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Forum / Steuern und Finanzen

Unterhalt an eigenes Kind (nicht im Haushalt) - nicht eigenes Kind im Haushalt  

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Ramina
9 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo ihr Lieben,

Mein LG arbeitet als Grenzgänger in Lux. Er hat ein Kind aus einer früheren Beziehung, für welches er regelmäßig Unterhalt zahlt. Auf der Lohnsteuerkarte ist nichts diesbzgl. vermerkt. Kann man da etwas in Abzug bringen? Auch rückwirkend für 2009? Wie gehen wir am Besten vor?

Ich habe ebenfalls ein Kind aus früherer Beziehung welches in unserem Haushalt lebt. Verheiratet sind wir nicht. Kann er sich dieses Kind eintragen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße

Petra


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fritzchen09
39 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo Petra, wenn ihr nichts eingereicht habt kann natuerlich auch nichts in seiner Lohnsteuerkarte stehen... er soll bei seiner bank einen Brief anfordern in dem drin steht wieviel er pro Jahr an Unterhalt bezahlt. Diesen Brief in lux einschicken und alles auf die Steuerkarte eintragen lassen.

Zu deinem Kind, du kannst in lux alles beantragen, boni d'enfant und kindergeldausgleich.

so gruss heinz


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ElCaballero
114 Messages

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14 Jahren  ago  

Man kann den Unterhalt auch einfach, mit beigefügte Beweisstücke, erklären in die Steuererklärung in Rubrik "Aussergewöhnliche Belastungen CE - Kinder die nicht zum Haushalt gehören".


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edith2
39 Messages

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14 Jahren  ago  

Die Aussage von Frizchen09 kann ich so nicht bestätigen. Für Dein Kind bekommt ihr aus Luxembourg nichts. Dazu müsstet Ihr verheiratet sein. Auch wenn das Kind in eurem gemeinsamen Haushalt lebt gibt es kein Geld aus Luxembourg. Das weiß ich deshalb so genau, weil es bei uns auch so war. Bevor wir verheiratet waren gab es nichts. Nach unserer Hochzeit wurden die Anträge ohne Probleme sofort genehmigt.

Zu seinem Kind: Hier bekommt er alle Leistungen. Sollte der Differenzbetrag aus Luxembourg an die Kindesmutter ausgezahlt werden, darf sich der Unterhaltspflichtige den vollen Betrag auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnen. Ebenso die Schulzulage. Somit reduziert sich seine monatliche Belastung. Es gibt hier im Forum schon einen sehr ausführlichen Beitrag darüber (Differenzkindergeld auf Unterhalt anrechenbar).


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Ramina
9 Messages

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14 Jahren  ago  

Danke für eure Hilfe!

edith2: Danke für den Hinweis. Ich werde den Beitrag gleich suchen.

Das Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" mit der entsprechende Anlage habe ich ausgefüllt. Reicht als Nachweis die Anerkennung der Vaterschaft und einer Bestätigung der Mutter, dass sie den Unterhalt für den entsprechenden Zeitraum erhalten hat? Für 2009 wurde der Unterhalt klugerweise bar an die Mutter ausgezahlt...


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edith2
39 Messages

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14 Jahren  ago  

Info für Ramina: Der Beitrag den ich meine steht unter dem Forum Familie "an alle Grenzgänger die KU zahlen".

Falls Du ihn noch nicht gefunden hast, sollte Dir das die Suche erleichtern

LG