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Forum / Steuern und Finanzen

Unterjähriger Start in LUX / Steueroptimierung  

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MUCboy
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4 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

ich arbeite bis 30.06 in D und beginne zum 01.07 eine neue Stelle in L. Im Rahmen eines freiwilligen Programms bekomme ich eine Abfindung in D. Ich beabsichtige eine Zweitwohnung in der Grenzregion z.B. Trier zu nehmen und mein Hauptwohnsitz in BaWü zu behalten.

Meine Fragen:

  1. Zu welchem Steuersatz findet die Versteuerung des Gehalts statt? D in D und L in L?
  2. Was bedeutet 90% des Einkommens in L? Wird das ganze Jahr betrachtet oder, dass man in dem Zeitraum wo man in L arbeitet 90% seines Gehalts dort beziehen soll?
  3. Würde es steuerrechtlich optimaler wenn ich statt zum 01.07 zum 01.06 oder 15.06 in L beginne?
  4. Kann ich irgendwie meine Abfindung in L versteuern?

Freue mich auf eure Rückmeldungen 😉 Danke!!!

MucBoy


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4 Jahren  ago  

Mit dem Jahr wird das nix mehr mit der Gleichstellung in Luxemburg. Kannst noch einen LoJa machen. Bei der Steuerklasse solltest du deinen Familienstand beschreiben, dann könnte es eine Antwort geben.


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4 Jahren  ago  

PS. Deine Abfindung ist selbstverständlich in Deutschland zu versteuern, führt in Luxemburg aber zum Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch deinen Steuersatz.


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ohneix
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4 Jahren  ago  

Grds. ist der Progressionsvorbehalt nicht schlecht, da die Gesamtsteuerbelastung beider Länder niedriger ausfallen kann als voll in D oder voll in L. Einzig die Abfindung kann es, je nach Höhe, „teuer“ machen, aber hier könnte man gestaltend tätig werden zB. durch Ausgestaltung der Art und Weise der Abfindung und Auszahlung. Eine Idee zur Auszahlung wäre hier den Zahlungszeitpunkt zu steuern durch Auszahlung in 2022 oder in Margen über mehrere Jahre. Inhaltlich geht auch Einiges.