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Forum / Steuern und Finanzen

Wartegeld,Indemnite d attente,Steuern  

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cglux
59 Messages

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12 Jahren  ago  

Zuerst mal möchte ich mich entschuldigen wenn folgende Diskussion schon hier eröffnet wurde, habe aber nichts davon hier im Forum gelesen,bzw gefunden!

Nun zu meinem "Problem":

Ich bin in Köln wohnhaft seit Oktober 2010 und beziehe in Luxemburg die "Indemnité d'attente" (Wartegeld)! Obwohl ich dieses Wartegeld beziehe, melde ich mich regelmässig beim Arbeitsamt!

Hat jemand von euch auch so eine ähnliche Konstellation oder weiss jemand ob und wie das hier in Deutschland besteuert wird! Bin zu einem Steuerberater gegangen der mir auch die Steuererklärung gemacht hat, und laut diesem zahl ich keine Steuern! Als ich hier nach Deutschland gezogen bin, hab ich mehrere Male aufs Steueramt angerufen, und die wussten mit meiner Lage nichts anzufangen! Nun hat sich aber das Steueramt gemeldet, und die wollten wissen ob ich im öffentlichen Dienst gearbeitet hab oder nicht....

Hinzufügen möchte ich auch , das ich eine Frau und ein Kind! Meine Frau ist arbeitslos!

Kann mir jemand da weiterhelfen?

Ich danke im Voraus!

mfG Cglux


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3714 Messages

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12 Jahren  ago  

schauen Sie mal da rein:

http://www.finanzamt-trier.de/information/lu03.pdf


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cglux
59 Messages

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12 Jahren  ago  

Danke für den Link!

Nur, ich kann daraus nicht lesen, ob oder wieviel ich zu zahlen hab! Ich hab ja kein Arbeitgeber, und beziehe in meinem Fall auch keine Inavalidenrente (auch wenn ich von der rentenkasse bezahlt werde!

Das einzige was ich weiss, ist das ich seit ich hier in Deutschland angemeldet bin, in Lux keine Steuern zahle ausser Krankenkasse und Pensionskasse! Damals wurde mir hier auf dem Amt gesagt, ich solle in Lux Steuern zahlen, und Lux sagt ich solle hier in Deutschland zahlen! Irgendwie scheint mir, das keiner weiss was er mit dem Wartegeld was anzufangen hat und nichts darüber weiss!


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Soweit ich mich erinnern kann, fällt bei allen Sozialleistungen das Besteuerungsrecht dem Auszahlungsland zu. Sonst müsstest du ja auch Krankengeld etc. in Deutschland versteuern. Somit müsste auch das Wartegeld in L versteuert werden.