Hallo,
nachdem unser Wirtschaftsverhinderungsminister ja nun über neue Einkommensquellen für den deutschen Staat und seine Sozialversicherungssysteme nachgedacht hat, stelle ich mir mal wieder die Frage ob es für jemanden in der Großregion möglich ist mit zwei Wohnsitzen - bspw. einen in Deutschland und einen in Frankreich - die Steuerbarkeit zu umgehen, wenn man keinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland oder Frankreich im Sinne der Abgabenordnung hat.
Ist es eigentlich möglich Kapitalerträge in Luxemburg, Belgien oder Frankreich zu erzielen und diese legal (ich rede hier ausdrücklich nicht von Steuerhinterziehung) vor dem deutschen Fiskus zu bewahren?