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Forum / Steuern und Finanzen

urlaubsabgeltung  

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flinkster
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12 Jahren  ago  

Hallo Leute, ist das richtig, dass man für eine Urlaubsabgeltung von mehr als 20 Tagen dann auf alle Tage Steuern in Deutschland bezahlen muss oder kann man da noch was runterrechnen, wie die zahl der aus dem Vorjahr mitgenommenen Urlaubstage?

bzw müsste man dan nochmal in lux eine steuererklärung machen um die dort gezahlten steuern zurückzubekommen?


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Urlaubstage werden nie in D versteuert, nur physisch anwesende ARBEITStage. Sonst müsste man seine Krankheitstage ja auch in D versteuern.....


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info
3731 Messages

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12 Jahren  ago  

obiwan: Urlaubstage werden nie in D versteuert, nur physisch anwesende ARBEITStage. Sonst müsste man seine Krankheitstage ja auch in D versteuern.....

Das stimmt so leider nicht, allerdings ist die Aussage von flinkster auch falsch.

Urlaubstage werden anteilig in Deutschland versteuert sofern die 20 Tageregelung überschritten wird. Krankheitstage werden jedoch tatsächlich nie in die Betrachtung aufgenommen.

Des weiteren geht es nicht um Arbeitstage, sondern um 20 Tage an denen ausserhalb von Luxembourg gearbeitet wurde. Dazu ist es zB ausreichend wenn man an 20 Tagen für je 1 Stunde ausserhalb von Luxembourg war. In diesem Fall müsste man tatsächlich 20 Stunden in Deutschland versteuern (was für den Steuerzahler sogar von Vorteil wäre) und müsste sogar noch Anteilig den Urlaub aufteilen.


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Bist du jetzt Arbeitslos in Deuschland?

Oder arbeits du mehr als 20 Tage in Deutschland?

Mehr Input wäre Sinnvoll?


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Info: bist du dir da sicher? Wir führen sogar ein Stundenkonto für Arbeiten im Ausland, und erst wenn 20 Tage erreicht sind ( = 160 Stunden), muss der AN sich mit dem deutschen FA rumschlagen....


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Schaoten
483 Messages

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12 Jahren  ago  

Ich habe die Fragestellung auch nicht verstanden, deswegen habe ich mich erstmal bedeckt gehalten. "Urlaubsabgeltung" kenne ich auch nur so: QUOTE Die Urlaubsabgeltung betrifft den Fall, dass wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub ganz oder teilweise nicht gewährt werden kann. UNQUOTE

Kann mich Juergen 1964 nur anschliessen. Bitte mir Infos...


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info
3731 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo Obiwan,

ja ich bin mir sicher und es geht tatsächlich um sg 20 Eventtage Genau genommen muss man sogar beachten das fiskalische Auf.- und Abrunden der Stunden zu beachten. Im Klartext wird bis zur Min 30 abgerundet und ab 31 Min aufgerundet.

Machen wir mal ein paar Beispiele:

1. Grenzgänger hat 20 x in Deutschland etwas erledigt und jeweils 31 Min in Deutschland verbracht. Die Arbeitszeit muss fiskalisch 20 mal auf 1 Stunde aufgerundet werden und in Summe werden 20 Stunden plus anteiliger Urlaub in Luxembourg steuerfrei und in Deutschland steuerpflichtig.

2. Grenzgänger hat 20 x in Deutschland etwas erledigt und jeweils 30 Min in Deutschland verbracht. Die Arbeitszeit muss fiskalisch 20 mal auf 0 Stunden abgerundet werden und in Summe werden 0 Stunden in Deutschland steuerpflichtig.

3. Grenzgänger hat 19 x in Deutschland etwas erledigt und jeweils 16 Stunden in Deutschland verbracht. In Summe sind das zwar 304 Stunden, da jedoch die 20 Eventtage nicht erreicht werden efolgt keine Besteuerung in Deutschland.

Ich hoffe die Beispiele machen klar das es nicht um ein Limit von 160 Stunden Arbeitszeit geht.

Einen Punkt noch zur Information, Anfang des Jahres ging der automatische Datenabgleich zwischen Deutschland und Luxembourg zur Besteuerung von Selbststänigen online. Sowohl RLP als auch das Saarland fragen gerade im grossen Umfang nach Steuerdaten um diese mit den Erklärungen der letzten Jahre in Deutschland zu vergleichen. Anfang kommenden Jahres folgt das ganze für Arbeitnehmer.


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nickonly
86 Messages

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12 Jahren  ago  

Stimmt genau. Allerdings ist meines Wissens die Auslegung, dass bereits durch eine Stunde Arbeit außerhalb Luxemburgs für die 20 Tage Regelung ein ganzer Tag "verbraucht" wird eine Interpretation Seitens des deutschen Finanzamts. Im DBA ist das leider nicht genau definiert.

Trotzdem ist, wie Info bereits im Beispiel aufzeigt, die stundenweise Erfassung von Arbeiten außerhalb Luxemburgs notwendig. Das deutsche Finanzamt rechnet zwar wie gesagt für die 20-Tage-Regelung eine Stunde als Tag, sollte es aber zur Besteuerung in Deutschland kommen, wird die Arbeitszeit stundenweise abgerechnet!

Diese Informationen stammen alle aus dem DBA und Informationsmaterial des Finanzamts in Trier.


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henkel12
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12 Jahren  ago  

Was ist denn nun mit Auszahlung von Urlaub wegen Arbeitslosigkeit? Gilt hier die selbe Regel wie für die Leistungen aus einem Sozialplan = vollständige Besteuerund in Luxemburg auch bei Freistellung?


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

henkel12: Was ist denn nun mit Auszahlung von Urlaub wegen Arbeitslosigkeit?
Jeder Ausgezahlter Urlaubstag wird von ALG I in Deutschland abgezogen.


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henkel12
248 Messages

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12 Jahren  ago  

Juergen1964: [quote=henkel12]Was ist denn nun mit Auszahlung von Urlaub wegen Arbeitslosigkeit?
Jeder Ausgezahlter Urlaubstag wird von ALG I in Deutschland abgezogen.[/quote]

Während der Freistellung oder in der Kündigungsfrist läuft Urlaub auf oder es besteht noch Alturlaubsanspruch, der nicht genommen werden kann. In dieser Zeit wird aber kein ALG gezahlt. Da kann dann auch nichts abgezogen werden.


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Juergen1964
833 Messages

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12 Jahren  ago  

Du bekommst ja nur für ein Jahr ALG I, danach kommt Harz IV.

Also 365 Tage (1Jahr) minus (-) dein Urlaubstageanspruch.

PS: Stand selbst kurz in dieser Maßnahme.