang vorstellen können. Daraufhin wollte ich Einspruch erheben, also gegen den Bescheid aus 2009, aber da der Brief nie bei mir in DE angekommen ist, sind mir die Hände gebunden, da der Bescheid dann als zugestellt gilt, wenn der Brief für den ausländischen Empfänger aufgegeben worden ist. Daher ist 2009 für mich abgehakt (worden). Für 2010 habe ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber der Steuererklärung beigelegt, indem klar erkenntlich ist, dass ich das Studium für die Ausübung meines Berufes mehr als dringend benötige. Zudem habe ich eine luxemburgische Adresse angegeben zwecks sicherer Zustellung des Bescheides, um Wiederholungen aus 2009 vorzubeugen. Bis dato habe ich nichts mehr davon gehört, d.h. ich gehe davon aus, dass ich wohl Mitte nächsten Jahres weiß, wie sich die Behörde nun verhält. Die großen Hoffnungen habe ich dabei aber nicht, meine bisherige Korrespondenz gestaltete sich bisher mehr als müßig, da mein Ansprechpartner und alleiniger Sachbearbeiter häufig krank ist und mir das dann immer am Telefon erzählt. Und wie unwohl ihm ist, weil er sich in seinem Job mehr als überfordert fühlt. Das ist mehr als subjektiv, ich darf seine Aussagen nicht bewerten, aber: wenn jemand so befangen ist mit sich selbst, dann stelle ich es mir sehr schwer vor, dass er die Möglichkeiten hat, sich in Steuererklärungen, die sich von der Norm abheben, gerne intensiver auseinandersetzt. Das liegt einfach in der Natur der Sache.