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Diesel wird in Luxemburg billiger
Forum / Steuern und Finanzen

Versteuerung Mieteinnahmen in D  

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schreiberlein
217 Messages

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15 Jahren  ago  

Hi, die Frage kamk wahrscheinlich schonmal hier auf im Forum, aber ich schreibe trotzdem mal neu: Wie hoch dürfen Mieteinnahmen in D jährlich sein, ohne dass man diese versteuern muss? Es liegen sonst keine Einnahmen in D vor (außer Zinsen).


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pendler111
502 Messages

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15 Jahren  ago  

würde mich auch interessieren. Hat da jemand Erfahrungen? :smile::bigsmile:


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CaptainHook
633 Messages

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15 Jahren  ago  

Null Euro. Mieteinnahmen sind immer zu versteuern.


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Benya
93 Messages

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15 Jahren  ago  

Das stimmt so nicht ganz, auch bei Mieteinnahmen gibt es Freibeträge.


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CaptainHook
633 Messages

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15 Jahren  ago  

Mir aber völlig unbekannt! Habe auch jahrelang vermietet und mich intensiv damit beschäftigt. Gibt es dazu konkreteres? Wie hoch sind die Freibeträge, wie begründen sie sich? Aus Google: Freibeträge für Einkünfte aus V+V (Vermietung und Verpachtung) gibt es nicht. Für Mieteinkünfte gibts keinen Freibetrag wie für Kapitaleinkünfte. Ausnahmen sind besondere Härtefallregelungen, aber das können wir hier sicher getrost vergessen.

Was aber sicher geht: Abschreibungen, Nebenkosten, Instandhaltungsaufwendungen, etc. geltend machen. Das schmälert die Einnahmen ungemein!


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chicka
497 Messages

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15 Jahren  ago  

Ich habe das so verstanden, dass es für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung selbst keinen Freibetrag gibt. Allerdings werden diese Einkünfte dem reslichen Einkommen zugerechnet, für das es einen steuerfreien Grundfreibetrag gibt (7.834 Euro im Jahre 2009).


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CaptainHook
633 Messages

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15 Jahren  ago  

Das ist natürlich richtig, aber wie gesagt: es gibt keinen Freibetrag für Mieteinnahmen wie z.B. für Kapitaleinkünfte. Aber auch der hier angesprochene Grundfreibetrag ist in der Praxis für Grenzgänger nicht relevant, da man als Grenzgänger mit seinen Einkünften aus Luxemburg (normalerweise) diesen Grundfreibetrag übersteigt und dieses Einkommen wird den Mieteinnahmen zur Feststellung der Besteuerung/Steuerquote hinzugerechnet (als Progressionsvorbehalt). Schon der Mindestlohn in Lux. übersteigt den Betrag bei Vollbeschäftigung. @Schreiberlein: ich gehe in deinem Fall mal ganz gewagt davon aus, dass du mehr als 7.834 Euro im Jahr verdienst, d.h. es ist in deinem Fall unter Angabe der lux. Einkünfte und Kapitalerträge (falls deine Zinserträge den Sparerfreibetrag überschreiten) alles zu versteuern, aber denk an AfA, Nebenkosten, Instandhaltungsaufwendungen, etc. Nicht selten kommt dabei dann sogar ein Verlust raus.


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Ketti
75 Messages

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15 Jahren  ago  

Wir vermieten seit 2007 ein neu gebautes Haus, sind beide Grenzgänger. Um die Steuer in D zu machen waren wir beim deutschen Steuerberater. Unsere Gehälter werden zusammengerechnet, daraus der Steuersatz berechnet. Dann kann man aber die ganzen Baukosten ( Belege!!!) absetzen. Wir werden die nächsten 10 Jahre mindestens keine Steuern zahlen.