https://impotsdirects.public.lu/fr/archive/newsletter/2022/nl23032022.html
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Haben sie sich doch noch ein letztes Mal gnädig gezeigt! Das ist doch mal Grund zur Freude! 🙂 Langfristig sollte die Debatte um eine Erhöhung der 19-Tage Regelung dennoch am Leben gehalten werden. Die 19 Tage sind einfach nicht mehr zeitgemäß und eine Erhöhung würde soviel zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Klimaschutz und Verkehrsentlastung beitragen.
na, irgendwann muss "das normale Leben" weitergehen...Sommercoronawelle hin- oder her...
Die meisten Firmen (wo moeglich natuerlich) bieten weiterhin Homeoffice an, abhaengig vom Wohnort natuerlich...und auch die mit mehr Tagen austestatteten L/ B / FR haben da nicht unbedingt unbegrenzte Vorteile, weil es dann doch auf x Tage gedeckelt ist.
Aber ja, zumindest bei den den deutschen zur Verfuegung stehenden Tagen ist definitiv noch Luft nach oben.
Ansonsten kann man ja immer noch die Nachteile eines Wohnsitzes in Lux in Kauf nehmen, um eine unbegrenzte Anzahl an HO Tagen zu erhalten....(unpopulaere Meinung, I know...aber der Vollstaendigkeit halber....)
Die meisten ahnen ja schon, dass sich an der grundsätzlichen Regelung nicht viel ändern wird. Selbst 50 Tage sind doch letztlich für viele Berufe sehr mager.
Aber wie mein Vorredner schon sagte, es gibt Mittel und Wege. Man kann nach deutschem Recht versteuern und die Sozialversicherung zahlen. Für einige wird das ab 30.06. auch der Weg sein. Es ist eine einfache Abwägung zwischen finanziellen Einbußen und dem eigenen Wohlbefinden.
Wenn ich es nicht übersehen habe, fehlt in dem obigen Link bzw der Bekanntgabe ein Detail, welches in einem Artikel des VF genannt wird.
Dort heißt es gegen Ende des Artikels, " dass Pendler, die im ersten Halbjahr ausschließlich im Home-Office gearbeitet haben, im zweiten Halbjahr weiterhin das Recht haben, bis zu 19 Tage ohne steuerliche Nachteile zu Hause arbeiten zu können. Wer hingegen bis 30. Juni nicht durchgängig, aber mehr als 19 Tage, im Home-Office gearbeitet hat, der hat laut der Vereinbarung im zweiten Halbjahr kein Anrecht auf weitere Tage Homeoffice ohne steuerliche Nachteile. "
Dies würde ausdrücklich erwähnt.
der Artikel im Wort ist etwas eindeutiger. Die meisten waren ja pandemiebedingt im Homeoffice und nicht auf Dienstreisen o.ä....
„Liegen bei einem Grenzpendler im ersten Halbjahr 2022 bereits insgesamt 19 Arbeitstage vor, die er im Sinne der Verständigungsvereinbarung Pandemie-unabhängig im Homeoffice tätig war, so verbleiben für das zweite Halbjahr 2022 keine weiteren Arbeitstage“, teilt die Behörde mit.
War ein Grenzpendler im ersten Halbjahr 2022 aber „ausschließlich im Sinne der Verständigungsvereinbarung pandemiebedingt im Homeoffice tätig, kann im zweiten Halbjahr 2022 noch von den gesamten 19 Arbeitstagen im Homeoffice Gebrauch gemacht werden“.
was mich diesbezüglich interessieren würde ist wie das praktisch von statten geht. Sobald man über die HO Tagesgrenze ist muss man das Gehalt in Deutschland versteuern sowie die deutschen Sozialversicherungsbeiträge abführen. Was passiert dann mit der luxemburgischen Versteuerung sowie den luxemburgischen Sozialversicherungsbeiträge? Wird man diesbezüglich doppelt belastet oder funktioniert das nach dem rechte Tasche/linke Tasche Prinzip und man zahlt in Luxemburg gar keine Beiträge mehr?
ganz praktisch, erhalte ich jeden Monat weiterhin mein normales Nettogehalt, was also schon die luxemburgischen Beiträge abgeführt hat, und mache dann am Ende des Jahres meine deutsche Steuererklärung, bekomme dann von den deutschen Behörden eine saftige Rechnung, und erhalte dann eine Rückzahlung aus Luxemburg?
Aus Interesse, wie wird die 19 Tage Regel den in der Lux Form 100 erfasst?
In Deutschland ist das ja in der Anlage AUS, aber wie ist es in Lux wenn der AG die Tage nicht direkt steuerbefreit werden?
Allokiere ich einfach auf der Seite der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit den Bruttolohn zwischen "zu versteuernde" und "steuerbefreite" Einkünfte ausgehend von 220 AT im Jahr?
Und welche Belege benötigt? Denke, das Lux FA benötigt da mehr Informationen zur Steuerbefreiung?
oder wirds anders gemacht?
Danke.
Überspringt man die 19 Tage gibt man die anfallenenden Tage am Ende des Jahres beim AG an, dann erfolgt die Änderung der Besteuerung automatisch mit der Gehaltsabrechnung.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen bleibt bis zur Grenze von 25% der Jahresarbeitszeit erstmal alles beim normalen Ablauf, erst danach werden die Beiträge von Lu nach D verschoben und es erfolgt eine zusätzliche Abrechnung mit AG und AN über den jeweiligen Träger.
Hallo, es kommt auch ein wenig darauf an, wie der Arbeitgeber - bzw. dessen Lohnbüro - damit umgeht. Ich kenne auch die Variante, dass man jeden Auslandstag eines Monats meldet und die monatliche Gehaltsabrechnung schon entsprechend die in Lux. steuerfreien Tage berücksichtigt. Oder halt wie Info oben schreibt, am Jahresende. Im schlechtesten Fall (falls man es vergisst) halt mit der Steuererklärung. Dann kann es natürlich passieren, dass die Rechnung aus D auf dem Tisch liegt, und Luxiland sich ganz viel Zeit lässt mit der Erstattung.
Ich habe mit die durchschnittlichen Steuersätze in L/D einmal angesehen. Die Mehrkosten entstehen ja durch den höheren Steuersatz in D auf den den D zu versteuernden Anteil als Differenz zum Steuersatz in L. So viel ist das gar nicht. Ich komme da auf max. 1.000 EUR Mehrkosten bei 50/220 Tagen / ledig. Für 50x die Fahrerei gespart und dem Auto die KM ist das locker vertretbar.
Genau darum geht es mir. Wie erfasse ich es den im schlechtesten Fall in der Lux Steuererklärung.
Weil ich würde genau diesen Vergleich mal gerne machen, wenn ich 25, 40 od 50 Tage bei Lux rausnehme und bei D in die Anlage Aus packe.