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Forum / Steuern und Finanzen

Unterhalt an getrennt lebende Frau in Lux-EkSterklärung absetzbar?  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Moien auch,

hat jmd. von euch Erfahrung in folgender Angelegenheit? Bin alemannischer Grenzgänger nach Luxiland und lebe ("von Tisch und Bett") getrennt von meiner Frau (bin aber noch nicht geschieden). Kann ich in der Lux. EkSt-Erklärung trotzdem meine monatlichen Unterhaltszahlungen an die künftige Ex angeben? (Hab ja noch kein gerichtliches Scheidungsurteil, und in Deutschland existiert ja kein gerichtliches Papier, das die Trennung von Tisch und Bett bestätigt (wie das in Luxemburg der Fall ist). Wenn diese Zahlungen absetzbar sind: Sind dies Sonderausgaben? Aussergewöhnliche Belastungen?:

Danke im voraus an all die Gleichgesinnten (oder bin ich hier mutterseelenallein mit meinem Problem? Ich glaub, ich zieh wieder zu Mutti :bigsmile:


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SteuerPerle
417 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo luxfuchs, die Unterhaltszahlungen können bei der Steuererklärung angegeben werden. Aber Áchtung: die Ehefrau muß diese als Einnahmen wieder versteuern. Das lohnt sich also nur, wenn die Ehefrau deutlich weniger Einkommen hat und somit einen deutlich niedrigeren Steuersatz.


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

Dasd kann Luxfuchs doch egal sein, ob seine Noch-Frau dafür Steuern zahlen muss oder nicht, oder?


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

@ Sandy: Stimmt! Mir kann's egal sein... :devil: Allerdings hoffe ich nicht, ich muss meiner EkSt-Erklärung auch noch einen gemeinsam von Zahlendem und Empfängerin unterzeichnende Erklärung abgeben, dass der Unterhalt tatsächlich gezahlt wird... man trennt sich ja leider allzu selten im gegenseitigen Einvernehmen!:bigsmile: