https://cnap.public.lu/de/pensions/pension-vieillesse-anticipee/pension-vieillesse-anticipee1.html
Bei Ausübung einer Lohnbeschäftigung
a) deren Lohn, über ein Jahr verteilt, pro Monat nicht mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, wird die vorzeitige Alterspension nicht gekürzt,
b) deren Lohn, über ein Jahr verteilt, pro Monat ein Drittel des sozialen Mindestlohns übersteigt und unter dem Durchschnitt der fünf höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs bleibt, wird die vorzeitige Alterspension in dem Maße gekürzt, in dem die Summe der Pension und des Lohns den Durchschnitt der fünf höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs übersteigt.
c) deren Gehalt, verteilt über ein Jahr, pro Monat den Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs übersteigt, wird die vorzeitige Alterspension entzogen.