Ich bin zwar kein Admin, kann jedoch einiges aufgrund meiner Erfahrung im luxemburger und deutschen Steuersystem unverbindlich mitteilen.
Steuerklasse 1 vs. 4 in Deutschland
Unterschied = 0
Das System der Steuerklassen liegt lediglich in der unterschiedlichen Verrechnung von einige Steuerfreibeträge und Freigrenzen aus.
Eigentlich ist es vollkommen egal welche Steuerklassen man als Ehepartner wählt, denn der Unterschied ist spätestens am Jahresende immer = 0, es handelt sich bei der Steuerklassenwahl um die Frage der Höhe des gewünschten Zinsvorteils, da die monatliche Lohnsteuer nur eine Einkommensteuervorrauszahlung darstellt.
Dazu nachfolgende Erläuterungen.
Steuerklasse 1
Grundsätzlich gilt, dass bei einem Arbeitnehmer ohne Werbungskosten >1.000€ und ohne andere Einkünfte ohne Sonderausgaben >36€ oder sonstige Besonderheiten bei dem Lohnsteuerjahresausgleich am Jahresende eine Steuererstattung oder Nachzahlung von +/- 0,00€ haben wird, da sämtliche, für diesen Fall relevanten Freibeträge in der Steuerklasse bereits verrechnet sind und der monatliche Lohnsteuereinbehalt einem zwölftel der Jahressteuer entspricht.
Z.B. Werbungskostenpauschale, Grundfreibetrag, Sonderausgabenpauschale
Steuerklasse 4
Die Steuerklasse 4 enthält exakt die selben Verrechnungsbeträge wie die Steuerklasse 1. Sie drückt lediglich aus, dass man Verheiratet ist.
Steuerklasse 2
In dieser Steuerklasse wurden zusätzliche Freibeträge eingerechnet, die es nur für Alleinerziehende gibt. z.B. der Freibetrag für Alleinerziehende nach 24a EStG.
Steuerklasse 6
Diese Steuerklasse bekommt man nur für eine zweite Lohnsteuerkarte. Sämtliche, steuerlich relevante Freibeträge hat man schon durch seine erste Lohnsteuerkarte erhalten. Aus diesem Grund wurden hier keinerlei Freibeträge eingerechnet.
Steuerklasse 5 und 3
Diese Steuerklasse gibt es nur für Verheiratete. Hier wurden die Freibeträge des einen Ehepartners auf die Steuerkarte des anderen Ehepartners übertragen.
Zum Ausgleich dafür dass ein Ehepartner sämtliche Freibeträge für beide Eheleute in seinem Lohn bekommen hat, hat der andere Ehepartner (der mit der 5) keine mehr.
Aus diesem Grund sagt man auch, dass die Steuerklasse 5 die "teure" Steuerklasse ist.
Grundsätzlich gilt hier auch, dass beim Jahresausgleich sämtliche Steuerschulden beglichen sind, da bei gleichem Verdienst der eine Ehepartner quasi die gesamte Steuerschuld des anderen Ehepartners monatlich mitbezahlt.
Nachzahlungen entstehen lediglich dann, wenn beide Ehepartner unterschiedlich viel verdienen.
Meist wird der Besserverdienende die Steuerklasse 3 wählen, sodass dieser auf seinen hohen Lohn wenig Steuern bezahlt und der Andere auf seinen niedrigen Lohn viel Steuer bezahlt.
Zusammengerechnet entsteht hier ein Gefälle, da die Steuer des Wenigerverdienenden nie ausreichen wird, um die Steuer des Besserverdienenden in voller Höhe mitzuentrichten.
Schuld ist hier der progressive Steuertarif.
Die Steuerklassenwahl 5-3 führt deshalb immer zu einer Verpflichtung der Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Rechnen wir die monatliche Lohnsteuer beider Ehepartner + die Steuernachzahlung am Jahresende zusammen, entsteht in Summe genau so viel Steuer, wie bei 4+4 beider Ehepartner entstehen würde.
Die Frage der Steuerklassenwahl ist daher i.d.R. nur eine Frage nach der Liquidität und des Zinsvorteils.
Was ist Euch lieber?
12 mal etwas mehr cash auf dem Konto haben und dafür am Jahresende eine höhere Nachzahlung zu haben oder 12 mal etwas weniger cash auf dem Konto zu haben und dafür am Jahresende grds. keine Nachzahlung zu haben?
Wer genug Selbstdisziplin hat Geld für die Nachzahlung beiseite zu legen, oder genug verdient, dem rate ich aus rein finanzieller Sicht betrachtet zur Steuerklassenwahl 3+5, da dies ein zwölfmonatiges kostenfreies Darlehen bedeutet.
Der Zinsvorteil liegt klar auf der Hand.