siehe guichet.lu
In allen anderen Fällen erfolgt die Besteuerung auf der Grundlage zusätzlicher Steuerkarten (2., 3. Steuerkarte usw.) und gemäß einem eingetragenen festen Satz:
- 33 % für die Steuerklasse 1;
- 21 % für die Steuerklasse 1a;
- 15 % für die Steuerklasse 2.
Dieser Satz kann jedoch auf Antrag herabgesetzt werden. Antragstellende Personen müssen ihrem Antrag Kopien ihrer Lohnnachweise der letzten 3 Monate mit dem Vermerk „prière de reconsidérer mon taux au plus bas“ (bitte den niedrigsten Steuersatz neu ermitteln) beifügen. Diese Herabsetzung wirkt sich nicht auf die am Jahresende geschuldete Steuer aus, sondern nur auf die Summe der an der Quelle einbehaltenen Steuer.