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Forum / Steuern und Finanzen

Vorgezogene Altersrente - Minijob bei der CNAP melden?  

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Stormyherta
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2 Tagen  ago  

Hallo zusammen,

ich bin 57 Jahre alt und beziehe seit September 2024 die vorgezogene Alterspension aus Luxemburg. Nun habe ich ein Angebot für einen Minijob in Deutschland (538,- Euro pro Monat). Falls ich diesen annehme, muss ich der CNAP dies melden?

Danke im Voraus

 


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Vera79
1799 Messages

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1 Tag  ago  

https://cnap.public.lu/de/pensions/pension-vieillesse-anticipee/pension-vieillesse-anticipee1.html

Bei Ausübung einer Lohnbeschäftigung

a) deren Lohn, über ein Jahr verteilt, pro Monat nicht mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, wird die vorzeitige Alterspension nicht gekürzt,

b) deren Lohn, über ein Jahr verteilt, pro Monat ein Drittel des sozialen Mindestlohns übersteigt und unter dem Durchschnitt der fünf höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs bleibt, wird die vorzeitige Alterspension in dem Maße gekürzt, in dem die Summe der Pension und des Lohns den Durchschnitt der fünf höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs übersteigt.

c) deren Gehalt, verteilt über ein Jahr, pro Monat den Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs übersteigt, wird die vorzeitige Alterspension entzogen.


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Stormyherta
4 Messages

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1 Tag  ago  

Vielen Dank Vera79.

Das trifft bei mir nicht zu und die Rente würde also nicht gekürzt.

Die Frage ist aber, ob ich die CNAP trotzdem über den Minijob informieren muss. Im Guichet steht, dass man jede Änderung der beruflichen Situation melden muss, es wird aber nicht gesagt ob dies nur für den Fall eines Einflusses auf die Pension gilt.

 

 


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Vera79
1799 Messages

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12 Stunden  ago  

Dann musst du das trotzdem der CNAP  melden. 


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Toleranter
238 Messages

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8 Stunden  ago  

Hinweis:

Ausschliesslich für Rentner scheint der Minijob in DE wohl neuerdings keine negativen Auswirkungen auf die Krankenversicherungspflichtsproblematik (LUX/DEU) zu haben, aber: Solltest du NICHT in der 1 versteuert werden, aufpassen:

Das Einkommen aus DE hat Auswirkungen auf die 90% Grenze bwz. somit auch auf die 13.000,- !!!

Google:

"Seit dem Steuerjahr 2018 können auch nichtansässige Steuerpflichtige, deren Summe der Nettoeinkünfte, die nicht der luxemburgischen Einkommensteuer unterliegen, weniger als 13.000 Euro beträgt, die steuerliche Gleichstellung beantragen"