Hallo Zusammen,
ich arbeite bis 30.06 in D und beginne zum 01.07 eine neue Stelle in L. Im Rahmen eines freiwilligen Programms bekomme ich eine Abfindung in D. Ich beabsichtige eine Zweitwohnung in der Grenzregion z.B. Trier zu nehmen und mein Hauptwohnsitz in BaWü zu behalten.
Meine Fragen:
- Zu welchem Steuersatz findet die Versteuerung des Gehalts statt? D in D und L in L?
- Was bedeutet 90% des Einkommens in L? Wird das ganze Jahr betrachtet oder, dass man in dem Zeitraum wo man in L arbeitet 90% seines Gehalts dort beziehen soll?
- Würde es steuerrechtlich optimaler wenn ich statt zum 01.07 zum 01.06 oder 15.06 in L beginne?
- Kann ich irgendwie meine Abfindung in L versteuern?
Freue mich auf eure Rückmeldungen 😉 Danke!!!
MucBoy