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Forum / Steuern und Finanzen

Verzicht auf Rentenauszahlung in D  

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11 Jahren  ago  

Wenn man in L den Löwenanteil seiner Rente bekommt und in D nur ein kleines bisschen (so wie bei mir), kann es sein, dass der Rentenbezug in D nachteilig ist. Denn: es müssen auf beide Renten in D die Sozialversicherungsbeiträge (KV und Pflege) gezahlt werden, die aber in L viel niedriger sind.

Nun kann man zwar in D nicht auf die Rente, aber auf die Rentenauszahlung verzichten. Dadurch hat man in D kein Einkommen und ist somit auch dort nicht sozialversicherungspflichtig. Wurde mir genau so von der Rentenversicherung Bund mitgeteilt.

Hilft vielleicht auch anderen Betroffenen.....


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abc123
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11 Jahren  ago  

schriftlich oder mündliche Aussage?


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11 Jahren  ago  

Siehst Du und mir hat man vor genau ein paar Jahren gesagt, dass das nicht geht. Wenn man in beiden Ländern gearbeitet hat, wird dort auch ein Antrag gestellt und man kann dann nicht einfach sagen, ich möchte den Antrag in Deutschland zurückziehen.

So hat man es zumindest mir erklärt, als meine Ärzte meinen Antrag auf Invalidenrente gestellt haben!


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11 Jahren  ago  

Man kann den Antrag nicht zurückziehen und auf das Recht auf Rente kann man auch nicht verzichten - das ist nämlich ein Grundrecht- nur auf das Recht der Auszahlung..... so habe ich es schriftlich von der deutschen Rentenversicherung Bund. Was aber sozialversicherungstechnisch das Gleiche sein dürfte. Ohne deutsches Einkommen keine deutsche Sozialversicherungspflicht.

Ich habe nun bei der RV nachgefragt, ob man mir einen Bescheid zuschicken kann, aus dem die Höhe der deutschen Rente - sollte denn eine gezahlt werden - hervorgeht, und ob ich dann auf die Auszahlung verzichten könne. Und ob diese Entscheidung endgültig ist oder revidiert werden kann. Die Antwort darauf steht noch aus. Neuigkeiten hierzu werde ich natürlich posten.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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11 Jahren  ago  

Du hast vergessen zu sagen wie alt du bist. In Lux kannst du früher Rente erhalten als in D. Die deutsche Rente ja erst mit 65?? plus eventuell. Bis dahin kannst du auf sie verzichten oder nicht beantragen.


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11 Jahren  ago  

Bin erst 44 und in L seit August in Invalidenrente. Durch geringe Versicherungszeiten in D bekomme ich hier halt mehr oder weniger nichts; deshalb - und weil die Frage nach dem Rentenverzicht in einem vorhierigen Thread nicht genau beantwortet wurde - noch mal mein Beitrag zur Information an alle.


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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11 Jahren  ago  

Also da würde ich bei den deutschen keinen Wirbel machen wegen einer dt. Invalidenrente.. Sonst wenn du die dt. Rente auch erhälst...auch nur eine minimale Rente, musst du auf die lux. Rente in D Krankenkassenbeiträge zahlen. Das sind circa 10% von der lux. Rente an die dt. Krankenkasse. Finger weg von D. Und ruhig mal zur lux. Gewerkschaft gehen.....


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11 Jahren  ago  

Ich glaube, du hast das nicht ganz verstanden. Der Antrag auf Invalidenrente in L bedingt IMMER einen Antrag auf Invalidenrente in D. Das läuft ganz automatisch und ohne dein Zutun. Und den deutschen Antrag muß man tatkräftig unterstützen, da ohne deine Mithilfe auch der luxembourgische Antrag wieder annuliert werden kann - so jedenfalls die Aussage der RV in D mir gegenüber.

Ich zeige hier ja nur die Möglichkeit auf, auf die AUSZAHLUNG der deutschen Rente zu verzichten und somit der Sozialversicherung ein Schnippchen zu schlagen. Nicht mehr.


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11 Jahren  ago  

Genau so ist es. Aber bist Du Dir sicher, dass du die Auszahlung verweigern kannst.

Ich war damals bei meinem Antrag so etwas von fertig, da die dt. mich zu mehreren Gutachtern geschickt haben und ich den Aufwand nicht verstanden habe, der betrieben wurde, wegen noch nicht einmal 300 EUR/monatl. Da hat meine Frau bei der DRV angerufen und gesagt, sie könnten ihr Geld behalten, ich wäre nicht nur körperlich sondern mittlerweile auch nervlich am Ende. Da sagte man ihr wörtlich. Das können sie gerne tun, aber wenn sie das jetzt nicht durchziehen, dann geht eine Meldung an Lux. und dann kann es sein, dass sie ihre Bewilligung auch wieder zurückziehen.

Deshalb wäre ich damit sehr vorsichtig.

Und ich persönlich finde es ja auch richtig, dass man schaut, ob die Menschen noch für den Arbeitsmarkt zu gebrauchen sind, aber doch bitteschön alles im Rahmen und nicht zig tausende von Euro in Gutachter investieren, die dann letztendlich doch zum gleichen Ergebnis kommen, wie die eigenen Ärzte!


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11 Jahren  ago  

Wie gesagt, mir liegt die schriftliche Aussage der RV in D vor, das man auf die Auszahlung problemlos verzichten könne. Und:

grenz2011: Ich habe nun bei der RV nachgefragt, ob man mir einen Bescheid zuschicken kann, aus dem die Höhe der deutschen Rente - sollte denn eine gezahlt werden - hervorgeht, und ob ich dann auf die Auszahlung verzichten könne. Und ob diese Entscheidung endgültig ist oder revidiert werden kann. Die Antwort darauf steht noch aus. Neuigkeiten hierzu werde ich natürlich posten.


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henkel12
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11 Jahren  ago  

Vielleicht sollte klargestellt werden, dass selbstverständlich der RentenANTRAG im Wohnsitzland für alle Arbeits(gast)länder in der EU gleichzeitig gestellt wird. Auf diesen Antrag kann man nicht verzichten. Wenn er zurück gezogen wird, gilt das auch für das Arbeits(gast)land. Anders ist es für die Rentenzahlung. Da kann sehr wohl auf eine Teilzahlung aus einem der Arbeitsländer verzichtet werden. Das führt in dem Fall von grenz2011 dann zur Freistellung von der Sozialversicherung im Wohnland. Es ist so, dass dieser Rentenantrag in Deutschland für Deutschland auch abgelehnt werden kann, wenn z. B. die Altersgrenze noch nicht erreicht ist. Gleichzeitig kann bei anderen gültigen Altersgrenzen in den anderen Arbeits(gast)ländern die Rentenzahlung von dort bewilligt werden.


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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11 Jahren  ago  

Wie gesagt ...auch mein Fall liegt schon einige Jahre zurück. Die deutschen zwangen mich zur Invalidenrente. UND ich ging dann nach Lux um auch dort die Rente zu erhalten. Also ...geht zur lux. Gewerkschaft...und lasst euch beraten...