Hallo,
weiß jemand, ob ein vom Arbeitgeber gestellter Parkplatz als geldwerter Vorteil versteuert werden muss?
Wenn ja, wie funktioniert das genau?
Danke!
@luxinspe Das könnte man, bei enger Auslegung so sehen. Allerdings wäre die Auswirkung vernachlässigbar klein. In der Praxis glaube ich nicht, dass das irgendwo gemacht wird. Der Preis des Parplatzes wird alledings vom Netto abgezogen, d.h. nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. M.a.W Du zahlst Steuern und Sozialabgaben auf den Betrag als Einkommen und kauftst dann den Parkplatz.