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Forum / Steuern und Finanzen

Verständnisproblem bei der Luxemburger Steuererklärung  

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CaptainHook
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5 Jahren  ago  

Hallo,

Kann jemand diesen Satz für mich verständlich erläutern? Es geht um die 90% Grenze in der luxemburgischen Steuererklärung. Gelten die in Deutschland versteuerten Arbeitstage als ausländische Einkünfte, die dann eben nicht mehr zum Luxemburger Einkommen gehören? Oder werden bis zu 50 Tage, die in Deutschland versteuert wurden als luxemburger Einkünfte angesehen und sind damit kein Problem für die 90% Grenze?

Hier der genaue Wortlaut aus dem Steuerformular 100d:

(Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei denen ein anderer Staat als Luxemburg gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht innehat, sind in Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht, den in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen);


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CaptainHook
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5 Jahren  ago  

Dann versuche ich es nochmal anders: Der Satz oben heißt doch, dass bis zu 50 Tage, die in Deutschland versteuert wurden dennoch wie luxemburger Einkünfte behandelt werden und damit kein Problem für die Einhaltung der 90% Grenze darstellen, korrekt?

(Klar, man muss die Tage dann, wenn man über 19 Tage Heimarbeit in D kommt, in D versteuern, aber zumindest kann man sich weiterhin mit Lux. Gebietsansässigen gleichstellen lassen bis 50 Tage erreicht sind. Im Übrigen gibt es immer noch keinerlei Einigung zwischen Lux und D, obwohl für Belgien und Frankreich gilt, dass alle Heimarbeitstage ab dem 14. März 2020 nicht als im Wohnland steuerpflichtig angesehen werden. Auf was Warten die Deutschen?!)

 


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Es gilt:

Eines der Kriterien muss erfüllt sein.

90% oder ≤ 50Tage oder ≤ 13000 Euro.

Dann gilt man weiter als gebietsansässig. Natürlich müssen dann die ≤ 50 Tage oder die ≤ 13000 in DE versteuert werden und nicht in LUX. In LUX gehen die in den Progressionsvorbehalt ein und erhöhen den Steuersatz entsprechend.  


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CaptainHook
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5 Jahren  ago  

Danke! So hatte ich das auch interpretiert.

Dennoch muss mal bald eine Einigung zwischen Lux. und D wegen der Heimarbeit her, die 50 Tage sind nach aktueller Lage wohl nicht ausreichend. Traurig, dass die Einigung mit B und F viel schneller ging.


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Für die 50 Tage braucht es keine Einigung. Die sind alleine die Sache von Lux.

Die 19 Tage Regelung ist die Sache zwischen DE und LUX. 


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CaptainHook
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5 Jahren  ago  

Schon klar. Es geht ja darum, die 50 Tage nicht zu erreichen! Und dafür müsste D zustimmen, so wie es F und B respektiv getan haben, dass die Heimarbeit nicht als in D zu versteuernde Tage zählen.


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5 Jahren  ago  

Bei den 50 Tagen muss nur Luxemburg sein ok geben☝️


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CaptainHook
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5 Jahren  ago  

Ist egal, wer von beiden das Okay gibt. Es muss nur einer tun. Und momentan bewegt sich keiner, weder Deutschland noch Luxemburg.

 

Ich habe gerade die neue Petition unterschrieben, aber sie geht ein bisschen an dem Hauptproblem vorbei.

Die 19 Tage zu reissen ist wesentlich weniger dramatisch, als die 50 Tage.


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Deutschland kann an den 50 Tage rein gar nichts machen!

Das ist eine Grenze im Luxemburger Steuerrecht und nichts was im DBA steht.

Sozialversicherung: Siehe Link ( Https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/coronaav.html). Die 25% gelten nur bei gewöhnlicher Beschäftigung in zwei Staaten. Nun, was wir hier haben ist sicher keine gewöhnliche Beschäftigung. 

Also bleiben die 19 Tage. Die können ein Problem sein müssen aber nicht, 19 Tage sind wohl fast nie ein Problem was die Steuern angehet ausser das man mehr zu un hat. 50 Tage können zu Nachteilen führen müssen aber nicht. Das ist sehr individuell und kann nicht allgemein gesagt werden!