Hallo Obiwan,
ja ich bin mir sicher und es geht tatsächlich um sg 20 Eventtage Genau genommen muss man sogar beachten das fiskalische Auf.- und Abrunden der Stunden zu beachten. Im Klartext wird bis zur Min 30 abgerundet und ab 31 Min aufgerundet.
Machen wir mal ein paar Beispiele:
1. Grenzgänger hat 20 x in Deutschland etwas erledigt und jeweils 31 Min in Deutschland verbracht. Die Arbeitszeit muss fiskalisch 20 mal auf 1 Stunde aufgerundet werden und in Summe werden 20 Stunden plus anteiliger Urlaub in Luxembourg steuerfrei und in Deutschland steuerpflichtig.
2. Grenzgänger hat 20 x in Deutschland etwas erledigt und jeweils 30 Min in Deutschland verbracht. Die Arbeitszeit muss fiskalisch 20 mal auf 0 Stunden abgerundet werden und in Summe werden 0 Stunden in Deutschland steuerpflichtig.
3. Grenzgänger hat 19 x in Deutschland etwas erledigt und jeweils 16 Stunden in Deutschland verbracht. In Summe sind das zwar 304 Stunden, da jedoch die 20 Eventtage nicht erreicht werden efolgt keine Besteuerung in Deutschland.
Ich hoffe die Beispiele machen klar das es nicht um ein Limit von 160 Stunden Arbeitszeit geht.
Einen Punkt noch zur Information, Anfang des Jahres ging der automatische Datenabgleich zwischen Deutschland und Luxembourg zur Besteuerung von Selbststänigen online. Sowohl RLP als auch das Saarland fragen gerade im grossen Umfang nach Steuerdaten um diese mit den Erklärungen der letzten Jahre in Deutschland zu vergleichen. Anfang kommenden Jahres folgt das ganze für Arbeitnehmer.