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Forum / Steuern und Finanzen

Versteuerung des Veräußerungsgewinn einer Immobilie 90 % Grenze?  

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CaptainHook
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3 Jahren  ago  

Hallo,

Weiß jemand ob der Veräußerungsgewinn einer nicht in Luxemburg gelegenen Immobilie in die 90% Regel mit einzubeziehen ist?


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CaptainHook
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3 Jahren  ago  

Keiner eine Idee?


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KlarDenkenHilft
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3 Jahren  ago  

Tut mir leid, ich würde gerne helfen wenn ich könnte...


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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Einkünfte aus DE müssen in der LU Steuererklärung angegeben werden, wenn man die Besteuerung als Ansässiger beantragt.


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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Zur Berechnung der Höhe must du dich an LU Steuerrecht halten:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/bien-immobilier/vente/declaration-vente.html

STEUERLICHE BEHANDLUNG DER ERZIELTEN EINKÜNFTE

Es gibt unterschiedliche steuerliche Behandlungen für Einkünfte aus dem Verkauf oder Tausch einer Immobilie (einer Wohnung):

  • Betrifft der Kauf oder Tausch der Immobilie den Hauptwohnsitz oder die Wohnungsbauvereinbarung, sind die Einkünfte von der Einkommensteuer befreit.
  • Erfolgt der Verkauf oder Tausch der Immobilie innerhalb von 2 Jahren nach Anschaffung, werden die erzielten Einkünfte Spekulationsgewinn genannt und mit dem normalen progressiven Steuersatz versteuert. Entsprechend der Höhe des jeweiligen steuerpflichtigen Jahreseinkommens des Steuerpflichtigen und seiner familiären Situation beläuft sich der maximale Grenzsteuersatz auf maximal 42 %.
  • Erfolgt der Verkauf oder Tausch der Immobilie nach mehr als 2 Jahren nach der Anschaffung, werden die erzielten Einkünfte Veräußerungsgewinn genannt. Wurden die Einkünfte zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 31. Dezember 2018 erzielt, beträgt der außerordentliche Steuersatz höchstens 10,5 % (ein Viertel des Durchschnittssteuersatzes). Einkünfte, die nicht während dieses Zeitraums erzielt wurden, werden mit höchstens 21 % versteuert (halber Durchschnittssteuersatz).Nach dem Veräußerungsgewinn erzielte Einkünfte profitieren von einem Zehnjahresfreibetrag von 50.000 Euro (100.000 Euro, wenn die Ehe- oder Lebenspartner zusammen veranlagt werden). Die Höhe des Freibetrags wird um die Höhe der Freibeträge herabgesetzt, in deren Genuss der Steuerpflichtige bereits während der 10 Jahre kam, in denen die Wohnung in seinem Besitz war.

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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Ich empfehle dringendst einen Steuerberater zu konsultieren und keine Entscheidung aufgrund einer Info aus einem Internetforum zu treffen....


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CaptainHook
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3 Jahren  ago  

Danke Schaoten für deine Mühe. Diese Infos hatte ich auch schon recherchiert gehabt, aber die ursprüngliche Frage nach den 90% bleibt darin unbeantwortet. Deshalb ja die Frage ins Forum. Werde mich wohl oder übel mal an einen Spezialisten wenden, denn es geht mir nur um die 90% Frage. Alles andere ist sozusagen geklärt bzw. völlig unproblematisch, da man ja über 100.000 Euro Freibetrag verfügt. 

 


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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Hallo Captain,

nach meinem Verständnis ist die 90% Regel Inhalt der LU-Steuerkerklärung. Da alle Einkünfte aus DE dort angegeben werden müssen, sind die Veräusserungserlöse dort auch mit einzuberechnen. 

Bitte halte uns auf dem Laufenden, was der Experte sagt.


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CaptainHook
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3 Jahren  ago  

Gehen wir mal das kurz von der Logik her durch. Ich weiß, bei Steuern ist das nicht immer ein festes Fundament, dennoch...

Beispiel Kapitalerträge für die 90 Prozent Grenze: Ehepaar wohnhaft in D, Frau arbeitet in Lux. und Mann ist Hausmann. Frau hat 3025 Euro Zinseinkünfte, davon werden in der lux. Steuererklärung Werbungskosten und Freibetrag von insgesamt 1525 Euro abgezogen. Bleiben 1.500 Euro (Feld 937) steuerfrei, jedoch für den Progressionsvorbehalt und für die Berechnung der 90 % zu berücksichtigen.  Frau verdient 50.000 Euro, d.h. 50.000 x 100 / 51.500 = 97,09 %.

Dieses Beispiel soll vor allem verdeutlichen, dass die 90% Regel Einnahmen NACH BERÜCKSICHTIGUNG DER LUX. STEUERLICHEN FREIBETRÄGE beinhaltet. 

Ergo nach gleichem Schema für den Spekulationsgewinn: Frau hat 10.000 Euro Spekulationsgewinn erzielt, Mann hat keine Einkünfte. Von den 10.000 Euro geht der Freibetrag (max. 100.000 Euro) ab, d.h. es gibt keine Auswirkungen auf den Progressionsvorbehalt noch für die Berechnung der 90 % Regel! 


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Kurtis
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3 Jahren  ago  

50.000 EUR EK in Lux, 90 % = 45.000 EUR, somit 5.000 EUR an weiterem Einkommen aus z.B. DE möglich, ohne die 90 % zu reißen ...

ABER: Genereller Freibetrag dafür ist 13.000 EUR, danach wird es erst "spannend"


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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Hallo Captain,

ich frage mal nächste Woche bei meinem STB  nach wegen dem Freibetrag und den Einfluss auf die 90% Grenze,  vielleicht rettet der mich auch für 2021. Der STB hatte dies damals gar nicht erwähnt - muss ja nix heissen, erfahrungsgemäss "kochen die auch nur mit Wasser". Aktuell stimme ich dir zu, dass die der Veräusserungserlös unter Einberechung des Freibetrages (aus den letzten 10 Jahren) errechnet wird. Dieser Betrag fließt dann in die 90% Berechnung ein....melde mich, sobald ich was weiss. 

Frohe Weihnachten....


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CaptainHook
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3 Jahren  ago  

Hallo Schaoten, 

nach Aussage eines lux. Steuerberaters wird der Veräusserungsgewinn nicht in die 90% Grenzberechnung einbezogen. "Les revenues extraordinaires exoneres sont a negliger pour le calcul du taux global de l`impot." 

Hast du was gehört?

Grüße

Sacha


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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Hallo Sasha,

mein Steuerberater hat mir ausdrücklich gesagt, dass auch die in Deutschland erzielten Kapitaleinkünfte in die Berechnung der 90% Grenze einfließen. Auch STB Wonnebauer bestätigt dies in seinem Buch (Teil 5 Kapitel C = Seite 102) oder auch auf seiner Homepage https://wonnebauer.de/site/grenzgaenger/steuerninluxemburg/

Zitat:

Kapitalerträge sind bei der 90%-Grenze zu berücksichtigen

Das Verwaltungsgericht Luxemburg hat am 21. Februar 2018 ein Urteil gefällt,das für Grenzgänger interessant ist.

Bislang war unklar, ob Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der 90 %-Grenzemitzuberücksichtigen sind.

Zitatende

 

 


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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Entschuldige, ich war wieder bei Kapitalerträgen, du beziehst dich ja auf den Veräusserungsgewinn aus Immobilienverkauf. 

M.E. sind diese auch für die 90% Grenze massgeblich, allerdings unter Beachtung der schon von dir schon genannten Freibeträge.