Hallo,
Kann jemand diesen Satz für mich verständlich erläutern? Es geht um die 90% Grenze in der luxemburgischen Steuererklärung. Gelten die in Deutschland versteuerten Arbeitstage als ausländische Einkünfte, die dann eben nicht mehr zum Luxemburger Einkommen gehören? Oder werden bis zu 50 Tage, die in Deutschland versteuert wurden als luxemburger Einkünfte angesehen und sind damit kein Problem für die 90% Grenze?
Hier der genaue Wortlaut aus dem Steuerformular 100d:
(Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei denen ein anderer Staat als Luxemburg gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht innehat, sind in Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht, den in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen);