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Forum / Steuern und Finanzen

Vermögenswirksame Leistung: Welches Einkommen massgebend  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo!

Vielen Dank für die klasse Website und die vielen Tipps! Ich bräuchte heute Eure Meinung/Rat zum Thema Vermögenswirksame Leistung als Grenzgänger.

Bei den Vermögenswirksamen Leistungen wird das Jahreseinkommen berechnet und wenn dieses unter ca. 17.500 Euro liegt erhält man eine Sparzulage von ca. 8,8 % beim Bausparvertrag und ca. 20 % bei Investmentsparen bei gewissen Obergrenzen. Meine Frage ist, welches Einkommen maßgebend ist (nur das deutsche Einkommen oder das kumulierte Welteinkommen)?

Das Vermögensbildungsgesetzt habe ich mir angeschaut, aber nicht komplett durchschaut.

Vielen Dank!


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DasKarnickel
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16 Jahren  ago  

VL in D wird berechnet nach zu versteuerndem Einkommen in D. Ich als Grenzgänger, Arbeitnehmer in Lux bekomme volle Zuschüsse. Musst nur mit AG klären, daß er direkt in den Vertrag den entspr. Teil überweist. Eigene Zahlungen sind nicht ausreichend.


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sheriff
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16 Jahren  ago  

ist das nicht nur ein deutsches Modell, von dem auch nur die profitieren, die in Deutschland ihr Brot verdienen? Heißt das also, dass dein (luxemburger) AG VL zahlt? Ist mir neu...


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DasKarnickel
31 Messages

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16 Jahren  ago  

Regel sagt, Geld muss von AG überwiesen werden. Diese halte ich ein. Hatte bislang keine Probleme VL in BSV zu bekommen. Hatte das im ersten Jahr mit überweisung von eigenem Konto in Lux versucht - abgelehnt. Seit vom AG ist alles ok.


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

und wie schon Hungerleider sagte, es kommt darauf an, wie hoch das Einkommen in Deutschland ist. D. h. wenn man nicht noch irgendwelche anderen Einkünfte hat, es bei uns Grenzgängern NULL. Dementsprechend bekommen wir das auch.

Achso ja, und du musst in Deutschland ansässig sein.

Gruß


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sheriff
161 Messages

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16 Jahren  ago  

ok, danke für die Infos. Dann ist wohl die erste Hürde, den AG davon zu überzeugen VL zu zahlen. Könnte mir vorstellen, dass dazu auch noch lange nicht jeder AG zustimmt!?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Infos. Leider werde ich nicht meinen AG überzeugen können...Grüsse


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Die "Wohnungsbauprämie" kann jeder Grenzgänger (auch mit einem zusätzliches Einkommen in D bis zu 25.600 EUR (Alleinstehend)/ 51.200 EUR (Verheiratet)) bekommen. Hier kann die jährliche Sparsumme direkt vom eigenen Konto auf einen Bausparvertrag überwiesen werden. Hier zählt das lux. Einkommen ebenfalls nicht!

Eckdaten: - Förderung: 8,8% pro Jahr - max. förderberechtigter Beitrag: 512€ (Alleinstehend) / 1.024€ (Verheiratet) - Bindefrist: 7 Jahre - Anlageform: Bausparvertrag - Anspruch: jeder deutsche Staatsbürger ab vollendetem 16. Lebensjahr - Fördergrenze: 25.600€ (Alleinstehend)/ 51.200€ (Verheiratet) zu versteuerndes Einkommen jährlich


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

Richtig...es ging um einen Bausparvertrag und nicht die VL Leisungen. Aber fragt doch bei eurer deutsche Sparkasse, Volksbank..usw. nach. Ist richtiger, denn dort wurde der Sparvertrag von euch doch abgeschlossen. Also VL Leistungen glaube ich erhält ein Grenzgänger!!!! !!! Nicht!!!! Infos werden gerne gelesen.


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DasKarnickel
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16 Jahren  ago  

Nein, Frage bezog sich auf beides... ...und es geht dcoh :bigsmile: