Moien auch,
hat jmd. von euch Erfahrung in folgender Angelegenheit? Bin alemannischer Grenzgänger nach Luxiland und lebe ("von Tisch und Bett") getrennt von meiner Frau (bin aber noch nicht geschieden). Kann ich in der Lux. EkSt-Erklärung trotzdem meine monatlichen Unterhaltszahlungen an die künftige Ex angeben? (Hab ja noch kein gerichtliches Scheidungsurteil, und in Deutschland existiert ja kein gerichtliches Papier, das die Trennung von Tisch und Bett bestätigt (wie das in Luxemburg der Fall ist). Wenn diese Zahlungen absetzbar sind: Sind dies Sonderausgaben? Aussergewöhnliche Belastungen?:
Danke im voraus an all die Gleichgesinnten (oder bin ich hier mutterseelenallein mit meinem Problem? Ich glaub, ich zieh wieder zu Mutti :bigsmile: