Hallo ihr Lieben,
Mein LG arbeitet als Grenzgänger in Lux. Er hat ein Kind aus einer früheren Beziehung, für welches er regelmäßig Unterhalt zahlt. Auf der Lohnsteuerkarte ist nichts diesbzgl. vermerkt. Kann man da etwas in Abzug bringen? Auch rückwirkend für 2009? Wie gehen wir am Besten vor?
Ich habe ebenfalls ein Kind aus früherer Beziehung welches in unserem Haushalt lebt. Verheiratet sind wir nicht. Kann er sich dieses Kind eintragen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
Petra