Ich bin auch etwas erschrocken was der luxemburgische (!) Finanzminister hier von sich gibt und von den Medien und Gewerkschaften ungeprüft verbreitet wird.Der Grundfreibetrag ist der Betrag, ab dessen Überschreitung der Steuersatz laut §32a EStG nicht mehr 0 beträgt. Heisst also, auch Einkommen unterhalb dieses Betrags zählt als steuerpflichtiges Einkommen, wird halt nur mit Steuersatz 0 besteuert. Es ist nicht so, dass der Betrag des Einkommens, der unterhalb des Grundfreibetrags liegt, einfach verschwindet oder gestrichen wird.Und beim Grenzgänger wird für den deutschen Steuersatz das lux. Einkommen zusätzlich in die Progression genommen (§32b EStG), also beträgt der Steuersatz nicht mehr 0 sondern x %. Und diese x % werden auch auf das in D zu versteuernde Einkommen angewendet, welches unterhalb des Grundfreibetrags liegt.Keine Entwarnung also, die Situation bleibt wie sie ist.