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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Versteuerrung von in D geleisteten Arbeitstagen  

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kathahan
10 Messages

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14 Jahren  ago  

Guten Abend

Ich bin in LU tätig, befinde mich jedoch pro Jahr für 4-6 Tage zu Fortbildungen, Kongressen und Messen in D. Ich denke das ich diese Tage dem Finanzamt angeben muß. Aber hat es eine konsequens? Es müßten doch dann die Einkommenssteuerfreibeträge gelten (8004€) die man überschreiten müsste bevor es zu einer Steuernachzahlung kommt, oder? Hat jemand eine Idee?

Viele Dank schon mal.


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info
3701 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo kathalan,

leider, leider, nicht ganz nach dem Weg.

Es gild grundsätzlich das Welteinkommen zu Steuerberechnung, ich versuche mal ein Beispiel.

1000 euro in Deutschland verdient 99000 Euro als Grenzgänger in Lu verdient

Welteinkommen 100.000 Euro Daraus resultiert der Spitzensteuersatz 38% (wenn ich mich nicht irre)

Zu versteuern in Deutschland sind dann 38% von 1000 Euro = 380Euro bekommt das Finanzamt.

Im Rahmen der LoJa kann dann nochmal ein Betrag x geltend gemacht (Aufwendungen) werden der evtl in eine geringere Steuerklasse führt und dann gibt es ein paar Euro zurück.


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MichaH
17 Messages

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14 Jahren  ago  

Wie ist es eigentlich wenn mein Arbeitgeber mich zu einer Schulung oder Weiterbildung nach Deutschland oder ins europäische Ausland schickt? Muss man diese Tage dann auch in Deutschland versteuern? Arbeitgebersitz: Luxemburg Wohnsitz: Deutschland

Wäre über Infos dankbar.

MfG

Micha


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kathahan
10 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo Micha

Nachdem was ih mittlerweile so gehört bzw gelesen habe, mußt Du in D versteuern. Ob der AG Dich verpflichtet oder nicht, interessiert das FA eher nicht.

Mfg


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo Micha. Kathahan hat vollkommen Recht. (basierend auf den Infos unserer Finanzabteilung)

Jeder Tag den du physisch in Dtl arbeitest (auch Meetings, Schulungen, Dienstreisen, Krankheit usw.) muessen in Dtl versteuert werden. Dein Urlaub wird anteilig versteuert. Ein Bsp.: Du arbeitest 180Tage in Lux und 20 Tage in Dtl. Dann musst du 90% deiner Arbeitszeit in Lux versteuern. In Dtl versteuerst du dann 10% deiner Arbeitszeit PLUS 10% deines Urlaubs.

Hoffe das hilft dir weiter/


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butzel1
207 Messages

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14 Jahren  ago  

Jetzt wird es ganz kompliziert:

Arbeitgeber (L) zahlt meine Fortbildungsmaßnahme. Fortbildung findet in D statt, ca. 40 Tage in 3 Jahren. 16 Tage werden vom Arbeitgeber gewährt, der Rest ist meine Freizeit, Urlaub, Wochenende etc... Fahrtkosten trage ich selbst, Übernachtung ebenfalls!

Wie würde ich das denn jetzt angeben müssen beim deutschen Finanzamt?! Hat da jemand eine Idee zu?


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flappes
107 Messages

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14 Jahren  ago  

Ab 2011 muss der Lux Arbeitgeber sogar Tage, die an denen der AN nicht in Luxembourg arbeitet als steuerfrei deklarieren. D.h. diese stehen dann am Ende auf der Jahresabrechnung.

Soweit die Informationen, die ich im Vorfeld vom meinem AG bekommen habe.


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fckoelner
15 Messages

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14 Jahren  ago  

Warum erst ab 2011? Viele diskutieren doch schon die Rückzahlung der Steuern für die Tage, die man 2010 nicht in Luxemburg gearbeitet hat. Allerdings scheint das ein einziges Chaos zu sein, selbst bei den Finanzämtern in Deutschland ist man unterschiedlicher Meinung.


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kathahan
10 Messages

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14 Jahren  ago  

"Allerdings scheint das ein einziges Chaos zu sein, selbst bei den Finanzämtern in Deutschland ist man unterschiedlicher Meinung. " Wie äußern sich die FA denn? Welche Meinungen werden vertreten?


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Aus dem TV gefischt:

Steuerfahnder sind Hunderten Grenzpendlern auf den Fersen Unter den 28.000 Luxemburg-Pendlern aus der Region vermutet das Finanzamt viele Steuersünder. Bereits entlarvte Bürger haben fast zwei Millionen Euro nachgezahlt. Nun rollt die nächste Fahndungswelle an. (hw) Rund 900.000 Euro musste ein luxemburgischer Banker, der in Deutschland wohnt, im vergangenen Jahr an Steuern und Strafen an das Finanzamt Trier zahlen. Der Grenzpendler hatte seine Einkünfte ausschließlich im Großherzogtum versteuert, obwohl er viel in Deutschland gearbeitet hat.

„Dieser spektakuläre Fall hat eine ganze Lawine an Reaktionen ausgelöst“, sagt der Chef des Finanzamtes Trier, Jürgen Kentenich. Seitdem hätten Steuersünder knapp zwei Millionen Euro nachgezahlt. Fast 1,85 Millionen kamen aus der Finanzbranche. Dort ermittelten die Steuerfahnder in 24 Fällen. Knapp 80.000 Euro stammen aus 21 Fällen des Bau- und Transportgewerbes. Hintergrund: Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg sind Grenzpendler verpflichtet, den Gehaltsanteil, der auf Tätigkeiten in Deutschland oder in einem Drittstaat entfällt, in Deutschland zu versteuern. Aber nicht jeder hält sich an das Gesetz. Steuersünder arbeiten in allen Branchen, vor allem aus Banken und Beratungsgesellschaften, aber auch Berufskraftfahrer und Handwerker sind dabei.

„Allein im Bereich Bau- und Transportgewerbe wurden bereits 448 Vorermittlungen aufgenommen“, sagt Kentenich. In der Finanzbranche werde derzeit in gut 150 Fällen vorermittelt. „Schon Anfang Februar werden Pendler von uns Post bekommen“, sagt der Vorsteher des Finanzamts Trier. Inzwischen hätten aber bereits viele Banken und Beratungsgesellschaften die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt gesucht, um die Sachlage für ihre Mitarbeiter zu klären.

Zudem verhandeln nach Informationen des Trierischen Volksfreunds die Regierungen in Berlin und Luxemburg über „unproduktive Tage“ – also etwa Fortbildungsmaßnahmen oder Betriebsausflüge. Die Luxemburger wünschen sich, dass diese Tage nicht in Deutschland zu versteuern sind. „Wir würden uns freuen, wenn es hier schnell Klarheit gibt“, sagt Kentenich.


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flappes
107 Messages

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14 Jahren  ago  

in wie weit können denn überhaupt Unterlagen in Luxembourg von dem deutschen Finanzamt eingesehen werden? Ich denke es ist viel Einschüchterung im Spiel, um an die Daten ranzukommen.


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info
3701 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo flappes, nach dem DBA fragt das deutsche Finanzamt offiziell beim Finanzamt in Luxembourg Amtshilfe an. Diese muss von Luxembourg geleistet werden. Das Finanzamt in Luxembourg wird die Anfrage aus Deutschland an die jeweilige Firma weiterleiten. Und wen wundert es, die luxembourgische Firma ist natürlich gegenüber dem luxembourgischen Finanzamt Auskunftspfichtig. Das ganze läuft bereits online, im Moment geht es bei den Abfragen aber eher um Firmen als um private Personen. Aber der Weg wird der gleiche sein. Bisher fehlte es halt auf deutscher Seite an Finanzbeamten um die Sachen zu verfolgen. Aber da hat das FA Trier ja kräftig aufgestockt.