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Forum / Steuern und Finanzen

Wann Steuererklaerung?  

Profilbild von member_5_year
Luxifee
Trier | deutschland | 160 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo zusammen, hoffe ich werde hier jetzt nicht auseinandergenommen, weil es bereits irgendwo steht, was ich wissen will.... Hab mich auch umgeschaut im Forum aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Als ich vor vielen Jahren in Luxembourg anfing zu arbeiten, war ich verheiratet. Mein Ex-Mann und ich haben beide in Lux gearbeitet und unsere Steuer regelmaessig zusammen gemacht/abgegeben. Bin mittlerweile geschieden und hab brav weiter die Steuer gemacht, die 3 "Bonus-Jahre" nach der Scheidung sind vorueber, bin Steuerklasse I. Nun hoere ich immer wieder das unter einem gewissen Bruttogehalt gar keine Steuererklaerung abgeben muss ???? Hoere auch immer wieder verschiedene Summern, ich kapier nix mehr. Habe meine Hauptbeschaeftigung in Luxembourg bei einer Firma, keine weiteren Einnahmen, keine Kinder, kein Haus, keine Kredite. Kann mir jemand mit klaren Informationen helfen? Weiss es zu schaetzen. Vielen Dank. Gruss von der Fee - die leider nicht alles weiss. :confused:


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Was spricht denn gegen eine Steuererklärung? Du bekommst doch als Ledige auf jeden Fall etwas zurück (nach Absetzung der üblichen Verdächtigen)..... und für die halbe Stunde Arbeit....


Profilbild von
Kitty83
63 Messages

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13 Jahren  ago  

In Steuerklasse 1 wuerde ich auf jeden Fall empfehlen eine Steuererklaerung abzugeben. Ist nicht viel Arbeit und wird nie zu deinem Nachteil ausgelegt- entweder es gibt Geld zurueck oder es passiert gar nichts. Man kann doch auch z.B. Beitraege fuer Bausparvertraege, Haftpflichtversicherungen und Beitraege in Rentenkassen (muss einen bestimmten Paragraphen erfuellen und die Beitraege sind nach Alter gestaffelt) absetzen. Dauert zwar unter Umstaenden lange bis die Steuererklaerung beim Steueramt bearbeitet ist, aber ich find es ganz nett wenn man nicht mehr damit rechnet und dann ein bisschen Geld kommt.


Profilbild von member_5_year
Luxifee
Trier | deutschland | 160 Messages

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13 Jahren  ago  

Vielen Dank fuer eure Ratschlaege. 😉 Kann mir denn trotzdem jemand - unabhaengig von meiner Situation - sagen, wie das nun mit diesem Bruttogehalt ist die eine Steuererklaerung nun erforderlich macht oder nicht?


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Vielleicht hilft Dir das:

Die Steuererklärungspflicht ist für Grenzgänger im Prinzip gleich geregelt, wie für in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige.

Eine Pflichtveranlagerung besteht (laut Art. 157ter L.I.R.) u.a. bei:

•Einem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit mit einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro •Wenn es im Haushalt mehrere Lohnsteuerkarten gibt (entweder pro Person oder aber bei Ehepaaren, wenn beide Ehepartner in Luxemburg arbeiten und eine Lohnsteuerkarte haben). •Wenn es zusätzlich zu den steuerabzugspflichtigen Einkünften weitere Einnahmen aus Luxemburg gibt, soweit sie nicht dem Steuerabzug unterliegen und der Betrag 600 Euro übersteigt. •Wenn die Einkünfte von Dividenden aus in Luxemburg gehaltenen Aktien mehr als 1.500 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 3.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen. Liegt keine Pflichtveranlagung vor, kann (laut Art. 157ter L.I.R.) eine freiwilliege Veranlagung gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Steuererklärung bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres abgegeben werden muss, da sonst keine Annahmepflicht seitens der Steuerbehörde mehr besteht.

Jeder Grenzgänger, der in Luxemburg Steuern zahlt (resultierend aus Gehalt oder aber auch Rente), sollte überprüfen, ob eine Steuererklärung die gewünschten Steuerersparnisse bringt. Oftmals lohn sich die Mühe vom Zeitaufwand her nicht wirklich - oder aber das Honorar für den Steuerberater übersteigt die Erparnisse.

Hier einige Beispiele zur Verdeutlichung:

•Einem Alleinverdiener in Luxemburg (verheiratet oder alleinstehend) steht es frei, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, solange steuerlich absetzbare Ausgaben belegt werden können. Verdient er jährlich über 100.000 Euro, so muss er eine Einkommensteuererklärung machen. Der Alleinverdiener kann grundsätzlich mit einer Rückerstattung rechnen, da die Lohnsteuer im Steuerjahr monatlich korrekt bezahlt wurde und da die absetzbaren Ausgaben das steuerbare Einkommen verringern. •Arbeiten beide Ehepaare in Luxemburg, so besteht eine Steuererklärungspflicht. Möglich sind sowohl Steuerrückerstattung als auch ein Nullbescheid oder sogar eine Nachzahlung. Bei letzterem werden vierteljährliche Vorauszahlungen vom Steueramt für die kommenden Jahre festgelegt. •Arbeitet nur ein Ehepartener in Luxemburg und der andere Ehepartner bezieht einen Lohn im Wohnland, so besteht ein Steuererklärungsrecht - es sei denn, es liegt ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro vor (s.o.). Die Berechnung durch die Steuerbehörde in Luxemburg erfolgt unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts. Ergibt die Berechnung eine eine Steuerrückzahlung, so gibt es eine Rückerstattung. Sollte die Berechnung zu einer Nachzahlung führen, wird von der Steuerbehörde dadurch keine kollektive Besteuerung vorgenommen.