Hallo! Kennt jemand vielleicht einen vereidigten Uebersetzer, der oefters Bankdokumente ins Englische uebersetzt? Oder weiss jemand, ob es Bausparvertraege und Darlehensvertraege in der englischen Sprache gibt? Wir sind gerade mitten im Hauskauf in Trier, jetzt besteht unser Bankberater darauf, dass bei der Vertragsunterzeichnung ein vereidigter Uebersetzer dabei ist. Mein Mann spricht Englisch und obwohl er die Vertraege sinngemaess versteht, muss eine unbeteiligter Uebersetzer dabei sein. Wir haben mehrere Uebersetzungsbueros kontaktiert, aber denen ist der Auftrag zu gross. Wuerden wir alle Dokumente Wort fuer Wort uebersetzen lassen, wuerde uns das Tausende kosten. Help! Thx!
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Braucht ihr dann nicht eher einen beeidigten Dolmetscher zur MÜNDLICHEN Vermittlung der Vertragsinhalte? Als jemanden, der zum Treffen dazukommt, den Inhalt der Verträge mündlich ins Englische überträgt und bestätigt, dass er dafür gesorgt hat, dass alle Unterzeichner das Unterschriebene verstanden haben?
Wenn dem so ist, schreib mir gerne mal 'ne PM.
Es geht darum, dass mein Mann versteht, was er da unterschreibt. Wir haben mehrere Uebersetzungsbueros kontaktiert und da wurde uns gesagt, dass die Dokumente entweder uebersetzt werden koennen, und selbst, wenn ein Dolmetscher dazukommt, dass die Dokumente nichtsdestotrotz von dieser Person vorher uebersetzt werden muessen. Das wundert mich, denn ich bin kein vereidigter Uebersetzer und koennte das meiste aus dem Stehgreif uebersetzen. Aber, da ich subjektiv bin darf ich nicht uebersetzen. Frustrierend!
dann würde ich so lange weiter suchen, bis ich eine Bank finde, die das nicht fordert oder die Dokumente mehrsprachig hat. In Luxemburg sollte das kein Problem sein. Auch in Deutschland dürften die Usancen der Banken unterschiedlich sein. Die Bank müsste dann ja auch ein Problem mit der Notarurkunde haben, die ja auch in Deutsch verfasst ist und eine Verpflichtung bedeutet.
Chrilda, hab dir eine PM geschickt.
Das Vorher-Übersetzen ist definitv nicht notwendig, wenn erwiesen ist, dass dein Mann den Inhalt der Verträge/Erklärungen verstanden hat. Dann braucht ihr keine schriftliche Übersetzung. Ein beeidigter Dolmetscher übersetzt auch mündlich (vom Blatt) vor Gericht Dokumente (Gutachten oder in Strafsachen auch die Anklageschrift usw.), ohne dass es eine schriftliche Übersetzung gäbe. Dazu sind die schließlich da.
hier geht es sicher nicht um einen juristischen Anspruch sondern um die Einschätzung der Bank, dass eine vollständige Übersetzung erforderlich ist, damit der Kunde alles versteht. Die Bank wird da eher nicht mit sich reden lassen. Ich empfehle eine andere Bank zu suchen, die kundenfreundlicher agiert. Wenn das bei einer Geschäftsanbahnung schon so bürokratisch läuft, wird das später nicht besser.