Hallo,
Mir ist kein vergleichbarer Fall hier im Forum bekannt, daher bitte ich um Eure Hilfe.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin AN in Luxemburg, meine Ehefrau derzeit in Elternzeit in Deutschland. Unser Kind ist Ende 2013 geboren, Elterngeld wird keins mehr bezahlt, allerdings bezieht meine Frau Betreuungsgeld (“Herd-Prämie”) in Deutschland.
Ich trete nun in Kürze meine Elternurlaub an und die Familienkasse hat mir jetzt eröffnet, dass das Betreuungsgeld aus Deutschland mit den Leistungen des Elternurlaubes verrechnet wird.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß jemand, ob das so korrekt ist?
Falls möglich nur sachdienliche Hinweise...
Besten Dank vorab!