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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Vergleichszahlung Steuerpflichtig  

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neuergg1
6 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Ich hab nach Kündigung durch meinen Arbeitgeber in Lux eine Vergleichzahlung ausgehandelt. Der Arbeitgeber hat in dem Vergleich geschrieben dass man mit den Lux Steuerbehörden eine Steuerbefreiung vereinbaren kann und dass er die komplette Zahlung anweist wenn von der Steuerbehörde eine entsprechende Bestätigung vorliegt.

Nun hat der Arbeitgeber die Vergleichszahlung schon bearbeitet/abgerechnet BEVOR von der Steuerbehörde irgendwas zu beantragen war, geschweige denn dass die Behörde irgendwas hätte bestätigen können.

Die Vergleichszahlung ist daher VOLL steuerpflichtig abgerechnet worden (über 30% Abzug!!!)

Wie und wo kann ich die Steuerbefreiung beantragen? Geht das im Nachhinein??? Wer ist bei der Steuerbehörde zuständig? Hat jemand ev sogar eine Kontaktperson? (hab da schon 5x angerufen, immer ist jemand anders zuständig, und der ist meist nicht zu erreichen 🙁 )

merci


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uhu001
37 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo neuergg1,

du musst das Kündigungsschreiben, die Vereinbarung über die vergleichszahlung und die Lohnabrechnung aus der die Zahlung der Entschädigung hervorgeht an folgende Adresse senden: Administration des Contribution directes Büro RTS-I Herrn Marco Ferrari 2982 Luxembourg Nach Erhalt der Steuerbefreiung musst du diese bei Deinem EX-Arbeitgeber einreichen mit der Lohnsteuerkarte (wenn du die bis dahin schon zurückbekommen hast). LG


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Memphis
51 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo neuergg1

wäre vielleicht nützlich sich zu informieren ob bei steuerbefreiung in Lux. die Abfindung in Deutschland versteuert werden muß, wo der Steuersatz anders wäre. Hier die Seite von Seuerberatung Wonnebauer:

http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=240#c929

Gruß Memphis