Hallo,
über Weihnachten kam die Frage auf:
Kann ein Paar, beide in Luxenburg beschäftigt und wohnhaft in Deutschland,
was sich in der Vergangenheit für die "Versteuerung wie Gebietsansässige", sprich mit der 90% Grenze, dafür aber Absetzung von Werbungskosten etc. entschieden hat, jederzeit in die "1! wechseln und sich dann die Steuererklärung in Luxemburg "ersparen".
Das dies mit dann mit höherer Steuerbelastung verbunden ist, ist nicht die Frage ...
Generell möglich? Jederzeit? Immer nur zum Jahresanfang?
Eine Idee?