Hallo zusammen,
ich habe bisher immer meine Steuererklärung bis zum 31.3. erledigt und dort immer die Zusammenveranlagung (ein Ehepartner in Lux tätig, anderer nicht berufstätig, Wohnort D) gewählt. Das wird dieses Jahr auf Grund fehlender Dokumente nicht möglich sein.
Aus guichet.lu werde ich nicht ganz schlau. Ich möchte sicherstellen, dass wir weiterhin zusammenveranlagt werden. Nun steht dort, dass bis zum 31.3. für das letzte Steuerjahr die Mitteilung der Veranlagungswahl zu erfolgen hat, da man sonst womöglich einzelveranlagt wird. Fragen:
1) Muss für die Wahl der Veranlagung das Formular 165 bis zum 31.3. angekreuzt bei "Zusammenveranlagung in Klasse 2 für die nichtansässigen Steuerpflichtigen gemäß Artikel 157bis, Absatz 3 L.I.R." der Steuerverwaltung zugesandt werden oder wird nicht doch automatisch die Zusammenveranlagung angenommen?
2) Bei Guichet.lu konnte ich den Vorgang leider nicht finden, d.h. dies muss postalisch an das Steuerbüro Z gesandt werden?
3) Muss ich JEDES Jahr hierfür das Formular 165 der Steuerverwaltung Z neu zukommen lassen?