Wenn man in L den Löwenanteil seiner Rente bekommt und in D nur ein kleines bisschen (so wie bei mir), kann es sein, dass der Rentenbezug in D nachteilig ist. Denn: es müssen auf beide Renten in D die Sozialversicherungsbeiträge (KV und Pflege) gezahlt werden, die aber in L viel niedriger sind.
Nun kann man zwar in D nicht auf die Rente, aber auf die Rentenauszahlung verzichten. Dadurch hat man in D kein Einkommen und ist somit auch dort nicht sozialversicherungspflichtig. Wurde mir genau so von der Rentenversicherung Bund mitgeteilt.
Hilft vielleicht auch anderen Betroffenen.....