Vlt. auch nur der erste Schritt zur 100 Prozent Versteuerung im Wohnsitzland?
Der große Wunsch dahingehend ist klar formuliert:
Das Ministerium ziele statt einer weiteren Ausweitung der erlaubten Homeoffice-Tage auf „eine Besteuerung der aus der Tätigkeit resultierenden Einkünfte im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen“ ab. Ein deutscher Grenzgänger würde dann die Steuern in seinem Wohnort und nicht am Arbeitsort zahlen. Ein Teil der Einnahmen würde dann von Deutschland in Richtung Luxemburg abgeführt. Eine derartige Regelung sei aber besonders von luxemburgischer Seite eher unwahrscheinlich.
Der ganze Artikel vom 16.03.24 :
https://www.wort.lu/wirtschaft/steuervorteile-fuer-ueberstunden-loesung-in-sicht/10337417.html
"Besonders beschäftigte die Teilnehmer der Veranstaltung die Frage, wie lange das Finanzamt nun die Überstunden rückwirkend besteuern würde. Ob ein Jahr, zwei oder gar zehn Jahre (so der Post eines Teilnehmers mit Verweis auf das Finanzamt Merzig)? „Wir stehen im Austausch mit dem Finanzamt Trier, das maßgeblich in Pendler-Fragen zuständig ist. Selbst die Behörde kann es aktuell noch nicht sagen“, erwiderte der OGBL-Vertreter"
Artikel 11.4. Tageblatt.lu:
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Zitat Tageblatt:
“Festsetzungsfrist entscheidet
Was heißt das konkret? Das haben wir das Finanzamt Trier gefragt. Das Amt, das für zig Tausend Grenzgänger in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg zuständig ist, wusste aber keine Antwort – und verwies uns an die übergeordnete Behörde, das „Landesamt für Steuern“ in Koblenz. Das Landesamt antwortete am Donnerstag. Es bestätigt: „Die Regelung gilt für alle offenen Zeiträume, das heißt für Fälle, in denen noch keine Festsetzungsverjährung in Deutschland eingetreten ist.“ Es hänge vom Einzelfall ab, wie viel Jahre noch offen seien.
Prinzipiell betrage die „Festsetzungsfrist“ in Deutschland vier Jahre – und sie beginne „spätestens mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist“, schreibt das Landesamt. „Das bedeutet, dass in Fällen, in denen keine Einkommenssteuererklärung abgegeben wurde, in der Regel noch sieben Jahre offen sind.“
Also: Grenzgänger, die in den vergangenen sieben Jahren Löhne für Überstunden aus Luxemburg bezogen haben und keine Steuererklärung gemacht haben, müssen sich jetzt womöglich erklären – und womöglich Steuern nachzahlen.“
bestehende steuerbescheide können nur geändert werden, wenn Sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurden. Das steht oben auf dem steuerbescheid. dieser Vorbehalt ist nicht zu verwechseln mit einem vorläufigkeitsvermerk welcher sich nur auf einzelne Punkte beschränkt, die in den Erläuterungen des steuerbescheids näher definiert sind.