Weiß jmand, ob man die steuerliche Vergünstigung nur auf einen Immobilienkredit von der Bank bekommt oder auch auf einen Privatkredit?
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Hallo,
Ich bin da sehr unerfahren da ich noch keine Steuererklaerung in Lux gemacht hab. Hab im letzten Jahr geheiratet und dieses Jahr haben wir uns einen Kredit aufgenommen um unsere Wohnung die in meinem ELternhaus ist zu renovieren und einen anderen Wagen zu kaufen. So wie ich das verstehe koennte ich das dann in einer Steuererklaerung geltend machen?? Kann ich da auch die kosten fuer das Material und so mit einbringen oder auf was muss ich achten.
Bin da leider gnaz im Dunkel und waere sehr froh wenn mir jemand ein paar gute Tipps geben koennte.
Vielen Dank im voraus.
.. ich meine die Steuervergünstigung, die es gibt, wenn man z.B. ein Haus abbezahlt und dafür Schulden hat. Hat man nur anspruch auf diese Vergünstigungen, wenn man bei einer Bank einen Kredit aufgenommen hat oder auch dann, wenn man z.B. in der Familie Geld geliehen bekommt und es abbezahlt (genau, wie an die Bank - nur eben ohne Zinslast).
@alpinkatze: danke, damit ist mir schon geholfen. Das "privat" geliehene ist auch nur ein Teil - somit gibt es dennoch Zinsen eines Bankkredites, die ich steuerlich geltend machen kann. weißt Du, wieviel das maximal ist? Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für Deine Tipps :bigsmile:
für ein Anschaffungsdarlehen/Konsumkredit (z.B. für Auto, Küche usw.) kann man max. EUR 672,-/pro Pers. absetzen
für Hypothekendarlehen verhält sich das anders: ab dem Jahr des Einzugs können 5 Jahre lang EUR 1.500/ pro Pers. - bis max. 5 Haushaltsmitglieder, danach weitere 5 Jahre EUR 1.125,- / pro Pers. und danach alle weiteren Jahre EUR 750,- / pro. Pers.
@dani79 Zinsen auf Hypothekendarlehen können leider nur abgesetzt werden, wenn sich die Immobilie in Luxemburg befindet. 😥
Das ist nicht korrekt. Hier gibt es mittlerweile ein Urteil des EUGH.
Na ja, so ganz stimmt das auch nicht: Die Zinsen für das Hypothekardarlehen (einer Immobilie in D) verringern nur den durchschnittlichen "globalen" Steuersatz. Dieser (dann niedrigere) Steuersatz wird nun auf das zu versteuernde Einkommen (ohne den Abzug der Hypothekarzinsen) angewendet. PS: von den max. 1500 EUR werden noch 100 EUR Nutzungswert abgezogen (verbleiben also noch max. 1400 EUR)