logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Wegfall vierteljährliche Vorauszahlung ?  

Profilbild von
hanswurst1
28 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo, gibt es denn irgendwo eine verbindliche Aussage dass die vierteljährlichen Vorauszahlungen ab 2018 wegfallen werden ? Als Ehepaar (beide in Lux tätig) würde man bei Beibehaltung der Vorauszahlungen und einem deutlich höheren Steuersatz auf der LST - Karte ja ansonsten einen ziemlichen Batzen Geld an das FA Luxemburg zahlen müssen. Oder sehe ich da etwas falsch ? HW1


Profilbild von
hanswurst1
28 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hat keiner eine Idee oder Antwort zu dieser Thematik ?

HW1


Profilbild von
info
3672 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

fällt nicht weg wenn es weiterhin ein Delta geben sollte, ansonsten sind die anderen Punkte falsch.


Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Sehe ich nicht so, dass es falsch ist was hanswurst1 schreibt. Ansonsten würde es ad absurdum geführt. Aktuell zahlt hanswurst1 mit seinem Partner alle drei Monate eine Steuervorauszahlung. In dem Brief den beide bekommen haben sollten, wird genau diese Vorauszahlung berücksichtigt werden und beiden somit ein einheitlicher, höherer Steuersatz für beide Lohnsteuerkarten offeriert worden sein - davon gehe ich fest aus - oder hanswurst1?


Profilbild von
hanswurst1
28 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

@ Toleranter: Danke, genau so ist es. Der vorgeschlagene Prozentsatz ist ziemlich exakt der Prozentsatz den wir gemäß Luxemburger Steuerbescheid für 2016 vom NETTOeinkommen gezahlt haben. Durch Eintrag auf beiden Lohnsteuerkarten ab 2018 würde dieser Prozentsatz vom BRUTTOeinkommen (vereinfacht formuliert) abgezogen. Ein Delta könnte also definitiv nicht entstehen. Die Vorauszahlungen kämen quasi "on top" noch dazu.

Vielleicht mache ich aber auch einen "Gedankenfehler", deshalb meine Frage......


Profilbild von
Schaoten
475 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Herr Wonnebauer geht auch davon aus, dass die Vorauszahlungen wegfallen werden. Etwas schriftliches, "verbindliches" habe ich aber auch noch nicht gefunden.


Profilbild von
info
3672 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Was ich sagen wollte mit dem Delta, du zahlst 2018 von Januar bis Dezember den Steuersatz von 2016. Es werden sich natürlich Abweichungen ergeben und diese werden zu einer 1/4 jährlichen Vorauszahlung führen. Diese ist aber in Zukunft wesentlich geringer als heute.


Profilbild von
hanswurst1
28 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

@ Info: Deine Argumentation aufgreifend: Muss ich das FA Luxemburg aktiv darum bitten, die Vorauszahlung für das Steuerjahr 2ß18 anzupassen bzw. ganz darauf zu verzichten oder geschieht das automatisch mit der Wahl des "neuen" Steuersatzes bis zum 31.10. ?


Profilbild von
info
3672 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Mit der Wahl des Steuertarif nimmst du Einfluss auf die Vorauszahlung. Wenn sich dein Bruttogehalt zu 2016 bereits geändert hat, auf my Guichet Daten Update machen. Ebenso bei zukünftigen Änderungen immer ein Update machen. Das FA passt dann den Tarif an und es sollten keine Vorauszahlungen anfallen. Wenn man es nicht macht können kleinere Betäge anfallen.


Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

so ist es schlüssig ...


Anonymous
Anonyme

Offline

7 Jahren  ago  

Daher würde ich auch die Einkommen und Ausgaben auf 2018 anpassen. Sowas kann man durchaus schätzen und bspw. im Simulator eintragen. Bei Versicherungen mit dynamischer Erhöhung wird der Beitrag 2018 höher sein, die Juniprämie für Banker auch meist höher als im Vorjahr (oder je nach Abschluss ganz wegfallen) und andererseits Zinsaufwände sinken. Und das ist es auch, als das was die FA-Beamten es auch betrachten, als eine Schätzung, so deren O-Ton. Abgerechnet wird dann 2019 in der Steuererklärung.


Profilbild von
LuxusFux
354 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Müssen denn die Angaben, auch für die Sonderausgaben nicht belegt werden? Immerhin gibt es die Möglichkeit, mehrere Dokumente anzuhängen.


Anonymous
Anonyme

Offline

7 Jahren  ago  

musst nicht, kannst. Ich habe aber einige Beispiele angehangen. Die 20 MB (max. für alle Dokumente) sind mit PDF-Format schnell voll. Es handelt sich bei dem Tool ja nur um eine Schätzung. Der Tag der Abrechnung ist später.


Profilbild von
LuxusFux
354 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Naja, ich scanne ein PDF mit 100 Seiten und hab ne Größe von 2,5 MB... Aber mache es auch ohne Belege der Ausgaben, es geht ja auch um eine Schätzung und belegen werde ich bei der Erklärung in 2019.