Hallo, gibt es denn irgendwo eine verbindliche Aussage dass die vierteljährlichen Vorauszahlungen ab 2018 wegfallen werden ? Als Ehepaar (beide in Lux tätig) würde man bei Beibehaltung der Vorauszahlungen und einem deutlich höheren Steuersatz auf der LST - Karte ja ansonsten einen ziemlichen Batzen Geld an das FA Luxemburg zahlen müssen. Oder sehe ich da etwas falsch ? HW1
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Sehe ich nicht so, dass es falsch ist was hanswurst1 schreibt. Ansonsten würde es ad absurdum geführt. Aktuell zahlt hanswurst1 mit seinem Partner alle drei Monate eine Steuervorauszahlung. In dem Brief den beide bekommen haben sollten, wird genau diese Vorauszahlung berücksichtigt werden und beiden somit ein einheitlicher, höherer Steuersatz für beide Lohnsteuerkarten offeriert worden sein - davon gehe ich fest aus - oder hanswurst1?
@ Toleranter: Danke, genau so ist es. Der vorgeschlagene Prozentsatz ist ziemlich exakt der Prozentsatz den wir gemäß Luxemburger Steuerbescheid für 2016 vom NETTOeinkommen gezahlt haben. Durch Eintrag auf beiden Lohnsteuerkarten ab 2018 würde dieser Prozentsatz vom BRUTTOeinkommen (vereinfacht formuliert) abgezogen. Ein Delta könnte also definitiv nicht entstehen. Die Vorauszahlungen kämen quasi "on top" noch dazu.
Vielleicht mache ich aber auch einen "Gedankenfehler", deshalb meine Frage......
Mit der Wahl des Steuertarif nimmst du Einfluss auf die Vorauszahlung. Wenn sich dein Bruttogehalt zu 2016 bereits geändert hat, auf my Guichet Daten Update machen. Ebenso bei zukünftigen Änderungen immer ein Update machen. Das FA passt dann den Tarif an und es sollten keine Vorauszahlungen anfallen. Wenn man es nicht macht können kleinere Betäge anfallen.
Daher würde ich auch die Einkommen und Ausgaben auf 2018 anpassen. Sowas kann man durchaus schätzen und bspw. im Simulator eintragen. Bei Versicherungen mit dynamischer Erhöhung wird der Beitrag 2018 höher sein, die Juniprämie für Banker auch meist höher als im Vorjahr (oder je nach Abschluss ganz wegfallen) und andererseits Zinsaufwände sinken. Und das ist es auch, als das was die FA-Beamten es auch betrachten, als eine Schätzung, so deren O-Ton. Abgerechnet wird dann 2019 in der Steuererklärung.