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Forum / Steuern und Finanzen

Verlagerung Welteinkommen nach Luxemburg?  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo,

lohnt sich der Versuch, das Welteinkommen von Deutschland nach Luxemburg zu verlagern?

Ausgangssituation: Als Angestellter einer deutschen Niederlassung einer in Luxemburg ansässigen Kapitalgesellschaft ("SE") wurde ich im Rahmen einer Entsendung bei einem Kunden in Luxemburg eingesetzt.

Dank vieler kurzer Nächte in einem Hotel *in Luxemburg* komme ich überschlägig in die Nähe der 183 Tage-Grenze zur Besteuerung des Welteinkommens. Bevor ich jetzt den Bleistift spitze und versuche, die 183 Tage zu erreichen, stelle ich mir die Frage:

Lohnt sich die Verlagerung der Besteuerung nach Luxemburg bei überdurchschnittlichem Brutto-Einkommen (Finanz-IT-Sektor) + einige Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Weiß jemand, wie ich im Zweifel Luxemburg von seinem Anrecht auf die Besteuerung meines Welteinkommens benachrichtigen kann?

Danke!


Profilbild von
franz2
257 Messages

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15 Jahren  ago  

Ich denke, daß Du ZUERST in L hauptemeldet sein mußt, bevor Du auch hier Steuern zahlen darfst. Im Nachhinein wird das wohl nicht funktionieren. Um Dich anzumelden, mußt Du eine feste Wohnadresse und einen Arbeitsvertrag vorzeigen können (der muß natürlich nicht in L sein - Du kannst ja auch Grenzgänger in die andere Richtung sein.)

Im Falle, daß Du Dich hier anmeldest, werden Dir auf Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen nur 10% ZeSt abgezogen. Falls Dein Vermögen im Ausland angelegt ist, mußt Du eine Bestätigung der luxemburgischen Steuerbehörde bei Deiner Veranlagungsstelle vorlegen, damit die Dir nicht den üblichen Ortstarif berechnen. Dann mußt Du aber in L eine Steuerjahreserklärung abgeben, in der Deine Erträge aufgeführt sind. Grenzgänger werden normalerweise auf ihr Gehalt in Luxemburg besteuert. Im Umkehrschluß würde Dein Gehalt in D besteuert werden - also kein Vorteil. Fazit: ich denke, daß der Aufwand evtl. größer ist, als der zu erschaffende Mehrwert.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Vielen Dank für das Feedback!

Möglicherweise findet sich für 2010/2011 die "vorher" Lösung 🙂


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chicka
497 Messages

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15 Jahren  ago  

Die 183-Tage-Regelung hat leider nichts damit zu tun, wieoft man mit Wohnsitz in Deutschland in Luxemburg gearbeitet hat, um dort zu versteuern! Die 183-Tage-Regelung bezieht sich auf Drittländer! http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3100-steuerpflicht-in-deutschland-als-grenzganger-update.html[/url]


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo chicka,

die Grenzgänger-Regelung trifft bei mir nicht wirklich zu, da die Idee darin besteht, eben *kein* Grenzgänger zu sein (arbeiten in L, wohnen in nicht-L), sondern ständigen Aufenthalt in Luxemburg nachweisen zu können (arbeiten in L, wohnen in L) und mich damit dem Luxemburger Steuerrecht zu unterwerfen. (Hotel-Unterkunft in D kann ständigen Aufenthalt dort begründen; wird in L nicht anders sein?)

Letztlich habe ich aber einfach mal über den Daumen gepeilt und festgestellt, daß in einer Gesamtbetrachtung diese Konstruktion für 2009 sehr viel administrativen Aufwand, hohes Ertragsrisiko bei eher kleinem Ertrag (= Steuerersparnis) bringen würde - damit fällt 2009 mein Welteinkommen komplett unter das deutsche Steuerrecht.

Oh well... Besser Welteinkommen in D als kein Welteinkommen, gelle? 🙂