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Der Diesel wird wieder teurer
Forum / Steuern und Finanzen

Was Dir sonst keiner zur Luxemburger Rente erzählt  

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 356 Messages

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1 Monat  ago  

Hallo zusammen,

ich bin jetzt seit 2 Jahren in Rente und habe mich schon vorher intensiv mit der Rentenkalkulation für Luxemburg beschäftigt. Bevor ich mich hier so langsam zurückziehe, hier mal meine Erkenntnisse, die mich am meisten überrascht haben:

1. Eine Erhöhung der Rente ist erfreulich für alle Rentner, jedoch nicht für die die gerade einzahlen! Der Grund für eine Erhöhung ist immer die Erhöhung des Durchschnittslohns! Dies wird mit dem s.g. Aufwertungsfaktor realisiert. Das Referenzjahr ist 1984, wo dieser als 1.0 definiert wurde. Der Durchschnittslohn ist stetig angestiegen, so dass heute (2025) mit einem Faktor von 1,595 kalkuliert wird. Da Einzahlungen in die Rentenkasse „normiert“ werden, wird der Index und der Aufwertungsfaktor immer herausgerechnet. In Konsequenz bedeutet dies, dass eine Rentenerhöhung von 1,6% (wie Anfang des Jahres) auch eine um 1,6% reduzierte Einzahlung in die Rentenkasse ergibt! Vielleicht ein Grund für eine Anfrage zur Gehaltserhöhung?

2. Wie hier schon mehrfach propagiert, möchte ich erwähnen, dass die staatliche luxemburgische Rente jede private oder Betriebsrente schlägt! Wer freiwillig in die Luxemburger Rente einzahlt oder nachzahlt hat das Geld in weniger als 10 Jahren wieder raus, wenn er nach Renteneintritt noch solange lebt! Private Rentenversicherungen benötigen dafür in der Regel das 4- bis 5-fache an Zeit, d.h. entsprechend niedriger ist der Ertrag. Ich frage mich, warum Unternehmen nicht die Aufstockung (also die freiwillige Einzahlung) anbieten, anstatt in teure Betriebsrenten zu investieren? Einziger Vorteil wäre m.M.n. eine Diversifizierung. Wer schon am Maximum der möglichen Einzahlung verdient (2025 ca. 158.000€ p.a.) der hat natürlich keine Wahl.

3. Der pauschale, zeitliche Anteil der Rente wird seit 2012 bis 2052 jedes Jahr um ca. 0,5% erhöht. Dafür wird jedoch der proportionale Anteil jährlich um 0,34% erniedrigt. Klingt nicht dramatisch, bedeutet jedoch, dass eine Durchschnittsrente von ca. 3800€ (Brutto) jedes Jahr um ca. 0,2% reduziert wird (ca. 7,50€). Inflationsbereinigt sind das 2052 dann aber ca. 9% weniger Rente als 2012! Eine aktuell geplante Rentenreform ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

4. Wisst Ihr eigentlich, dass es eine Regelung für länger Beschäftigte gibt? Wer aktuell z.B. mit 60 schon 36 Jahre gearbeitet hat, aber noch 4 Jahre weiterarbeitet, erhöht seine Rente um ca. 4% zusätzlich zu dem Anteil aus den Einzahlungen in die Rentenversicherung! In Luxemburg wird das länger Arbeiten also belohnt und nicht, wie in Deutschland bei vorzeitiger Rente mit 0,3% Abzug pro Monat bestraft. Wer sein Alter und seine Pflichtversichertenzeiten aufaddiert und mehr als aktuell 95 Jahre zusammen bekommt, profitiert von dieser Regel. Warum gibt’s da eigentlich keine Werbung für? Bis 2052 wird die Zahl 95 weiter bis 100 erhöht, wobei der Bonus im Gegenzug aber ebenfalls leicht steigt.

Macht was draus! Michael

 


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Vera79
1817 Messages

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1 Monat  ago  

Hi Michael

1 und 3 waren mir nicht bewusst, 2 und 4 schon, denn insbesondere 4 kann sich für bestimmte "Lebensläufe2 als positive Überraschung herausstellen.

Danke für deine wertvollen Beiträge hier, geniess deine verdiente freie Zeit!


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 71 Messages

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4 Wochen  ago  

@MischMasch : Vielen Dank für die guten Informationen. Einige Fragen zu den Pensionszahlungen habe ich noch, die Du mir evtl. beantworten kannst.

Gibt es einen Auszug/Beleg der monatlichen Rentenzahlung; wo ersichtlich ist welche Abzüge von der Brutto-Pension erfolgen und wie hoch der Steuersatz ist? Erfolgt die Anpassung vom Steuersatz über die Einkommenssteuererklärung? 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 356 Messages

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4 Wochen  ago  

Einen monatlichen Beleg der Rente gibt es nicht; nur eine Jahresbescheinigung für die Steuer, genau wie die Jahreslohnbescheinigung vom AG, nur ausgestellt von der CNAP.

Die einzelnen Abzüge (CM, DEP, Steuer, Steuerkredit, .. ) und die Bruttorente stehen aber im Verwendungszweck auf Deinem Bankauszug bei Überweisung der Rente.

Wann der Steuersatz angepasst wird, kann ich Dir nicht sagen. Ich gehe davon aus, dass das direkt mit Rentenbezug geschieht. Ich bin in Steuerklasse 1, weil meine Frau mehr verdient🥲, und habe deshalb keinen festen Steuersatz, bzw. genau den, der sich alleine aus meiner Rente und den Steuertabellen ergibt.


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 71 Messages

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4 Wochen  ago  

Super - vielen Dank!


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oldbutyoung
Trier | Deutschland | 9 Messages

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4 Wochen  ago  

Dazu als Ergänzung - egal ob noch im Arbeitsleben oder schon Rentner - eine Frage in die Runde an die Steuerexperten:

Falls NICHT in der Steuerklasse 1:

Um in Luxembourg wie "Gebietsansässige" besteuert zu werden, Bedarf es der Einhaltung von:

1. Über 90% des EK muss in Lux erwirtschaftet worden sein/werden

2. Freibetrag von 13.000 Eur pro Ehepartner

In der Regel zählen dazu die Einkommensarten ZINSEN sowie MIETEINNAHMEN in Deutschland. Denke die Zinsen sogar Brutto.

Wie verhält es sich jedoch bei angefallenen Gewinnen/Erlösen aus z.B. Verkauf einer Mietwohnung/Haus?

Oder realisierten Erträgen aus Aktien/ETFs etc. - nach aktuellem Börsenstand ist das kein unrealistisches Szenario.

Zählen diese Erträge auch zu diesen 10% bzw. unter den 13.000 EUR Freibetrag,

sodass die Versteuerung als Gebietsansässiger nicht mehr möglich wäre?

Freue mich über jede Rückmeldung


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MischMasch
Trier | Deutschland | 356 Messages

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4 Wochen  ago  

Die Gleichstellung mit Gebietsansässigen kann man auch in Steuerklasse 1 beantragen! Ich beantrage immer die strikte Einzelveranlagung.

Kapitalgewinne aus dem Verkauf einer Mietwohnung oder eines Hauses in Deutschland zählen zu den nicht-luxemburgischen Einkünften und könnten die 10%-Grenze beeinflussen!

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs sind bei einer Haltedauer von mehr als 6 Monaten in Luxemburg steuerfrei, sofern es sich nicht um eine wesentliche Beteiligung (mehr als 10% am Unternehmen) handelt. Bei weniger als 6 Monaten Haltedauer könnten sie allerdings den Status als „Gebietsansässiger“ gefährden!

https://guichet.public.lu/de/citoyens/fiscalite/declaration-impot-decompte/capitaux-mobiliers/banque-dividende-interets/achat-vente-actions.html


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grenzerfahrung
78 Messages

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4 Wochen  ago  

zu Punkt 4 habe ich folgende Frage:

- für die 95 Jahre (Alter plus Pflichtversichertenzeiten): müssen die Plichtversichertenzeiten in Luxembourg erarbeitet sein oder zählen auch Zeiten die beim Renteneintrittsalter von 60 anerkannt werden?

- zu den 4%: handelt es sich dabei um 4 Prozentpunkte? Beispiel: Alter 60 Jahre, 20 Jahre in Lux, 15 in D gearbeitet, 2 Prozentpunkte pro Jahr in L der einfachheithalber wären grob 40% des letzten Bruttogehaltes Rente mit 60 aus L. Jetzt noch 4 Jahre länger arbeiten, dann also 48 % des Bruttogehaltes, kommen da jetzt 4 Prozentpunkte drauf (also 52 %), oder nur 4 % , also knapp 2 Prozentpunkte?

- heisst das mit den 4% und 4 Jahren dass es pro Jahr ab 95 Jahren Alter + Pflichtversicherung dann 1% oder 1 Prozentpunkt drauf gibt?

Schon mal vielen Dank für die Infos, sehr hilfreich!


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 356 Messages

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3 Wochen  ago  

Zu 1: es zählen nur Pflichtversicherungszeiten, in der Regel aber auch die deutschen bzw. Europäischen Zeiten, jedoch keine Ergänzungszeiten!

Zur Berechnung der Rente in Luxemburg werden 2 Varianten kalkuliert: 1. die nationale Rente: hier werden nur die Lux. Zeiten genommen und 2. eine proportionale Rente (nicht zu Verwechseln mit dem prop. Anteil!): hier wird so kalkuliert, dass auch die ausländischen Zeiten, wie Lux. Zeiten betrachtet werden. Als Jahresgehalt wird jedoch das Lux. Durchschnittsgehalt genommen. Anschließend wird die Rente im Verhältnis der Zeiten berechnet. Z.B. 30 Jahre Lux + 10 Jahre Deutschland = 3/4 der prop. Rente. Der höhere der beiden Rentenberechnungen wird dann ausgezahlt!Bei der proportionalen Rente zählen alle Pflichtzeiten, bei der nationalen Rente jedoch nur die Lux. Zeiten. Weshalb die Grenzwertberechnung ( z.B. 95 Jahre) in der Regel nur bei der prop. Rente zum Zuge kommt.

zu 2. es gibt überhaupt keine Kalkulation, die sich am letzten Bruttogehalt orientiert! Das Rentenkonto ist wie ein Sparbuch: je mehr ich einzahle (abh. vom Jahresgehalt) desto mehr Rente bekomme ich raus! Und wenn ich länger als (aktuell z.B. 95) arbeite, bekomme ich zusätzlich eine höhere Verzinsung! Es gibt einen „proportionalen Steigerungsatz“, der ist für 2025 - 1,769% - und es gibt eine „Anhebung des prop. Steigerungssatzes“ (2025 = 0,015%)! Für jedes Jahr über dem Grenzwert, wird der Steigerungssatz um den Anhebungssatz erhöht: Für 2 Jahre darüber wäre der  Gesamtsteigerungssatz dann also 1,799%!

Das wäre insgesamt dann eine Erhöhung der Rente um 1,7% (0,03/1,769*100)! Da sich die Zahlen jedes Jahr, bis 2052 ändern, wird die Rentenerhöhung jedoch jedes Jahr ein bisschen besser! 

Der Steigerungssatz multipliziert mit Deinem „normierten“ Durchschnittsgehalt und multipliziert mit dem aktuellen Index und dem Aufwertungsfaktor (Steigerungssatz des Durchschnittslohn aller AN) ergibt Deine Jahresrente für ein Pflichtversicherungsjahr. 

Wenn Du also 30 Jahre in Luxemburg gearbeitet hast, dann erhältst Du ca. 53% (30*1,769%) von Deinem Durchschnittsverdienst als proportionalen Anteil der Rente. Hinzu kommt dann noch der pauschale Anteil für die 30 Jahre!

Das Durchschnittsgehalt wird bei der Rentenkalkulation dabei wieder auf das aktuelle Niveau gehoben! Ein Jahresgehalt in 2000 von 20.000€ entspräche heute einem Gehalt von ca. 40.000 €! (20.000/569,41*944,43/1,277*1,595)