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Forum / Steuern und Finanzen

Versteuerung Mieteinnahmen  

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carenka
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11 Jahren  ago  

Guten Tag,

weiss jemand, wie und wo Mieteinnahmen verteuert werden müssen? Situation: Beide arbeiten in Lux und haben Mieteinnahmen in D.

Gibt es eine Art Steuerrechner?

Danke, Carenka


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Luxi1
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11 Jahren  ago  

wenn ihr in D wohnt, dann in D. beachtet den Progressionsvorbehalt, der Steuersatz wird also leider hoch sein (ihr zahlt auf die Mieteinnahmen euren persönlichen Spitzensteuersatz, als wenn ihr euer lux. Einkommen in D erziehlen würdet), dafür könnt ihr aber alles (Versicherungen) in D und in Lux absetzen


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RoSt
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11 Jahren  ago  

Hallo Carenka,

Wenn die Objekte in D liegen und Du/Ihr in D wohnt, muss eine StE in D abgegeben werden! Einkünfte aus V+V. Wie Luxi1 schon anmerkte wird hier unter dem Progessionsvorbehalt versteuert.

Steuerrechner? Weiss ich nicht, aber es gibt Steuerberater 😉 Evtl. für eine aktive Steuerplanung keine schlechte Investition.


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info
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11 Jahren  ago  

Die Mieteinnahmen aus Deutschland werden immer in Deutschland versteuert.

Dabei ist es so:

Einkommen aus Lu geht in den Progressionsvorbehalt für den Steuersatz auf die Mieteinnahmen in Deutschland.

Mieteinnahmen aus Deutschland geht in den Progressionsvorbehalt für den Steuersatz auf das Einkommen aus Luxemburg.


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Luxi1
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11 Jahren  ago  

Hallo info,

bei dieser Variante: Mieteinnahmen aus Deutschland geht in den Progressionsvorbehalt für den Steuersatz auf das Einkommen aus Luxemburg.

=> kann dies die Steuerbelastung in L erhöhen? Oder gibt es da nicht eine Regel, dass man sich mit der Steuererklärung nicht schlechter stellen kann? (Situation: beide Ehepartner arbeiten in Lux, wohnen in D, Miete in D)


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Panda100
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11 Jahren  ago  

Sonst vielleicht den Wohnsitz (adressmäßig) nach Lux. oder nach Belgien verlegen.

Ein guter Steuerberater kann da die Lage klären. Er berät natürlich im Rahmen des Erlaubten - aber nach der optimalen Besteuerung zu fragen, ist doch erlaubt!

Sonst lauft Ihr Gefahr mit der Steuerhinterziehung in D - und wer erwischt wird, dass ist nicht ohne.

Damals konnten bis zu 10 Jahre auf der Veranlagungsstelle zurück verfolgt werden! Ich war in NRW auf der VO tätig, wir hatten verdammt gute techn. Voraussetzungen und Zugriffe auf die Datennetze gehabt.

"Dummheit/Unerfahrenheit" schützt vor Strafe nicht - Erfahrung eines langjährigen Vollstreckers -


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carenka
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11 Jahren  ago  

Ok, danke!


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11 Jahren  ago  

Hallo Panda100,

evtl solltest du noch ein paar Worte zur BuStra schreiben. Ich denke als alter Insider könntest du hier mal ne Messlatte rauslegen damit einigen die Augen aufgehen was bereits bei "geringen" Beträgen abgeht.

Leider haben wir nicht Hoeneß oder Zumwinkel auf der Klingel stehen.


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CaptainHook
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11 Jahren  ago  

So dramatisch ist es nicht, da du deine Kosten plus Abschreibung ja auch absetzen kannst. Nur die Differenz zwischen Einnahmen und diesen ganzen "Werbungskosten" werden dann in D versteuert. Dann kannst du noch Vorsorgeaufwendungen, Handwerkerleistungen, Spenden, Kinderbetreuungskosten usw. absetzen. Selbst beim Steuerhöchstsatz ist da normalerweise in der Endabrechnung nicht soviel zu zahlen. Und dass du Gewinne versteuern musst, ist ja klar und auch rechtens, egal ob aus Kapital oder anderen Erträgen. Du stellst dich also nicht schlechter.

Grobes Beispiel: Miteeinnahmen von 4.000, Kosten wie Instandhaltung, Abschreibung, etc. von 2.000. Sind also 2.000. Vorsorgeaufwendungen wie z.B. priv. Rentenversicherung von 1.000. Bleiben noch 1000 zu versteuern. Das mit einem hohen Steuersatz (Schnitt aus Progressionsvorbehalt) von z.B. 35 % ergibt eine Steuerzahlung von 350. Also gar nicht schlecht, denn z.B. Guthabenzinsen müsstest du auch versteuern und da kann man keine Kosten dagegenrechnen.

Musst nur aufpassen, dass du in Lux. bei der Steuererklärung nicht unter die 90% Regel fällst, was bei 2 Einkommen und nur einem Mietertrag auch kein Problem sein sollte. Auch in Lux. ist für den Progressionsvorbehalt anzugeben, aber in etwa nach den gleichen Regeln wie in D. Das bedeutet natürlich, dass dort auch etwas mehr Steuer zu zahlen sind auf eure gesamten Lux. Einkünfte, aber auch nur geringfügig. Wie gesagt: die Erträge aus deinem Kapital müsstest du ja ebenfalls versteuern.


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11 Jahren  ago  

ich sage nur soviel, wer zB das o.g Beispiel hat und keine 350 Euro pro Jahr zahlt der hat nach einigen Jahren die BuStra an der Backe.


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Luxi1
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11 Jahren  ago  

Ich weiß gar nicht, warum diese Diskussion in Richtung Steuerhinterziehung gedriftet ist, es ging doch nur darum, wo und wie man versteuern muss.

Aber vielleicht kann mir noch jemand mit meiner Frage helfen, ob die Mieteinnahmen aus D die Steuer in L überhaupt erhöhen können? Ich erinnere mich, dass es früher hieß "mach einfach mal eine Steuererklärung, Nachzahlungen kann es sowieso nicht geben, höchstens Erstattungen", da die Steuer grundsätzlich mit der Gehaltsabrechnung abgegolten ist. Oder gilt dies nur für die freiwilligen Steuererklärungen, also unverheiratete mit Einkommen unter x Euro? (Situation: beide Job in L, wohnen in L, Mieteinnahme aus D)

Interessanter Aspekt übrigens auch mit den 90%, Captain Hook... könntest du mir da bitte mein Wissen auffrischen? >90% Gesamteinkünfte (also Gehalt, Zinsen, Mieten...) aus L => versteuert wie ein Luxi mit Absetzbarkeit von Versicherung, BSV, Darlehenszinsen etc, so ist mein Pseudo-Wissensstand >50% Gehalt in L (das gilt aber nur für die Gehälter ohne Zinsen, Miete?) => Steuerklasse 2 und ...? Nichts absetzen? Wäre in diesen beiden Fällen eine höhere Steuerzahlung durch Miete in D möglich?


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11 Jahren  ago  

Warum es Richtung Steuerhinterziehung ging.

- Eine fehlende oder falsche Steuererklärung führt zu selbigem Tatbestand. Aussagen wie "das habe ich im Forum aber so gelesen" oder "mein Kollege hat mir gesagt das er diese Auskunft mal beim Finanzamt bekommen hat" sind als Rechtfertigung unwirksam. Ich kann nur jedem eines raten, immer an die Grenze denken an der die Mitteilung direkt an die BuStra geht.

Damit eine Aussage vom Finanzamt verwendet werden kann müssen diese vier Punkte immer erfüllt sein: 1. es bedarf der Schriftform 2. sie ist Kostenpflichtig 3. der Anfragesteller sichert dem Finanzamt zu alle steuerrelevanten Daten dem Finanzamt vorgelegt zu haben. (und mit alle meinen die auch alle) 4. Die Anfrage gilt IMMER nur für ein Jahr und muss jedes Jahr erneut gestellt werden. (Es könnten sich ja Gesetze, Verordnungen oder die eigene Situation geändert haben. Darum per Gesetz nur güligt für das jeweilige Steuerjahr)

Steuererhöhung in Lu: Das gilt nur dann nicht wenn es keine weiteren Einnahmen gibt die dem FA nicht bekannt sind.

Steuer in D: Ja, eine Nachzahlung ist möglich und sogar nicht unwahrscheinlich.


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Luxi1
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11 Jahren  ago  

Mit D hatte ich mich missverständlich ausgedrückt: dass die Miete in D versteuert wird und dort zu Nachzahlungen führen kann/wird, ist klar.

Steuer-Impact in L habe ich noch nicht richtig verstanden bzw. finde ich unlogisch: ein Unverheirateter (mit Einkommen unter der Grenze X Euro) muss ja gar keine Steuererklärung machen, er KANN sie machen. Und dann kann Miete oder andere Einnahmen zu einer Nachzahlung führen?!?


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11 Jahren  ago  

Da bitte nachlesen http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/bien-immobilier/location/declarer-revenu-location/index.html#panel-9!

und diesbezüglich (die 90% Grenze): nicht gebietsansässige Eigentümer einer vermieteten Immobilie im Ausland, die im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung wie gebietsansässige Steuerpflichtige behandelt werden wollen.

den Link aktivieren und da nachlesen

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident/index.html


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CaptainHook
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11 Jahren  ago  

Ergo: wenn du nicht wie ein Gebietsansässiger behandelt werden willst und sonst keine Verpflichtung zur Steuererklärung vorliegt, weil z.B. die 100.000,- Euro Haushalteinkommen überschritten sind, dann musst du in Lux. keine Steuererklärung machen.

Wenn du hingegen wie ein Gebietsansässiger behandelt werden willst, damit du Kosten absetzen kannst(Bausparvertrag, priv. Zusatzrentenverisicherung, negative Vermietungseinnahmen, usw.), dann ist sie sinnvoll. Normalerweise kannst du dich damit nicht schlechterstellen, kenne aber persönlich einen Fall, wo tatsächlich ein kleiner Betrag aus Lux. nachgefordert wurde (er in Lux. tätig, sie in D).

Du kannst es ja grob selbst ermitteln, ob es sich lohnt: Betrag was absetzbar wäre gegen Mietertrag nach Kosten. Wenn das erstere höher ist, sollte es sich lohnen.

Deine Interpretation von 90% und 50% Grenze ist grob richtig. Als lux. Einkommen für die 90% Regel zählt bei den meisten nur das Gehalt/der Lohn.