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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Vermietung in D.  

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fritzmann
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7 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

mal folgende Frage zur Einkommensteuererklärung in Lux:

Wenn der Ehepartner eine Wohnung in D hat und die vermietet und insgesamt einen Verlust "erzielt", kann ich dann noch irgendwas in Lux absetzen oder verringert das dann nur die Steuerlast wegen des Progressionsvorbehalt?

Ich darf ja dann wahrscheinlich diese Verluste nicht auch bei mir angeben nehme ich an..

Vielen Dank.

Viele Grüße fritzmann


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MartinO
3 Messages

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7 Jahren  ago  

Fragst Du die selbe Frage eigentlich zu jeder einzelnen Position in der Steuererklärung?

1. Was hat De mit Lu Steuerrecht zu tun? -> Lu bleibt Lu und De bleibt De 2. Was haben Deine Einkünfte mit denen Deiner Frau zu tun? -> Du bleibst Du und Frau bleibt Frau

Folge: Deine Frau darf ihre Verluste in beiden Ländern erklären und Du Deine Einnahmen bzw. Ausgaben, sofern jeweils zulässig.


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fritzmann
79 Messages

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7 Jahren  ago  

Hast Du gestern einen schlechten Tag gehabt?

Wenn Lu Lu bleibt und De De macht Deine Folgeantwort wenig Sinn.

Die Frage ist hier ja nur:

Wenn meine Frau eine Wohnung hat (ich nicht), dann drückt der Verlust dieser Wohnung nur die steuerfreien Einkommen in Lux nach unten , richtig?

Das heisst aber auch, dass ich dann natürlich keine Steuerschuld angeben darf und auch keine Verluste in meinen zu versteuernden Einkünfte, richtig?

In den ganzen Beispielen, die ich gefunden hatte, ist es immer so, dass die vermietete Wohnung beiden Ehepartnern gehört, dann sieht das wieder anders aus.

Danke Gruß fritzmann