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Forum / Steuern und Finanzen

Umzug nach Luxemburg 2ter Wohnsitz in Deutschland Konsequenzen?  

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Karly
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16 Jahren  ago  

Ich werde demnächst in Luxemburg anfangen zu arbeiten und dann auch dort wohnen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich die Adresse meiner Eltern als 2ten Wohnsitz behalten soll, oder lieber nicht.

Es wäre halt viel einfacher, denn ich müßte meine Bankkonten usw. nicht ummelden, außerdem würde ich mir eingien Aufwand sparen, wenn ich später mal wieder zurückgehe. Das ganze würde ich allerdings in Kauf nehmen, wenn es Nachteile hätte.


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alpinkatze
375 Messages

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16 Jahren  ago  

Wenn Du ins Ausland gehst, kannst Du offiziell keinen zweiten Wohnsitz mehr in D haben, glaube ich, es sei denn, Du weist nach, daß Du eine bestimmte Zahl an Tagen dort verbringst - und das sind einige. Wir hatten das gleiche Problem im Studium, aber rückwärts: 1. Wohnsitz in L, und gewünschter 2. in Trier. Nicht so einfach.


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ssnopy
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16 Jahren  ago  

das ist so nicht ganz richtig.Hbe meinen Hauptwohnsitz in Luxembourg und eine 2 Wohnsitz in Deutschland.Die Luxembourger haben auch 2 Wohnsitze.Man muss das mit der Komune in Deutschland das genau erklären. Dein Bankkonto in Deutschland kannst du doch behalten da die kontoauszüge dann zu Deinen Eltern gehen.Vorteil bei einem Luxembourgerkonto ist :Du zahlst wenn man was beiseite packt keine Zinsabschlagsteuer da man in Luxembour wohnt .


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lyly
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16 Jahren  ago  

ich kenne auch das ungekehrte "Problem" aus meiner Studienzeit. Wenn sich in den letzten 5 Jahren nichts geändert hat, kannste deinen Erstwohnsitz bei deinen Eltern "behalten" und kannst dich auch hier in Luxemburg anmelden und die luxemburgische Anschrift auch als Erstwohnsitz angeben. Ich hatte auch zwei Erstwohnsitze, weil das Problem mit Erst- und Zweitwohnsitz nur in ein und demselben Land besteht. vondaher kannste dem Problem der Zweitwohnsitzsteuer entgehen....willkommen in Luxemburg


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lyly
5 Messages

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16 Jahren  ago  

hallo ssnopy, was sind zinsabschlagsteuern ?


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dasp76
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16 Jahren  ago  

Wo muss man im Falle der zwei Wohnsitze dann das Auto anmelden? Deutschland oder Luxemburg? Odert ist dies egal?


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Claire
75 Messages

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16 Jahren  ago  

Zu Deinem Kontoproblem. Du kannst ein deutsches Konto mit Lux-Anschrift haben, das ist höchstens für den Bankcomputer ein Problem, der mit der kurzen PLZ kämpft. Ich habe 3/4 Jahr für eine korrekte Anschrift gekämpft.

Mir hat man gesagt, daß das deutsche Finanzamt den 1. Wohnsitz als solchen ansieht und es sie nicht interessiert, wo Du noch wohnst. Da kann man höchstens mit dem Doppelbesteuerungsabkommen was richten. Deswegen habe ich keinen deutschen Wohnsitz mehr. Ob es stimmt, kann ich nicht sagen 🙁


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aries4
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16 Jahren  ago  

hallo dasp, du müsstest das Auto dort angemeldet haben, wo du die meiste Zeit lebst, wahrscheinlich dann dort wo du arbeitest...


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blauhexe
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16 Jahren  ago  

Hallo,

wie ist das denn wenn man in Deutschland und Luxemburg den Erstwohnsitz hätte, wie sieht das dann aus mit den Ärzten, kann man dann weiterhin in Deutschland gehen ??? denn man wird ja von der Luxemburger Krankenkasse bestimmt nicht mehr als Grenzgänger gesehen??

Vielen Dank 🙂


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joklagi
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16 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe meinen Hauptwohnsitz seit 2005 bei meiner Frau in Luxemburg, arbeite aber noch 2 Jahre in Deutschland. Wir haben daher unsere Steuererklärungen in Deutschland und Luxemburg zu machen. Versteuert werden in Deutschland mein Einkommen und in Luxemburg das Einkommen meiner Frau; allerdings berechnen beide Länder die prozentuale Abgabenhöhe auf Basis des gemeinsam veranlagten Einkommens, sprich die Summe unserer beider Einkommen und damit liegen unsere Steuersätze in beiden Ländern höher!

😥


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CSB
135 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

wieso denn das? wieso versteuert ihr dein Einkommen in D nicht getrennt veranlagt... dann bleibt dein Steuersatz raus aus dem Progressionsvorbehalt...:shocked:


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joklagi
4 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo CSB,

getrennt veraqnlagt in D hiesse volle Alleinstehende Steuer in D = Steuerklasse 1 und das wäre noch viel höher 🙂


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CSB
135 Messages

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16 Jahren  ago  

Hi Joklagi,

das ist aber seltsam... die steuerklasse hat doch nichts mit der tatsaechlichen steuerschuld zu tun [vereheiratet oder nicht]. Das ist ein reiner Vorabschlag auf deine zu zahlenden jaehrlichen Steuern. wenn du in D die klasse 3 hast und zusammen veranlagst, ist deine steuersatz durch das Einkommen deiner Frau hoeher ==> und du hast ne nachzahlung die hoeher ist, als wuerdest du getrennt veranlagen, da ja hier NUR dein persoenlicher Steuersatz greift. in steuerklasse 4 entspricht dein steursatz ungefaehr dem von steuerklasse 1.

korregiert mich bitte wenn ich falsch liege... 😐

gruesse


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Luxgerd
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16 Jahren  ago  

Hallo Joklagi, lässt sich Dein Problem nicht einfach lösen? Als Verheirateter ist Dein steuerlicher Lebensmittelpunkt nach deutschem Steuerrecht bei Deiner Ehefrau. Dies auch, wenn Du 5 Tage in der Woche anderswo arbeitest. Das muss man denen gegenüber nur darstellen. Somit könntest Du mit Deiner Frau eine gemeinsame Steuererklärung in Luxemburg machen und die in Deutschland gezahlten Steuern (die werden weiterhin erst einmal fällig) gemäss DBA anrechnen lassen. Das müsste im Ergebnis günstiger sein, als die jetzige Situation.