Wurde eine sehr langfristige Zinsbindung, beispielsweise 15 oder 20 Jahre, vereinbart, ist zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens und mit sechsmonatiger Kündigungsfrist ein Ausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich möglich. Dies gilt fur Deutschland.
Gibt es diese möglichkeit auch beim Luxemburgische Banken?