Hallo,
Weiß jemand ob der Veräußerungsgewinn einer nicht in Luxemburg gelegenen Immobilie in die 90% Regel mit einzubeziehen ist?
Zur Berechnung der Höhe must du dich an LU Steuerrecht halten:
https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/bien-immobilier/vente/declaration-vente.html
Es gibt unterschiedliche steuerliche Behandlungen für Einkünfte aus dem Verkauf oder Tausch einer Immobilie (einer Wohnung):
Danke Schaoten für deine Mühe. Diese Infos hatte ich auch schon recherchiert gehabt, aber die ursprüngliche Frage nach den 90% bleibt darin unbeantwortet. Deshalb ja die Frage ins Forum. Werde mich wohl oder übel mal an einen Spezialisten wenden, denn es geht mir nur um die 90% Frage. Alles andere ist sozusagen geklärt bzw. völlig unproblematisch, da man ja über 100.000 Euro Freibetrag verfügt.
Gehen wir mal das kurz von der Logik her durch. Ich weiß, bei Steuern ist das nicht immer ein festes Fundament, dennoch...
Beispiel Kapitalerträge für die 90 Prozent Grenze: Ehepaar wohnhaft in D, Frau arbeitet in Lux. und Mann ist Hausmann. Frau hat 3025 Euro Zinseinkünfte, davon werden in der lux. Steuererklärung Werbungskosten und Freibetrag von insgesamt 1525 Euro abgezogen. Bleiben 1.500 Euro (Feld 937) steuerfrei, jedoch für den Progressionsvorbehalt und für die Berechnung der 90 % zu berücksichtigen. Frau verdient 50.000 Euro, d.h. 50.000 x 100 / 51.500 = 97,09 %.
Dieses Beispiel soll vor allem verdeutlichen, dass die 90% Regel Einnahmen NACH BERÜCKSICHTIGUNG DER LUX. STEUERLICHEN FREIBETRÄGE beinhaltet.
Ergo nach gleichem Schema für den Spekulationsgewinn: Frau hat 10.000 Euro Spekulationsgewinn erzielt, Mann hat keine Einkünfte. Von den 10.000 Euro geht der Freibetrag (max. 100.000 Euro) ab, d.h. es gibt keine Auswirkungen auf den Progressionsvorbehalt noch für die Berechnung der 90 % Regel!
Hallo Captain,
ich frage mal nächste Woche bei meinem STB nach wegen dem Freibetrag und den Einfluss auf die 90% Grenze, vielleicht rettet der mich auch für 2021. Der STB hatte dies damals gar nicht erwähnt - muss ja nix heissen, erfahrungsgemäss "kochen die auch nur mit Wasser". Aktuell stimme ich dir zu, dass die der Veräusserungserlös unter Einberechung des Freibetrages (aus den letzten 10 Jahren) errechnet wird. Dieser Betrag fließt dann in die 90% Berechnung ein....melde mich, sobald ich was weiss.
Frohe Weihnachten....
Hallo Sasha,
mein Steuerberater hat mir ausdrücklich gesagt, dass auch die in Deutschland erzielten Kapitaleinkünfte in die Berechnung der 90% Grenze einfließen. Auch STB Wonnebauer bestätigt dies in seinem Buch (Teil 5 Kapitel C = Seite 102) oder auch auf seiner Homepage https://wonnebauer.de/site/grenzgaenger/steuerninluxemburg/
Zitat:
Das Verwaltungsgericht Luxemburg hat am 21. Februar 2018 ein Urteil gefällt,das für Grenzgänger interessant ist.
Bislang war unklar, ob Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der 90 %-Grenzemitzuberücksichtigen sind.
Zitatende